Rasern drohen Knast und Verlust des Autos
Windhoek (ste) - Die Behörden wollen noch strenger gegen Raserei vorgehen. Wer außerhalb von Ortschaften (Tempolimit 120 km/h) schneller als mit 151 Kilometer pro Stunde unterwegs ist, soll „sofort verhaftet und das Auto konfisziert werden“. Das ist der Vorschlag des Transportministeriums, den dessen Staatssekretär Willem Goeiemann ans Justizministerium, konkret an die oberste Magistratin des Landes, Johanna Salionga, gerichtet hat. Das interne Schreiben gelangte über Umwege an die Medien und wurde vom Chef der Verkehrspolizei, Kommissar Ralph Ludwig, auf AZ-Nachfrage bestätigt.
Damit würde sich das Prozede grundlegend verändern: Bisher konnten Autofahrer, die wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit angehalten und des Vergehens überführt wurden, an Ort und Stelle ein Schuldbekenntnis unterschreiben und danach ihre Reise fortsetzen. Laut dem o.g. Schreiben haben sich Ludwig, Magistratsrichtetrin Johanna Sailonga, der Vize-Chef der Stadtpolizei, Adam Eiseb, sowie ein Vertreter des Transportministeriums bereits im November 2016 darauf geeinigt, die Regelung des Hafterlasses nach Schuldbekenntnis zu streichen. „Dieser Erlass war ursprünglich ins Gesetz aufgenommen worden, um die Gerichte zu entlasten, aber das Ministerium ist über die zunehmenden Unglücke besorgt, die auf Raserei sowie rücksichtsloses und unbedachtes Fahren beruhen“, heißt es in dem Brief. Außerdem wird erwähnt, dass man sich auf Erfahrungen in Neuseeland beruft, wo die Unglücksziffer durch ein hartes Durchgreifen gegen Raser enorm zurückgegangen sei.
Damit würde sich das Prozede grundlegend verändern: Bisher konnten Autofahrer, die wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit angehalten und des Vergehens überführt wurden, an Ort und Stelle ein Schuldbekenntnis unterschreiben und danach ihre Reise fortsetzen. Laut dem o.g. Schreiben haben sich Ludwig, Magistratsrichtetrin Johanna Sailonga, der Vize-Chef der Stadtpolizei, Adam Eiseb, sowie ein Vertreter des Transportministeriums bereits im November 2016 darauf geeinigt, die Regelung des Hafterlasses nach Schuldbekenntnis zu streichen. „Dieser Erlass war ursprünglich ins Gesetz aufgenommen worden, um die Gerichte zu entlasten, aber das Ministerium ist über die zunehmenden Unglücke besorgt, die auf Raserei sowie rücksichtsloses und unbedachtes Fahren beruhen“, heißt es in dem Brief. Außerdem wird erwähnt, dass man sich auf Erfahrungen in Neuseeland beruft, wo die Unglücksziffer durch ein hartes Durchgreifen gegen Raser enorm zurückgegangen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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