Rechtsstreit um Abfindung geht weiter
Schlichtung soll Einigung in Disput zwischen Angula und Nafwu herbeiführen
Von Marc Springer, Windhoek
Eine entsprechende Klage Angulas wurde gestern von Richter Herman Oosthuizen zwecks alternativer Disput-Lösung zur Vermittlung verwiesen. Demnach soll sich Richter Kobus Miller am 26. Februar mit dem Fall befassen und bis zum 5. März einen Abschlussbericht verfassen. Sollte bei der Schlichtung keine Einigung erzielt werden, wird sich das Gericht erneut der Sache annehmen und ein abschließendes Urteil fällen müssen.
Auslöser des Konflikts waren Vorwürfe, wonach Angula zwischen Januar und Dezember 2012 in seiner damaligen Eigenschaft als Generalsekretär der Nafwu rund 1,2 Millionen Namibia Dollar veruntreut habe, die angeblich von der belgischen Hilfsorganisation FOS bereitgestellt worden waren. Bevor ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren im Mai 2015 eingestellt wurde, hatte der Gewerkschafts-Dachverband NUNW den in Betrugsverdacht geratenen Angula suspendiert und dieser daraufhin die Nafwu verlassen.
Eine anschließend geschlossene Vereinbarung zwischen der Nafwu und Angula, in der jenem unter anderem eine Abfindung in Höhe von 1,1 Millionen N$ zugesichert war, wurde im September 2016 von Richter Collins Parker auf Drängen der Nafwu annulliert. Diese hatte unter anderem argumentiert, die Abmachung samt aller darin enthaltenen Zusagen sei unwirksam, weil sie nicht von der Nafwu-Exekutive, sondern nur dem Angula angeblich wohlgesinnten Ex-Vizepräsidenten Asser Hendricks unterzeichnet worden sei.
Dieser hatte Angula zugesichert, die Nafwu werde ihm eine Abfindung bezahlen, seine Krankenkasse weiter finanzieren und ihm ein Fahrzeug überlassen, über dessen Nutzungsrecht zuvor ein Disput zwischen den beiden Parteien geherrscht hatte. Des Weiteren hatte sich Nafwu in der für ungültig erklärten Vereinbarung bereiterklärt, ihre Anteile an der Firma Namic Financial Holdings zu verkaufen und den dadurch erzielten Erlös an Angula auszuzahlen.
Weil die Parteien sich anschließend nicht auf eine neue Einigung verständigen konnten, geht der Disput jetzt in eine neue Runde. Nun fordert Angula von der Nafwu unter anderem 772000 N$ für die angeblich rechtswidrige Nutzung des ihm zugesicherten Dienstwagens durch die Nafwu, sowie die Auszahlung ihm angeblich zustehenden Gehalts in Höhe von 681221 N$, eine Abfindung von 100000 N$ und eine Entschädigung wegen angeblich verleumderischer Äußerungen über ihn.
Die Gewerkschaft lehnt diese Forderungen ab und dementiert, Angula jemals einen Dienstwagen versprochen zu haben, oder ihm ausstehendes Gehalt bzw. eine Abfindung schuldig zu sein.
Eine entsprechende Klage Angulas wurde gestern von Richter Herman Oosthuizen zwecks alternativer Disput-Lösung zur Vermittlung verwiesen. Demnach soll sich Richter Kobus Miller am 26. Februar mit dem Fall befassen und bis zum 5. März einen Abschlussbericht verfassen. Sollte bei der Schlichtung keine Einigung erzielt werden, wird sich das Gericht erneut der Sache annehmen und ein abschließendes Urteil fällen müssen.
Auslöser des Konflikts waren Vorwürfe, wonach Angula zwischen Januar und Dezember 2012 in seiner damaligen Eigenschaft als Generalsekretär der Nafwu rund 1,2 Millionen Namibia Dollar veruntreut habe, die angeblich von der belgischen Hilfsorganisation FOS bereitgestellt worden waren. Bevor ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren im Mai 2015 eingestellt wurde, hatte der Gewerkschafts-Dachverband NUNW den in Betrugsverdacht geratenen Angula suspendiert und dieser daraufhin die Nafwu verlassen.
Eine anschließend geschlossene Vereinbarung zwischen der Nafwu und Angula, in der jenem unter anderem eine Abfindung in Höhe von 1,1 Millionen N$ zugesichert war, wurde im September 2016 von Richter Collins Parker auf Drängen der Nafwu annulliert. Diese hatte unter anderem argumentiert, die Abmachung samt aller darin enthaltenen Zusagen sei unwirksam, weil sie nicht von der Nafwu-Exekutive, sondern nur dem Angula angeblich wohlgesinnten Ex-Vizepräsidenten Asser Hendricks unterzeichnet worden sei.
Dieser hatte Angula zugesichert, die Nafwu werde ihm eine Abfindung bezahlen, seine Krankenkasse weiter finanzieren und ihm ein Fahrzeug überlassen, über dessen Nutzungsrecht zuvor ein Disput zwischen den beiden Parteien geherrscht hatte. Des Weiteren hatte sich Nafwu in der für ungültig erklärten Vereinbarung bereiterklärt, ihre Anteile an der Firma Namic Financial Holdings zu verkaufen und den dadurch erzielten Erlös an Angula auszuzahlen.
Weil die Parteien sich anschließend nicht auf eine neue Einigung verständigen konnten, geht der Disput jetzt in eine neue Runde. Nun fordert Angula von der Nafwu unter anderem 772000 N$ für die angeblich rechtswidrige Nutzung des ihm zugesicherten Dienstwagens durch die Nafwu, sowie die Auszahlung ihm angeblich zustehenden Gehalts in Höhe von 681221 N$, eine Abfindung von 100000 N$ und eine Entschädigung wegen angeblich verleumderischer Äußerungen über ihn.
Die Gewerkschaft lehnt diese Forderungen ab und dementiert, Angula jemals einen Dienstwagen versprochen zu haben, oder ihm ausstehendes Gehalt bzw. eine Abfindung schuldig zu sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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