Priester wird exkommuniziert
Windhoek - Der Priester Gert Dominic Petrus ist vor dem obersten Gericht mit einer Revision gegen seine Exkommunizierung aus der römisch katholischen Kirche gescheitert, die ihn unter anderem der Hexerei beschuldigt.
Petrus war im November 2004 aus der Erzdiözese ausgeschlossen und beauftragt worden, seine Pfarrer-Wohnung in Khomasdal zu räumen. Außerdem hatte der Kirchenvorstand ihm verboten weitere Gottesdienste in der St Mary's Help of Christians Parish in Khomasdal abzuhalten.
Auslöser der Exkommunizierung waren Äußerungen des abergläubischen Pfarrers, wonach er Opfer eines Fluchs geworden sei und von Geistern heimgesucht werde. Aus diesem Grunde hat er nach eigener Aussage einen Exorzisten aus Simbabwe bemüht, der in seiner Gemeindewohnung einen "Dämon" geortet und vernichtet habe.
Bereits vor dieser Heimsuchung war der 1986 zum Priester geweihte Petrus mit der Kirche in Konflikt geraten, die ihn widerholt des Alkoholmissbrauchs beschuldigte und ihm eine Kur zur "spirituellen Erneuerung" auferlegte. Da der Pfarrer dieser Aufforderung nicht Folge leistete und nach eigenen Angaben zusätzlich von Geistern besessen wurde, wandte sich die Kirche im April 2005 an das Obergericht.
Dort erhielten die Kläger wenig später die gewünschte Verfügung, wonach Petrus seine Gemeindewohnung räumen muss und keine weiteren Gottesdienste abhalten darf. Sechs Monate später legte Petrus gegen diesen Entscheid eine verspätete Berufung ein, die von Richter Arthur Pickering abgelehnt wurde. Weitere 18 Monate nach diesem Urteil wandte sich der Priester schließlich mit einem weiteren Antrag an das oberste Gericht, wo er seine Exkommunizierung rückgängig machen wollte.
Mit diesem Anliegen ist er nun in höchster Instanz endgültig gescheitert, weil sein Revisions-Antrag deutlich außerhalb der dafür geltenden Frist von 21 Tagen eingereicht wurde.
Petrus war im November 2004 aus der Erzdiözese ausgeschlossen und beauftragt worden, seine Pfarrer-Wohnung in Khomasdal zu räumen. Außerdem hatte der Kirchenvorstand ihm verboten weitere Gottesdienste in der St Mary's Help of Christians Parish in Khomasdal abzuhalten.
Auslöser der Exkommunizierung waren Äußerungen des abergläubischen Pfarrers, wonach er Opfer eines Fluchs geworden sei und von Geistern heimgesucht werde. Aus diesem Grunde hat er nach eigener Aussage einen Exorzisten aus Simbabwe bemüht, der in seiner Gemeindewohnung einen "Dämon" geortet und vernichtet habe.
Bereits vor dieser Heimsuchung war der 1986 zum Priester geweihte Petrus mit der Kirche in Konflikt geraten, die ihn widerholt des Alkoholmissbrauchs beschuldigte und ihm eine Kur zur "spirituellen Erneuerung" auferlegte. Da der Pfarrer dieser Aufforderung nicht Folge leistete und nach eigenen Angaben zusätzlich von Geistern besessen wurde, wandte sich die Kirche im April 2005 an das Obergericht.
Dort erhielten die Kläger wenig später die gewünschte Verfügung, wonach Petrus seine Gemeindewohnung räumen muss und keine weiteren Gottesdienste abhalten darf. Sechs Monate später legte Petrus gegen diesen Entscheid eine verspätete Berufung ein, die von Richter Arthur Pickering abgelehnt wurde. Weitere 18 Monate nach diesem Urteil wandte sich der Priester schließlich mit einem weiteren Antrag an das oberste Gericht, wo er seine Exkommunizierung rückgängig machen wollte.
Mit diesem Anliegen ist er nun in höchster Instanz endgültig gescheitert, weil sein Revisions-Antrag deutlich außerhalb der dafür geltenden Frist von 21 Tagen eingereicht wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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