Obergericht betritt Neuland
Mann in Indizienprozess des Menschenhandels schuldig gesprochen
In dem am Dienstag ergangenen Urteil kam Oberrichter Petrus Damaseb zu dem Ergebnis, dass dem Angeklagten Bertus Koch aufgrund unzuverlässiger und widersprüchlicher Angaben der fünf mutmaßlichen Opfer zwar kein sexueller Missbrauch hätte nachgewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft habe aber dennoch belegt, dass er die aus verarmten Elternhäusern stammenden Kinder zwischen November 2015 und Mai 2016 in der Absicht zu sich nach Hause bestellt und mit Geschenken gefügig gemacht habe, sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.
Koch hatte zugegeben, die fünf Mädchen gelegentlich mit Besorgungen beauftragt und in seiner Behausung im Armenviertel DRC vorübergehend beherbergt zu haben. Er hatte jedoch energisch bestritten, von ihnen sexuelle Gefälligkeiten dafür verlangt zu haben, dass er ihnen mitunter kleine Geldbeträge, Süßigkeiten, Obst und Brot gegeben habe.
Die fünf Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren hatten übereinstimmend ausgesagt, Koch habe sie bei sich eingesperrt und bedroht weshalb sie aus Furcht vor möglicher Vergeltung mehrmals zu ihm zurückgekehrt seien und sich ihm hingegeben hätten. Damaseb zufolge seien die Schilderungen der mutmaßlichen Opfer, die nach eigener Aussage manchmal zu zweit und gelegentlich zu fünft bei den angeblichen Übergriffen anwesend waren, ihrem Alter entsprechend ungenau, vage, widersprüchlich und unzuverlässig.
Ferner hob er hervor, dass die Kinder bei ihrer Befragung durch die Polizei teilweise komplett andere Versionen der Ereignisse angeboten hätten, als während ihrer Zeugenbefragung im Gericht. Außerdem betonte er, dass die Angaben von Heranwachsenden aufgrund deren „mitunter blühender Phantasie“ grundsätzlich mit Vorsicht bewertet werden müssten. So könne im aktuellen Fall z.B. ausgeschlossen werden, dass Koch wie von den Kindern behauptet, bei einer Gelegenheit alle fünf von ihnen „hintereinander vergewaltigt“ und keines von ihnen während dieser Zeit versucht habe, zu entkommen.
Weil es keine medizinischen Belege für eine Vergewaltigung der Minderjährigen gebe und die Ermittlungen in dem Fall äußerst unbefriedigend gewesen seien, lasse sich dieser Vorwurf nicht halten. Dennoch gebe es ausreichende Hinweise dafür, dass Koch die Kinder unsittlich berührt, bzw. sich in ihrer Gegenwart selbst befriedigt habe. Dafür spreche die Tatsache, dass die Angaben der mutmaßlich Geschädigten in dieser Hinsicht ausreichend detailliert und mehr oder weniger deckungsgleich seien.
Es könne also als gesichert gelten, dass der Angeklagte die Kinder aus Gründen der sexuellen Triebbefriedigung zu sich eingeladen bzw. versucht habe, sich an ihnen zu vergehen. Damit sei nicht nur der Straftatbestand des Menschenhandels erfüllt, sondern auch der Vorwurf des sittenwidrigen Umgangs mit Minderjährigen belegt und eine entsprechende Verurteilung geboten.
Das Verfahren gegen Koch wird am 27. September mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.
Koch hatte zugegeben, die fünf Mädchen gelegentlich mit Besorgungen beauftragt und in seiner Behausung im Armenviertel DRC vorübergehend beherbergt zu haben. Er hatte jedoch energisch bestritten, von ihnen sexuelle Gefälligkeiten dafür verlangt zu haben, dass er ihnen mitunter kleine Geldbeträge, Süßigkeiten, Obst und Brot gegeben habe.
Die fünf Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren hatten übereinstimmend ausgesagt, Koch habe sie bei sich eingesperrt und bedroht weshalb sie aus Furcht vor möglicher Vergeltung mehrmals zu ihm zurückgekehrt seien und sich ihm hingegeben hätten. Damaseb zufolge seien die Schilderungen der mutmaßlichen Opfer, die nach eigener Aussage manchmal zu zweit und gelegentlich zu fünft bei den angeblichen Übergriffen anwesend waren, ihrem Alter entsprechend ungenau, vage, widersprüchlich und unzuverlässig.
Ferner hob er hervor, dass die Kinder bei ihrer Befragung durch die Polizei teilweise komplett andere Versionen der Ereignisse angeboten hätten, als während ihrer Zeugenbefragung im Gericht. Außerdem betonte er, dass die Angaben von Heranwachsenden aufgrund deren „mitunter blühender Phantasie“ grundsätzlich mit Vorsicht bewertet werden müssten. So könne im aktuellen Fall z.B. ausgeschlossen werden, dass Koch wie von den Kindern behauptet, bei einer Gelegenheit alle fünf von ihnen „hintereinander vergewaltigt“ und keines von ihnen während dieser Zeit versucht habe, zu entkommen.
Weil es keine medizinischen Belege für eine Vergewaltigung der Minderjährigen gebe und die Ermittlungen in dem Fall äußerst unbefriedigend gewesen seien, lasse sich dieser Vorwurf nicht halten. Dennoch gebe es ausreichende Hinweise dafür, dass Koch die Kinder unsittlich berührt, bzw. sich in ihrer Gegenwart selbst befriedigt habe. Dafür spreche die Tatsache, dass die Angaben der mutmaßlich Geschädigten in dieser Hinsicht ausreichend detailliert und mehr oder weniger deckungsgleich seien.
Es könne also als gesichert gelten, dass der Angeklagte die Kinder aus Gründen der sexuellen Triebbefriedigung zu sich eingeladen bzw. versucht habe, sich an ihnen zu vergehen. Damit sei nicht nur der Straftatbestand des Menschenhandels erfüllt, sondern auch der Vorwurf des sittenwidrigen Umgangs mit Minderjährigen belegt und eine entsprechende Verurteilung geboten.
Das Verfahren gegen Koch wird am 27. September mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen