Richter verwirft Verleumdungsklage
Windhoek (ms) – Eine Verleumdungsklage und daraus abgeleitete Forderung nach Schmerzensgeld kann nur Erfolg haben, wenn die Diffamierung klar belegt ist.
Das hat das Obergericht vor kurzem in einem Urteil von Richter Maphios Cheda klargestellt, das auf eine ungewöhnlichen Antrag der Kläger Hileni Nelago Shivute und Magano Iita zurückgeht, die von drei ebenfalls in Okahao wohnhaften Antragsgegnern eine Entschädigung von 120000 N$ verlangt hatten. Auslöser des Gesuchs war die Beerdigung der unerwartet verstorbenen Liina Nekwaya, die im Januar 2018 in der Niederlassung Olwaandjana bei Okahao beigesetzt wurde.
Bei diesem Anlass sollen sich die drei Antragsgegner mehrmals dahingehend geäußert haben, dass die beiden Kläger den Tod der Frau verursacht hätten. Weil jene Richter Cheda zufolge jedoch weder den exakten Wortlaut der vermeintlich verleumderischen Aussagen hätten wiedergeben, noch die Adressaten der mutmaßlichen Verleumdung hätten benennen können, habe ihr Anliegen keine Aussicht auf Erfolg.
Das hat das Obergericht vor kurzem in einem Urteil von Richter Maphios Cheda klargestellt, das auf eine ungewöhnlichen Antrag der Kläger Hileni Nelago Shivute und Magano Iita zurückgeht, die von drei ebenfalls in Okahao wohnhaften Antragsgegnern eine Entschädigung von 120000 N$ verlangt hatten. Auslöser des Gesuchs war die Beerdigung der unerwartet verstorbenen Liina Nekwaya, die im Januar 2018 in der Niederlassung Olwaandjana bei Okahao beigesetzt wurde.
Bei diesem Anlass sollen sich die drei Antragsgegner mehrmals dahingehend geäußert haben, dass die beiden Kläger den Tod der Frau verursacht hätten. Weil jene Richter Cheda zufolge jedoch weder den exakten Wortlaut der vermeintlich verleumderischen Aussagen hätten wiedergeben, noch die Adressaten der mutmaßlichen Verleumdung hätten benennen können, habe ihr Anliegen keine Aussicht auf Erfolg.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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