Richter legitimiert Wahlgeräte
Bedenken über möglicher Manipulation werden morgige Stimmabgabe begleiten
Von Marc Springer
Windhoek
Das ist die Konsequenz eines Urteils des Wahltribunals, das gestern einen Eilantrag des unabhängigen Präsidentschaftskandidaten Dr. Panduleni Itula verworfen hat. Dieser hatte mit Hinweis auf eine mögliche Manipulation der digitalen Wahlgeräte beantragt, dass diese entweder gar nicht, oder nur mit zusätzlichem Papierbeleg für jede der elektronisch abgegebenen Stimme eingesetzt werden.
In seiner Bewertung dieses Anliegens kam Magistratsrichter Uaatjo Uanivi zu dem Ergebnis, dass Itula die mutmaßliche Dringlichkeit des Gesuchs selbst verschuldet habe. Schließlich sei ihm seit dem 21. Oktober bewusst gewesen, dass die Wahlkommission (ECN) bei dem Urnengang EVMs verwenden werde. Ungeachtet dessen habe er seinen Eilantrag beim Wahltribunal jedoch erst am 13. November gestellt, als einige Namibier im Ausland sowie zahlreiche Seefahrer und diverse zur Sicherung der Parlamentswahl abgestellten Polizisten und Soldaten bereits ihre Stimme abgegeben hätten.
Obwohl Itula habe wissen müssen, dass diese Sonderwahl bereits am 13. November stattfinden werde, habe er seine Klage bis zu diesem Datum verzögert, ohne dafür eine Begründung anzubieten. Dem könne das Tribunal ebenso wenig Verständnis entgegenbringen, wie der Forderung, die EVM dürften nur unter der Bedingung benutzt werden, dass sich jede darauf abgegebene Stimme anhand eines Papierabschnitts rückwirkend bestätigen lasse. Schließlich müsse Itula klar sein, dass keine gesetzliche Bestimmung bestehe, die eine solche Maßnahme vorschreibe.
Rein inhaltlich sei die Klage ebenfalls defekt, weil Itula keinerlei Belege dafür vorgebracht habe, dass sich die EVM manipulieren und das Wahlergebnis dadurch verfälschen lasse. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass vier bei einer internen Abstimmung des SWAPO-Ältestenrats verwendete EVM offensichtlich beim Transport von einem Anhänger gefallen und seither verschwunden seien. Schließlich habe der Kläger nicht dokumentiert, dass Mitglieder des Ältestenrates dabei fahrlässig gewesen seien, oder die SWAPO irgendeinen Vorteil aus dem Verlust der Wahlgeräte erlangt habe.
Oppositionsparteien sind abgesehen von einer möglichen Manipulation der EVM vor allem darüber besorgt, dass sich das digital erfasste Wahlergebnis nicht anhand einer „Papierspur“ zurückverfolgen und mögliche Wahlfälschung deshalb nicht aufdecken lasse. Bei den letzten beiden Wahlen waren Klagen gegen deren angebliche Manipulation daran gescheitert, dass sich ein Wahlbetrug ohne analoge Beweise nicht belegen ließ.
Das Misstrauen gegenüber den EVM war unter anderem dadurch geschürt worden, dass die ECN eine geplante Testreihe von IT-Experten abgesagt hatte, anhand der hätte geklärt worden sollen, ob und wie leicht sich die Geräte manipulieren lassen. Der Argwohn wurde zusätzlich dadurch vertieft, dass die ECN keinerlei Angaben über die technischen Eigenschaften der Geräte gemacht und diese auch nicht der Prüfung eines unabhängigen Normungsinstituts unterzogen hat. Demnach hatte Itula vergeblich beantragt, dass unabhängige Informatiker bei jedem Wahllokal anwesend sein und die dort eingesetzten EVM „inspizieren“ sollten.
Die SWAPO hat das Urteil des Wahltribunals gestern „erfreut“ zur Kenntnis genommen, aber gleichzeitig betont, für sie sei die Methode der Stimmabgabe unerheblich. So versicherte die Parteisprecherin Hilma Nikanor bei einer Pressekonferenz, die SWAPO sei unabhängig von der Frage siegesgewiss, ob bei dem Urnengang Wahlgeräte oder Stimmzettel verwendet würden. Schließlich habe sich ihre Partei seit der Unabhängigkeit in Regierungsverantwortung bewährt und sei damit die einzige, die Namibia „Fortschritt und Wohlstand“ garantieren könne.
