Rote Linie: Regierung lässt Frist verstreichen
Windhoek (NMH/km) - In der Klage des Windhoeker Bürgermeisters Job Amupanda vor dem Obergericht, den als Rote Linie bekannten Veterinärzaun im Norden Namibias abzuschaffen, hat die Regierung es verpasst, Einspruch gegen die Klage einzulegen. Die Beklagten sind der Landwirtschaftsminister Calle Schlettwein, die Regierung, der Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka und ein Beamter des Direktorats für Veterinärdienste, Hango Nambinga. Sie hatten im Rahmen einer 21-tägigen Frist bis zum 16. Juni Zeit, eine Erklärung zur Anfechtung der Forderung einzureichen. Diese Frist haben die Beklagten laut dem E-Justice-System verstreichen lassen. Ist dies der Fall, ist es laut der betreffenden Regelung ein Grund, dass der Fall gegen sie entschieden wird.
Amupanda hatte vor dem Obergericht eingeklagt, die Rote Linie als gesetzeswidrige koloniale Struktur binnen 90 Tagen entfernen zu lassen.
Amupanda hatte vor dem Obergericht eingeklagt, die Rote Linie als gesetzeswidrige koloniale Struktur binnen 90 Tagen entfernen zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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