Obergericht sühnt Gräueltat
Windhoek (ms) - Ein Einwohner Windhoeks, der vor rund drei Jahren eine Frau in Khomasdal kennen gelernt und kurz darauf brutal ermordet hat, ist am Mittwoch mit einer Haftstrafe von 42 Jahren und sechs Monaten belegt worden.
Der Angeklagte Elwen Gawaxab (39) war am 20. September von Richter Alfred Siboleka wegen Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der Beschuldigte in der Nacht zum 19. August 2015 die 40-jährigen Cathy Marlene Gatonye getötet und eine ihrer Freundinnen bei einem tätlichen Angriff verletzt hat.
Unter Berufung auf Zeugenaussagen und den Obduktionsbericht hatte Siboleka keinen Zweifel daran, dass Gawaxab das Opfer zunächst über eine längere Distanz an den Haaren “hinter sich her geschliffen“, ihr einige Faustschläge und Fußtritte versetzt und dann mit einem “schweren“ Stein auf sie eingeschlagen hat. Darüber hinaus stütze die Autopsie übereinstimmende Zeugenberichte, wonach der Täter anschließend mit dem abgebrochenen Hals einer Glasflasche mehrmals auf die wehrlose Frau eingestochen hat.
Das Opfer hatten neben zahlreichen Prellungen, Frakturen und Knochenbrüchen auch 14 Stichwunden erlitten an denen es zwei Tage später im Krankenhaus verstorben ist. Bei der vorangegangenen Beweisaufnahme wurde offenkundig, dass Gawaxab zuvor mit Gatonye und drei ihrer weiblicher Begleiter bei der Bar in Khomasdal abgereist ist. Laut Zeugen hat er unterwegs mit seinem vermeintlichen Reichtum geprahlt und den Frauen vorgeschlagen, ihn zwecks Gruppensexes zu einem Gästehaus zu begleiten.
Während der Fahrt ist nach Aussage von Zeugen ein Streitgespräch entstanden in dessen Verlauf Gawaxab zunächst die drei Begleiterinnen des Opfers angegriffen und zur Flucht gezwungen und anschließend Gatonye attackiert hat. Bei der Strafmaßverkündung stellte Siboleka eine besondere Schwere der Schuld bei dem Täter fest, der als mildernden Umstand lediglich beanspruchen könne, dass er nicht vorbestraft ist.
Angesichts der Häufung von Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern sei in seinem Falle eine abschreckende Strafe geboten und demnach wegen Mordes ein Freiheitsentzug von 37 Jahren und sechs Monaten angemessen. Ferner verhängte Siboleka wegen schwerer Körperverletzung eine Strafe von fünf Jahren Gefängnis, die Gawaxab zusätzlich zu dem wegen Mordes verhängten Freiheitsentzug wird verbüßen müssen.
Der Angeklagte Elwen Gawaxab (39) war am 20. September von Richter Alfred Siboleka wegen Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der Beschuldigte in der Nacht zum 19. August 2015 die 40-jährigen Cathy Marlene Gatonye getötet und eine ihrer Freundinnen bei einem tätlichen Angriff verletzt hat.
Unter Berufung auf Zeugenaussagen und den Obduktionsbericht hatte Siboleka keinen Zweifel daran, dass Gawaxab das Opfer zunächst über eine längere Distanz an den Haaren “hinter sich her geschliffen“, ihr einige Faustschläge und Fußtritte versetzt und dann mit einem “schweren“ Stein auf sie eingeschlagen hat. Darüber hinaus stütze die Autopsie übereinstimmende Zeugenberichte, wonach der Täter anschließend mit dem abgebrochenen Hals einer Glasflasche mehrmals auf die wehrlose Frau eingestochen hat.
Das Opfer hatten neben zahlreichen Prellungen, Frakturen und Knochenbrüchen auch 14 Stichwunden erlitten an denen es zwei Tage später im Krankenhaus verstorben ist. Bei der vorangegangenen Beweisaufnahme wurde offenkundig, dass Gawaxab zuvor mit Gatonye und drei ihrer weiblicher Begleiter bei der Bar in Khomasdal abgereist ist. Laut Zeugen hat er unterwegs mit seinem vermeintlichen Reichtum geprahlt und den Frauen vorgeschlagen, ihn zwecks Gruppensexes zu einem Gästehaus zu begleiten.
Während der Fahrt ist nach Aussage von Zeugen ein Streitgespräch entstanden in dessen Verlauf Gawaxab zunächst die drei Begleiterinnen des Opfers angegriffen und zur Flucht gezwungen und anschließend Gatonye attackiert hat. Bei der Strafmaßverkündung stellte Siboleka eine besondere Schwere der Schuld bei dem Täter fest, der als mildernden Umstand lediglich beanspruchen könne, dass er nicht vorbestraft ist.
Angesichts der Häufung von Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern sei in seinem Falle eine abschreckende Strafe geboten und demnach wegen Mordes ein Freiheitsentzug von 37 Jahren und sechs Monaten angemessen. Ferner verhängte Siboleka wegen schwerer Körperverletzung eine Strafe von fünf Jahren Gefängnis, die Gawaxab zusätzlich zu dem wegen Mordes verhängten Freiheitsentzug wird verbüßen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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