Windhoek
Das ist die Konsequenz eines Urteils des Wahltribunals, das gestern einen Eilantrag des unabhängigen Präsidentschaftskandidaten Dr. Panduleni Itula verworfen hat. Dieser hatte mit Hinweis auf eine mögliche Manipulation der digitalen Wahlgeräte beantragt, dass diese entweder gar nicht, oder nur mit zusätzlichem Papierbeleg für jede der elektronisch abgegebenen Stimme eingesetzt werden.
In seiner Bewertung dieses Anliegens kam Magistratsrichter Uaatjo Uanivi zu dem Ergebnis, dass Itula die mutmaßliche Dringlichkeit des Gesuchs selbst verschuldet habe. Schließlich sei ihm seit dem 21. Oktober bewusst gewesen, dass die Wahlkommission (ECN) bei dem Urnengang EVMs verwenden werde. Ungeachtet dessen habe er seinen Eilantrag beim Wahltribunal jedoch erst am 13. November gestellt, als einige Namibier im Ausland sowie zahlreiche Seefahrer und diverse zur Sicherung der Parlamentswahl abgestellten Polizisten und Soldaten bereits ihre Stimme abgegeben hätten.
Obwohl Itula habe wissen müssen, dass diese Sonderwahl bereits am 13. November stattfinden werde, habe er seine Klage bis zu diesem Datum verzögert, ohne dafür eine Begründung anzubieten. Dem könne das Tribunal ebenso wenig Verständnis entgegenbringen, wie der Forderung, die EVM dürften nur unter der Bedingung benutzt werden, dass sich jede darauf abgegebene Stimme anhand eines Papierabschnitts rückwirkend bestätigen lasse. Schließlich müsse Itula klar sein, dass keine gesetzliche Bestimmung bestehe, die eine solche Maßnahme vorschreibe.
Rein inhaltlich sei die Klage ebenfalls defekt, weil Itula keinerlei Belege dafür vorgebracht habe, dass sich die EVM manipulieren und das Wahlergebnis dadurch verfälschen lasse. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass vier bei einer internen Abstimmung des SWAPO-Ältestenrats verwendete EVM offensichtlich beim Transport von einem Anhänger gefallen und seither verschwunden seien. Schließlich habe der Kläger nicht dokumentiert, dass Mitglieder des Ältestenrates dabei fahrlässig gewesen seien, oder die SWAPO irgendeinen Vorteil aus dem Verlust der Wahlgeräte erlangt habe.
Oppositionsparteien sind abgesehen von einer möglichen Manipulation der EVM vor allem darüber besorgt, dass sich das digital erfasste Wahlergebnis nicht anhand einer „Papierspur“ zurückverfolgen und mögliche Wahlfälschung deshalb nicht aufdecken lasse. Bei den letzten beiden Wahlen waren Klagen gegen deren angebliche Manipulation daran gescheitert, dass sich ein Wahlbetrug ohne analoge Beweise nicht belegen ließ.
Das Misstrauen gegenüber den EVM war unter anderem dadurch geschürt worden, dass die ECN eine geplante Testreihe von IT-Experten abgesagt hatte, anhand der hätte geklärt worden sollen, ob und wie leicht sich die Geräte manipulieren lassen. Der Argwohn wurde zusätzlich dadurch vertieft, dass die ECN keinerlei Angaben über die technischen Eigenschaften der Geräte gemacht und diese auch nicht der Prüfung eines unabhängigen Normungsinstituts unterzogen hat. Demnach hatte Itula vergeblich beantragt, dass unabhängige Informatiker bei jedem Wahllokal anwesend sein und die dort eingesetzten EVM „inspizieren“ sollten.
Die SWAPO hat das Urteil des Wahltribunals gestern „erfreut“ zur Kenntnis genommen, aber gleichzeitig betont, für sie sei die Methode der Stimmabgabe unerheblich. So versicherte die Parteisprecherin Hilma Nikanor bei einer Pressekonferenz, die SWAPO sei unabhängig von der Frage siegesgewiss, ob bei dem Urnengang Wahlgeräte oder Stimmzettel verwendet würden. Schließlich habe sich ihre Partei seit der Unabhängigkeit in Regierungsverantwortung bewährt und sei damit die einzige, die Namibia „Fortschritt und Wohlstand“ garantieren könne.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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