Polizeibeamter rehabilitiert
Windhoek (ms) • Ein wegen Mordes zu 12 Jahren Haft verurteilter Polizeibeamter ist nach erfolgreicher Berufung auf freien Fuß gesetzt worden.
Der Revisionskläger George Ndamwoongela (25) war am Regionalgericht verurteilt worden, eine Studentin erschossen zu haben, die sich in einem von der Polizei gesuchten und angeblich bei einem Raub eingesetzten Wagen befunden hatte. Er selbst hatte stets beteuert, er habe auf die Reifen des Fahrzeugs gezielt und das Opfer versehentlich getroffen.
Dem gaben nun die Richter Nate Ndauendapo und Christie Liebenberg dahingehend Recht, es sei nicht erwiesen, dass Ndamwoongela auf den Wagen gezielt, oder die darin sitzende Studentin vorsätzlich getötet habe. Obwohl seine Version, wonach er auf die Reifen des fahrenden Wagens gezielt habe, plausibel sei, hätte er die fatalen Folgen seines Handelns vorhersehen müssen und sich folglich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Da er nicht vorbestraft sei und in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter gehandelt habe, beließen es die Richter für dieses Vergehen bei einer Haftstrafe von fünf Jahren, die sie komplett zur Bewährung aussetzten.
Der Revisionskläger George Ndamwoongela (25) war am Regionalgericht verurteilt worden, eine Studentin erschossen zu haben, die sich in einem von der Polizei gesuchten und angeblich bei einem Raub eingesetzten Wagen befunden hatte. Er selbst hatte stets beteuert, er habe auf die Reifen des Fahrzeugs gezielt und das Opfer versehentlich getroffen.
Dem gaben nun die Richter Nate Ndauendapo und Christie Liebenberg dahingehend Recht, es sei nicht erwiesen, dass Ndamwoongela auf den Wagen gezielt, oder die darin sitzende Studentin vorsätzlich getötet habe. Obwohl seine Version, wonach er auf die Reifen des fahrenden Wagens gezielt habe, plausibel sei, hätte er die fatalen Folgen seines Handelns vorhersehen müssen und sich folglich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Da er nicht vorbestraft sei und in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter gehandelt habe, beließen es die Richter für dieses Vergehen bei einer Haftstrafe von fünf Jahren, die sie komplett zur Bewährung aussetzten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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