Regierung plant Reform des Wahlgesetzes
Der stellvertretende Minister für Regionalverwaltung und Wohnungsbau, Professor Gerhard Tötemeyer, hat einen von ihm vorgelegten Gesetzentwurf verteidigt, der die Zusammenlegung von Regional- und Lokalwahlen vorsieht und für Stadtratswahlen das Proporzsystem vorschreibt.
"Die Swapo verfolgt keine egoistischen Motive, wenn sie das Prinzip der Verhältniswahl befürwortet", betonte Tötemeyer am Mittwoch in der Nationalversammlung. Damit reagierte er auf Kritik aus den Reihen der Kongressdemokraten (CoD), die der Swapo vorgeworfen haben, die ursprünglich geplante Methode der Direktwahl aus Furcht vor einem möglichen Machtverlust auf Lokalebene verhindern zu wollen. Bei einer Direktwahl werden im Vorfeld eines Urnengangs sämtliche Ortschaften des Landes in Wahlkreise unterteilt und aus jedem dieser Wahlbezirke ein Kandidat von den Stimmberechtigten direkt in den Stadtrat gewählt.
"Die Swapo hat keine charismatischen Kandidaten auf Kommunalebene und muss deshalb befürchten, bei einer Direktwahl an Einfluss zu verlieren", sagte der CoD-Parlamentarier Linus Chata gestern auf Anfrage der AZ. Chata hält die Wahlkreis-Methode für vorteilhaft, weil sie eine engere Verbindung zwischen Wählern und Gewählten erlaube. Im Gegensatz zum Proporzsystem, bei dem die Parteien eine Liste mit Kandidaten erstellten, auf die Stimmberechtigte keinen Einfluss hätten, ermögliche die Direktwahl den Einwohnern, sich vor dem Urnengang mit den verschiedenen Kandidaten `ihres" Wahlkreises vertraut zu machen und sich dann für ihren bevorzugten Kandidaten zu entscheiden.
Chata hält diesen Vorgang für wichtig, weil die Stimmberechtigten dadurch `ihren" Kandidaten kennen lernen und ihn nach dessen Amtsantritt im Stadtrat in die Pflicht nehmen bzw. direkt Einfluss auf ihn ausüben könnten. Darüber hinaus würden Lokalwahlen die nach dem Wahlkreis-Prinzip abgehalten werden, Stadtratsvertreter hervorbringen, die sich einem bestimmten Wahlbezirk und seinen Bewohnern besonders verpflichtet fühlten und mit deren Problemen entsprechend gut vertraut seien.
Diese Argumentation trifft Tötemeyer zufolge nur bedingt zu. Er räumt zwar ein, dass die Direktwahl zu einer engeren Bindung zwischen Wählern und Stadträten führt, dafür aber Nachteile für Minderheiten birgt, deren Interessen das Proporzstystem besonders Rechnung trage. Abgesehen davon sei eine Listenwahl (bei der nicht individuelle Kandidaten, sondern Parteien gewählt werden, die proporzional zu der Menge errungener Stimmen dann eine entsprechende Anzahl ihrer vorher nominierten Vertreter in den Stadtrat entsenden) weitaus preiswerter.
In diesem Zusammenhang erinnerte Tötemeyer daran, dass während einer Kommunalwahl landesweit 299 Stadtratsvertreter bestimmt werden müssten. Wenn dieser Vorgang nach dem Prinzip der Direktwahl erfolge, müsse jedesmal, wenn eines dieser Ratsmitglieder aus dem Amt ausscheide in der betroffenen Ortschaft eine Nachwahl durchgeführt und dabei ein Nachfolger ermittelt werden. Dieser kostspielige Prozess werde durch das Proporzstystem verhindert, weil dabei die Partei, deren Stadtratsvertreter aus dem Amt geschieden sei, ohne Nachwahl und damit verbundene, ergänzende Wählerregistrierung direkt einen Ersatz bestimmen könnte.
