Polizisten verklagen Dienstherrn
Angebliche Falschverdächtigungen haben juristisches Nachspiel
Windhoek (ms) - Zwei Polizisten, die aufgrund angeblich falscher Verdächtigungen ihren Job bzw. eine mutmaßlich zugesagte Beförderung verwirkt haben, haben die Generalstaatsanklägerin und den Minister für innere Sicherheit verklagt.
Einer von ihnen ist der Unteroffizier Marien Namoloh, der nach eigenen Angaben im Jahre 1999 als Polizist rekrutiert und unter anderem mit der Kriminalitätsbekämpfung in Windhoek beauftragt wurde. In dieser Eigenschaft habe er im Juni 2009 zusammen mit einigen Kollegen zwei Tansanier wegen Verdachts auf Handel mit gestohlener Ware verhaftet.
Nachdem die beiden über Nacht gefangen gehaltenen Ausländer freigelassen worden seien, hätten sie ihn und seine vier Kollegen beschuldigt, ihnen Bargeld abgenommen zu haben. Auf Grundlage einer anschließend erstatteten Anzeige seien er und seine Kollegen wegen mutmaßlicher Korruption festgenommen und erst nach sieben Tagen gegen Kaution von 7000 N$ wieder freigelassen worden.
Gegen Ende 2009 sei ein Verfahren gegen ihn eröffnet und er vom Dienst suspendiert worden. Nachdem er erstmals am 9. Dezember 2010 am Magistratsgericht in Katutura erschienen sei, habe die Staatsanwaltschaft sein Verfahren in den kommenden Jahren mehr als acht Mal vertagt und am 4. August 2014 vorläufig eingestellt, weil die beiden ausländischen Zeugen noch immer nicht ausgesagt hätten.
Namoloh zufolge sei er durch die ständigen Vertagungen „emotional ausgelaugt“ und durch die laufenden Anwaltskosten „finanziell geschwächt“ worden. Obwohl er inzwischen wieder eingestellt worden sei, hätten ihm seine Vorgesetzten aufgrund des noch immer schwebenden Verfahrens eine lange verdiente Beförderung verweigert und ihn damit auch um erhebliche Zusatzeinnahmen gebracht.
Deshalb beantragt Namoloh eine gerichtliche Verfügung, die die Generalstaatsanklägerin verpflichten würde, das derzeit ruhende Verfahren gegen ihn permanent einzustellen, das ihn nicht nur emotional belasten, sondern auch seiner Karrierechancen berauben würde.
In einer ähnlich gelagerten Klage beantragt der Offizier Phillipus Longer seine Wiedereinstellung bei der Polizei, die ihn am 15. Oktober 1993 aufgrund einer Falschverurteilung wegen Betrugs entlassen habe. Longer zufolge sei sein Schuldspruch in einem Revisionsverfahren ebenso aufgehoben worden, wie die gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe. Deshalb sei der Grund seiner Entlassung entfallen und habe er entweder die Wiedereinstellung oder die Erstattung des Gehalts verdient, das ihm wegen der Kündigung entgangen sei.
Einer von ihnen ist der Unteroffizier Marien Namoloh, der nach eigenen Angaben im Jahre 1999 als Polizist rekrutiert und unter anderem mit der Kriminalitätsbekämpfung in Windhoek beauftragt wurde. In dieser Eigenschaft habe er im Juni 2009 zusammen mit einigen Kollegen zwei Tansanier wegen Verdachts auf Handel mit gestohlener Ware verhaftet.
Nachdem die beiden über Nacht gefangen gehaltenen Ausländer freigelassen worden seien, hätten sie ihn und seine vier Kollegen beschuldigt, ihnen Bargeld abgenommen zu haben. Auf Grundlage einer anschließend erstatteten Anzeige seien er und seine Kollegen wegen mutmaßlicher Korruption festgenommen und erst nach sieben Tagen gegen Kaution von 7000 N$ wieder freigelassen worden.
Gegen Ende 2009 sei ein Verfahren gegen ihn eröffnet und er vom Dienst suspendiert worden. Nachdem er erstmals am 9. Dezember 2010 am Magistratsgericht in Katutura erschienen sei, habe die Staatsanwaltschaft sein Verfahren in den kommenden Jahren mehr als acht Mal vertagt und am 4. August 2014 vorläufig eingestellt, weil die beiden ausländischen Zeugen noch immer nicht ausgesagt hätten.
Namoloh zufolge sei er durch die ständigen Vertagungen „emotional ausgelaugt“ und durch die laufenden Anwaltskosten „finanziell geschwächt“ worden. Obwohl er inzwischen wieder eingestellt worden sei, hätten ihm seine Vorgesetzten aufgrund des noch immer schwebenden Verfahrens eine lange verdiente Beförderung verweigert und ihn damit auch um erhebliche Zusatzeinnahmen gebracht.
Deshalb beantragt Namoloh eine gerichtliche Verfügung, die die Generalstaatsanklägerin verpflichten würde, das derzeit ruhende Verfahren gegen ihn permanent einzustellen, das ihn nicht nur emotional belasten, sondern auch seiner Karrierechancen berauben würde.
In einer ähnlich gelagerten Klage beantragt der Offizier Phillipus Longer seine Wiedereinstellung bei der Polizei, die ihn am 15. Oktober 1993 aufgrund einer Falschverurteilung wegen Betrugs entlassen habe. Longer zufolge sei sein Schuldspruch in einem Revisionsverfahren ebenso aufgehoben worden, wie die gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe. Deshalb sei der Grund seiner Entlassung entfallen und habe er entweder die Wiedereinstellung oder die Erstattung des Gehalts verdient, das ihm wegen der Kündigung entgangen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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