Rechtsprechung auf Sparflamme
Windhoek (ms) • Oberrichter Peter Shivute hat gestern formal die neuen Direktiven erlassen, die während des aufgrund der Corona-Krise ausgerufenen Notstands für die Justiz gelten. Im Zuge der neuen Vorschriften wird das Ober- und Arbeitsgericht lediglich zwischen 9.00 Uhr und 11.30 Uhr geöffnet und ausschließlich für besondere Verfahren zugänglich sein. Dazu gehören die Verhandlung von Eilanträgen während der bis zum 17. April andauernden Ausgangsbeschränkung in den Regionen Khomas und Erongo, sowie in Ausnahmefällen auch Kautionsanträge. Sämtliche andere Verhandlungen sind für den Zeitraum des Lockdown ausgesetzt. Das Gericht nimmt während der Ausgangsbeschränkung jedoch noch Anträge aller Art an, die Angestellte von zu Hause bearbeiten werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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