Ringen um Rössing-Pension
Streit über Überschuss-Verteilung erreicht Oberstes Gericht
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist ein Beschluss vom April 2012, wonach die damals bereits über 500 Millionen N$ betragenden Überschüsse des Fonds zu 52 Prozent an die Firma Rössing Uranium gehen und 33 Prozent auf die damals registrierten Mitglieder des Pensionsfonds entfallen sollten. Gemäß dieser Umgestaltung waren den ehemaligen Mitgliedern des Fonds nur 15 Prozent der Überschüsse zugedacht, was diese als unfair und diskriminierend empfinden.
Nach Verhandlung einer von ihnen eingereichten Klage hatte das Obergericht zu Gunsten der ehemaligen Fonds-Mitglieder entschieden und Richter Shafimana Ueitele zur Begründung angegeben, die Neuverteilung sei nicht wie vorgeschrieben von den Treuhändern des Fonds beschlossen, sondern von der dazu nicht befugten Rössing-Geschäftsführung veranlasst worden.
Er berief sich dabei unter anderem auf Unterlagen, wonach die Treuhänder der Geschäftsführung von Rössing im November 2011 vorgeschlagen haben, die bis dato geltende Verteilungsformel beizubehalten. Diese schrieb vor, dass Rössing als Arbeitgeber einerseits sowie die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Pensionsfonds andererseits jeweils 33 Prozent der Überschüsse erhalten.
Ferner sah es Ueitele mit Hinweis auf Prozessunterlagen als erwiesen an, dass der Vorstand von Rössing bei einem Treffen am 24. Februar 2012 die Empfehlung der Treuhänder geprüft und verworfen habe. Stattdessen habe er entschieden, die Überschüsse neu zu verteilen und davon 52 Prozent an Rössing, 33 Prozent an die aktuellen und nur 15 Prozent an die ehemaligen Mitglieder des Fonds auszuschütten.
Indem die Treuhänder die Vorgabe des Vorstands unverändert übernommen hätten, hätten sie ihre Entscheidungsgewalt an jenen abgetreten und sich zu Erfüllungsgehilfen der Geschäftsführung gemacht von deren Beschluss vor allem die Firma Rössing profitiere. Demnach hatte Ueitele die Neuverteilung der Pensionsfonds-Überschüssen für unwirksam erklärt und die Antragsgegner verpflichtet, die Berechnungsgrundlage zu überarbeiten.
Ob es soweit kommen wird, muss nun das Oberste Gericht entscheiden, wo gestern vor den Richtern Petrus Damaseb, Peter Shivute und Dave Smuts die von Rössing und den Treuhändern des Pensionsfonds eingereichte Berufung verhandelt wurde. Deren Anwalt Reinhard Tötemeyer bemühte vor allem vermeintliche Formfehler, die den Antrag der Ex-Pensionsmitglieder zum Scheitern verurteilen würden. So hätten es deren Anwälte beispielsweise versäumt, die derzeitigen Mitglieder des Pensionsfonds als Antragsgegner aufzuführen, obwohl jene ein unmittelbares Interesse an dem Verfahren hätten.
Darüber hinaus hätten sie ihren Antrag auf Annullierung der Neuberechnung auf unzulässige Weise verzögert und erst Jahre nach der von ihnen beanstandeten Entscheidung eingereicht, die bereits 2012 gefallen sei. Des Weiteren sei weiterhin unklar, wie viele Ex-Mitglieder des Pensionsfonds eine Beteiligung an den Überschüssen beanspruchen, weil nur 77 von ihnen den Antrag namentlich unterstützen, aber schätzungsweise 10000 von ihnen ebenfalls finanzielle Forderungen stellen würden.
Windhoek
Hintergrund ist ein Beschluss vom April 2012, wonach die damals bereits über 500 Millionen N$ betragenden Überschüsse des Fonds zu 52 Prozent an die Firma Rössing Uranium gehen und 33 Prozent auf die damals registrierten Mitglieder des Pensionsfonds entfallen sollten. Gemäß dieser Umgestaltung waren den ehemaligen Mitgliedern des Fonds nur 15 Prozent der Überschüsse zugedacht, was diese als unfair und diskriminierend empfinden.
Nach Verhandlung einer von ihnen eingereichten Klage hatte das Obergericht zu Gunsten der ehemaligen Fonds-Mitglieder entschieden und Richter Shafimana Ueitele zur Begründung angegeben, die Neuverteilung sei nicht wie vorgeschrieben von den Treuhändern des Fonds beschlossen, sondern von der dazu nicht befugten Rössing-Geschäftsführung veranlasst worden.
Er berief sich dabei unter anderem auf Unterlagen, wonach die Treuhänder der Geschäftsführung von Rössing im November 2011 vorgeschlagen haben, die bis dato geltende Verteilungsformel beizubehalten. Diese schrieb vor, dass Rössing als Arbeitgeber einerseits sowie die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Pensionsfonds andererseits jeweils 33 Prozent der Überschüsse erhalten.
Ferner sah es Ueitele mit Hinweis auf Prozessunterlagen als erwiesen an, dass der Vorstand von Rössing bei einem Treffen am 24. Februar 2012 die Empfehlung der Treuhänder geprüft und verworfen habe. Stattdessen habe er entschieden, die Überschüsse neu zu verteilen und davon 52 Prozent an Rössing, 33 Prozent an die aktuellen und nur 15 Prozent an die ehemaligen Mitglieder des Fonds auszuschütten.
Indem die Treuhänder die Vorgabe des Vorstands unverändert übernommen hätten, hätten sie ihre Entscheidungsgewalt an jenen abgetreten und sich zu Erfüllungsgehilfen der Geschäftsführung gemacht von deren Beschluss vor allem die Firma Rössing profitiere. Demnach hatte Ueitele die Neuverteilung der Pensionsfonds-Überschüssen für unwirksam erklärt und die Antragsgegner verpflichtet, die Berechnungsgrundlage zu überarbeiten.
Ob es soweit kommen wird, muss nun das Oberste Gericht entscheiden, wo gestern vor den Richtern Petrus Damaseb, Peter Shivute und Dave Smuts die von Rössing und den Treuhändern des Pensionsfonds eingereichte Berufung verhandelt wurde. Deren Anwalt Reinhard Tötemeyer bemühte vor allem vermeintliche Formfehler, die den Antrag der Ex-Pensionsmitglieder zum Scheitern verurteilen würden. So hätten es deren Anwälte beispielsweise versäumt, die derzeitigen Mitglieder des Pensionsfonds als Antragsgegner aufzuführen, obwohl jene ein unmittelbares Interesse an dem Verfahren hätten.
Darüber hinaus hätten sie ihren Antrag auf Annullierung der Neuberechnung auf unzulässige Weise verzögert und erst Jahre nach der von ihnen beanstandeten Entscheidung eingereicht, die bereits 2012 gefallen sei. Des Weiteren sei weiterhin unklar, wie viele Ex-Mitglieder des Pensionsfonds eine Beteiligung an den Überschüssen beanspruchen, weil nur 77 von ihnen den Antrag namentlich unterstützen, aber schätzungsweise 10000 von ihnen ebenfalls finanzielle Forderungen stellen würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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