Revision: Doppelmörder erwirkt Haftverkürzung
Windhoek (ms) – Ein Lastwagenfahrer, der im April 2017 wegen zweifachen Mordes zu einer Haftstrafe von 63 Jahren verurteilt wurde, hat bei einem von ihm angestrengten Revisionsverfahren einen Teilerfolg erzielt.
Durch das am Freitag ergangene Berufungsurteil von Richter Alfred Siboleka hat der Doppelmörder Julius Dausab (50) eine Verkürzung seines Freiheitsentzugs auf 37 Jahre erwirkt, nicht aber den erhofften Freispruch erlangt. Siboleka gab ihm zwar darin Recht, dass die ihm auferlegte Strafe im Vergleich zu ähnlichen Verbrechen unverhältnismäßig lang sei und reduziert werden müsse.
Gleichzeitig jedoch kam er zu dem Schluss, dass die Täterschaft von Dausab in dem vorangegangenen Verfahren eindeutig nachgewiesen worden und sein Schuldspruch folglich über jedem Zweifel erhaben sei. Verteidiger Mbanga Siyomuinji will nun eine Petition an das Oberste Gericht richten und dort die Erlaubnis beantragen, in höchster Instanz die Verurteilung seines Mandanten anzufechten.
Bei seiner ursprünglichen Strafmaßverkündung war Siboleka zu dem Ergebnis gelangt, dass Dausab ebenso vorsätzlich wie grausam vorgegangen sei, als er am 4. Juni 2009 bei Ovitoto in der Otjozondjupa-Region seine Freundin Paulina Kenamune (27) aus der Distanz mit einem Jagdgewehr erschossen und dabei auch deren ebenfalls in der Hütte anwesende Mutter Elfriede Kenamune (44) tödlich getroffen hat. Demnach legte er ihm 38 Jahre Haft für den Mord an der Freundin und 25 Jahre für den von ihm verursachten Tod der Mutter auf (AZ berichtete).
Durch das am Freitag ergangene Berufungsurteil von Richter Alfred Siboleka hat der Doppelmörder Julius Dausab (50) eine Verkürzung seines Freiheitsentzugs auf 37 Jahre erwirkt, nicht aber den erhofften Freispruch erlangt. Siboleka gab ihm zwar darin Recht, dass die ihm auferlegte Strafe im Vergleich zu ähnlichen Verbrechen unverhältnismäßig lang sei und reduziert werden müsse.
Gleichzeitig jedoch kam er zu dem Schluss, dass die Täterschaft von Dausab in dem vorangegangenen Verfahren eindeutig nachgewiesen worden und sein Schuldspruch folglich über jedem Zweifel erhaben sei. Verteidiger Mbanga Siyomuinji will nun eine Petition an das Oberste Gericht richten und dort die Erlaubnis beantragen, in höchster Instanz die Verurteilung seines Mandanten anzufechten.
Bei seiner ursprünglichen Strafmaßverkündung war Siboleka zu dem Ergebnis gelangt, dass Dausab ebenso vorsätzlich wie grausam vorgegangen sei, als er am 4. Juni 2009 bei Ovitoto in der Otjozondjupa-Region seine Freundin Paulina Kenamune (27) aus der Distanz mit einem Jagdgewehr erschossen und dabei auch deren ebenfalls in der Hütte anwesende Mutter Elfriede Kenamune (44) tödlich getroffen hat. Demnach legte er ihm 38 Jahre Haft für den Mord an der Freundin und 25 Jahre für den von ihm verursachten Tod der Mutter auf (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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