Präzedenzfall erwartet
Bisher hat sich die Regierung im Weidedisput zwischen den Kwangali und den Oukwanyama neutral bis "gesetzesfürchtig" verhalten. Verbal mindestens haben der Minister für Innere Sicherheit, Tshirumbu Tsheehama, und sein Amtskollege aus dem Ressort Ländereien, Jerry Ekandjo, die illegal eingedrungenen Ovambo-Rinderhirten sowie die Eigentümer großer Herden aufgefordert, das riesige Weidegebiet im westlichen Kavango zu räumen.
Es ist ein rein ethnischer Regionalkonflikt, dessen Wurzeln in eine Zeit zurückreichen, da der Kwangali-Chef laut Gerichtsdokument 1946 in einem großzügigen Angebot dem Oukwanyama-Häuptling angeboten hatte, seine Rinder bei ihm - im Gebiet der Kwangali weiden zu lassen. Aus der Kwangali-Geste der Freundschaft ist durch Zeitverlauf und "historische Nutzung" nun ein permanenter Weideanspruch geworden. Sollte das Gericht nun zugunsten des "historischen Nutzungsrechts" entscheiden, würde es die Kompetenz des Kwangali-Chefs untergraben. In der Öffentlichkeit würde es als Bevorzugung der Ovambo ("executive tribe") gedeutet. Solange das Gesetz über traditionelle Behörden (Kompetenz der Stammeschefs) Gültigkeit hat, dürften die Kwangali Recht und legalen Anspruch über ihr Stammesgebiet ausüben.
Für die Landnutzung und Landreform wird der Gerichtsentscheid richtungweisend sein.
Es ist ein rein ethnischer Regionalkonflikt, dessen Wurzeln in eine Zeit zurückreichen, da der Kwangali-Chef laut Gerichtsdokument 1946 in einem großzügigen Angebot dem Oukwanyama-Häuptling angeboten hatte, seine Rinder bei ihm - im Gebiet der Kwangali weiden zu lassen. Aus der Kwangali-Geste der Freundschaft ist durch Zeitverlauf und "historische Nutzung" nun ein permanenter Weideanspruch geworden. Sollte das Gericht nun zugunsten des "historischen Nutzungsrechts" entscheiden, würde es die Kompetenz des Kwangali-Chefs untergraben. In der Öffentlichkeit würde es als Bevorzugung der Ovambo ("executive tribe") gedeutet. Solange das Gesetz über traditionelle Behörden (Kompetenz der Stammeschefs) Gültigkeit hat, dürften die Kwangali Recht und legalen Anspruch über ihr Stammesgebiet ausüben.
Für die Landnutzung und Landreform wird der Gerichtsentscheid richtungweisend sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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