Das System der Direktwahl hält Tötemeyer ferner vor dem historischen Hintergrund Namibias für ungeeignet. So wies er darauf hin, dass die Wohngebiete in den Ortschaften des Landes nach wie vor dadurch gekennzeichnet seien, dass sich die Bewohner einzelner Stadtviertel primär aus Vertretern derselben Volksgruppe zusammensetzten. Angesichts dieser ethnisch geprägten Demographie sei die Methode der Direktwahl ungeeignet, weil sie meist Stadtratsvertreter hervorbringe, die eine bestimmte Volksgruppe vertreten, was mit dem Ziel einer gesellschaftlichen Integration unverträglich sei.
Mit dem Prinzip der repräsentativen Geschlechtervertretung brachte Tötemeyer ein weiteres Argument zugunsten des Verhältniswahlrechts vor. Dabei machte er darauf aufmerksam, dass eine gezielte Förderung weiblicher Politiker gesetzlich nur durch die Proporzmethode garantiert werden könnte. Im Gegensatz zu dem System der Direktwahl könnten Parteien im Zuge des Verhältniswahlrechts dazu verpflichtet werden, auf der Liste ihrer Stadtrats-Kandidaten eine gewisse Anzahl Frauen aufzunehmen und über diese Quote eine höhere Frauenvertretung zu garantieren.
Die Gesetzesvorlage sieht ferner vor, sämtliche Regional- und Lokalwahlen künftig an demselben Tag durchzuführen. Damit hofft die Regierung nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch der wachsenden Anzahl an Nicht-Wählern begegnen zu können. "Zu viele Stimmabgaben in einem relativ kurzen Zeitraum kann zu Wähler-Apathie führen", begründete Tötemeyer die geplante Neuerung. Im Zuge dieser Änderung sollen künftig in einer Zeitspanne von fünf Jahren nur noch zwei Stimmabgaben (die Parlaments/Präsidentschaftswahl und die Regional/Lokalwahl) stattfinden, wobei die Kommunal- und Lokalräte zunächst für vier und danach jeweils für fünf Jahre gewählt werden sollen.
"Die Swapo verfolgt keine egoistischen Motive, wenn sie das Prinzip der Verhältniswahl befürwortet", betonte Tötemeyer am Mittwoch in der Nationalversammlung. Damit reagierte er auf Kritik aus den Reihen der Kongressdemokraten (CoD), die der Swapo vorgeworfen haben, die ursprünglich geplante Methode der Direktwahl aus Furcht vor einem möglichen Machtverlust auf Lokalebene verhindern zu wollen. Bei einer Direktwahl werden im Vorfeld eines Urnengangs sämtliche Ortschaften des Landes in Wahlkreise unterteilt und aus jedem dieser Wahlbezirke ein Kandidat von den Stimmberechtigten direkt in den Stadtrat gewählt.
"Die Swapo hat keine charismatischen Kandidaten auf Kommunalebene und muss deshalb befürchten, bei einer Direktwahl an Einfluss zu verlieren", sagte der CoD-Parlamentarier Linus Chata gestern auf Anfrage der AZ. Chata hält die Wahlkreis-Methode für vorteilhaft, weil sie eine engere Verbindung zwischen Wählern und Gewählten erlaube. Im Gegensatz zum Proporzsystem, bei dem die Parteien eine Liste mit Kandidaten erstellten, auf die Stimmberechtigte keinen Einfluss hätten, ermögliche die Direktwahl den Einwohnern, sich vor dem Urnengang mit den verschiedenen Kandidaten `ihres" Wahlkreises vertraut zu machen und sich dann für ihren bevorzugten Kandidaten zu entscheiden.
