Nghipunya bleibt in Haft
Windhoek (ms) • Der Ex-Geschäftsführer von Fishcor, Mike Nghipunya, der wegen seiner angeblichen Verstrickung in die sogenannte Fishrot-Affäre der Korruption angeklagt ist, wird bis auf weiteres in Haft bleiben, nachdem er gestern am Magistratsgericht in Windhoek mit seinem Kautionsantrag gescheitert ist.
Eine bedingte Freilassung des Beschuldigten lehnte Magistratsrichterin Ingrid Unengu mit der Begründung ab, dass Nghipunya und seine mutmaßlichen Komplizen, zu denen auch die früheren Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shanghala gehören, der Veruntreuung von rund 103 Millionen N$ verdächtigt würden.
Angesichts der Schwere der gegen sie gerichteten Vorwürfe, würden den Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine lange Haftstrafe drohen und sei deshalb die Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei ihnen besonders stark ausgeprägt.
Ferner wies sie darauf hin, dass die Fishrot-Affäre einen Aufschrei in Namibia ausgelöst habe, weshalb es nicht im Interesse der Rechtsprechung sei, Nghipunya unter Auflagen freizulassen. Dieser hatte seinen Kautionsantrag unter anderem damit begründet, er sei in der Untersuchungshaft der Gefahr einer Corona-Ansteckung ausgesetzt und könne seine Bank-Kredite nicht mehr bedienen.
Eine bedingte Freilassung des Beschuldigten lehnte Magistratsrichterin Ingrid Unengu mit der Begründung ab, dass Nghipunya und seine mutmaßlichen Komplizen, zu denen auch die früheren Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shanghala gehören, der Veruntreuung von rund 103 Millionen N$ verdächtigt würden.
Angesichts der Schwere der gegen sie gerichteten Vorwürfe, würden den Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine lange Haftstrafe drohen und sei deshalb die Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei ihnen besonders stark ausgeprägt.
Ferner wies sie darauf hin, dass die Fishrot-Affäre einen Aufschrei in Namibia ausgelöst habe, weshalb es nicht im Interesse der Rechtsprechung sei, Nghipunya unter Auflagen freizulassen. Dieser hatte seinen Kautionsantrag unter anderem damit begründet, er sei in der Untersuchungshaft der Gefahr einer Corona-Ansteckung ausgesetzt und könne seine Bank-Kredite nicht mehr bedienen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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