Chata hält diesen Vorgang für wichtig, weil die Stimmberechtigten dadurch `ihren" Kandidaten kennen lernen und ihn nach dessen Amtsantritt im Stadtrat in die Pflicht nehmen bzw. direkt Einfluss auf ihn ausüben könnten. Darüber hinaus würden Lokalwahlen die nach dem Wahlkreis-Prinzip abgehalten werden, Stadtratsvertreter hervorbringen, die sich einem bestimmten Wahlbezirk und seinen Bewohnern besonders verpflichtet fühlten und mit deren Problemen entsprechend gut vertraut seien.
Diese Argumentation trifft Tötemeyer zufolge nur bedingt zu. Er räumt zwar ein, dass die Direktwahl zu einer engeren Bindung zwischen Wählern und Stadträten führt, dafür aber Nachteile für Minderheiten birgt, deren Interessen das Proporzstystem besonders Rechnung trage. Abgesehen davon sei eine Listenwahl (bei der nicht individuelle Kandidaten, sondern Parteien gewählt werden, die proporzional zu der Menge errungener Stimmen dann eine entsprechende Anzahl ihrer vorher nominierten Vertreter in den Stadtrat entsenden) weitaus preiswerter.
In diesem Zusammenhang erinnerte Tötemeyer daran, dass während einer Kommunalwahl landesweit 299 Stadtratsvertreter bestimmt werden müssten. Wenn dieser Vorgang nach dem Prinzip der Direktwahl erfolge, müsse jedesmal, wenn eines dieser Ratsmitglieder aus dem Amt ausscheide in der betroffenen Ortschaft eine Nachwahl durchgeführt und dabei ein Nachfolger ermittelt werden. Dieser kostspielige Prozess werde durch das Proporzstystem verhindert, weil dabei die Partei, deren Stadtratsvertreter aus dem Amt geschieden sei, ohne Nachwahl und damit verbundene, ergänzende Wählerregistrierung direkt einen Ersatz bestimmen könnte.
Das System der Direktwahl hält Tötemeyer ferner vor dem historischen Hintergrund Namibias für ungeeignet. So wies er darauf hin, dass die Wohngebiete in den Ortschaften des Landes nach wie vor dadurch gekennzeichnet seien, dass sich die Bewohner einzelner Stadtviertel primär aus Vertretern derselben Volksgruppe zusammensetzten. Angesichts dieser ethnisch geprägten Demographie sei die Methode der Direktwahl ungeeignet, weil sie meist Stadtratsvertreter hervorbringe, die eine bestimmte Volksgruppe vertreten, was mit dem Ziel einer gesellschaftlichen Integration unverträglich sei.
Mit dem Prinzip der repräsentativen Geschlechtervertretung brachte Tötemeyer ein weiteres Argument zugunsten des Verhältniswahlrechts vor. Dabei machte er darauf aufmerksam, dass eine gezielte Förderung weiblicher Politiker gesetzlich nur durch die Proporzmethode garantiert werden könnte. Im Gegensatz zu dem System der Direktwahl könnten Parteien im Zuge des Verhältniswahlrechts dazu verpflichtet werden, auf der Liste ihrer Stadtrats-Kandidaten eine gewisse Anzahl Frauen aufzunehmen und über diese Quote eine höhere Frauenvertretung zu garantieren.
Die Gesetzesvorlage sieht ferner vor, sämtliche Regional- und Lokalwahlen künftig an demselben Tag durchzuführen. Damit hofft die Regierung nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch der wachsenden Anzahl an Nicht-Wählern begegnen zu können. "Zu viele Stimmabgaben in einem relativ kurzen Zeitraum kann zu Wähler-Apathie führen", begründete Tötemeyer die geplante Neuerung. Im Zuge dieser Änderung sollen künftig in einer Zeitspanne von fünf Jahren nur noch zwei Stimmabgaben (die Parlaments/Präsidentschaftswahl und die Regional/Lokalwahl) stattfinden, wobei die Kommunal- und Lokalräte zunächst für vier und danach jeweils für fünf Jahre gewählt werden sollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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