Neuer Anlauf für Parkplatz-System
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Neuer Anlauf für Parkplatz-System

Swakopmund verabschiedet städtische Verordnung zur Verwaltung von Parklücken
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund

Mit der neuen Verordnung werden Autofahrer künftig verpflichtet, in der Stadtmitte einen gewissen Betrag für das Parken eines Fahrzeugs zu zahlen. Die Verordnung wurde vom Stadtrat gutgeheißen, obwohl es damals zahlreiche Beschwerden gegeben hatte.

„Die Verordnung wurde beim zuständigen Ministerium eingereicht, das ebenfalls seine Zustimmung geben muss“, sagte Swakopmunds Hauptverkehrspolizist Melvin Cloete gestern im Gespräch mit der AZ. „Sobald dies erfolgt ist, kann die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und das System wieder eingeführt werden.“ Er rechnet damit, dass dieser bürokratische Vorgang binnen sechs Monaten abgeschlossen sein könnte.

Die sogenannte Parkuhr-Verordnung, die in der jüngsten Beschlussvorlage enthalten ist, beinhaltet dem Namen getreu auch die Errichtung von Parkuhren. Im Fokus steht aber das Parkplatzsystem, das bereits im August vergangenen Jahres eingeführt, doch nach weniger als einer Woche wieder abgeschafft worden war (AZ berichtete). Damals hatte sich die Stadt für „Unannehmlichkeiten“ entschuldigt. Nun aber: „Genau das gleiche System wird wieder eingeführt“, sagte Cloete weiter.

Das neue Parkplatzsystem, das bereits in Südafrika geläufig ist, wurde ursprünglich vom Stadtrat im September 2017 gutgeheißen. Damals hatte der Stadtrat Norman McClune, Inhaber des Privatunternehmens Namibia Parking Solutions, beauftragt, das System einzuführen. Für die Parkplatzkontrolle wurden sogenannte Parkplatzwächter mit einem in der Hand gehaltenen Gerät ausgestattet. Sobald ein Autofahrer parkt, wird das Kennzeichen des Wagens elektronisch erfasst. Der Fahrer gibt seinen beabsichtigten Aufenthalt an und zahlt für eine halbe Stunde drei N$ und pro Stunde sechs N$ – wird die angedeutete Parkdauer überschritten, muss nachgezahlt werden.

Das System hatte aber die Stadtmitte in eine Geisterstadt verwandelt – es gab unzählige Beschwerden aus der Öffentlichkeit und der Geschäftswelt. „Weil es aber keine Verordnung gab, waren Autofahrer nicht verpflichtet, für das Parken zu zahlen“, sagte Cloete. Das hat sich aber nun mit der dem Dokument geändert. Darin heißt es: „Sollte eine Person sich nicht an die Verordnung halten, kann jene mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Namibia-Dollar und/oder sechs Monate Haft rechnen.“

Das System hatte damals außerdem einen heftigen Streit mit bestehenden Autoaufpassern ausgelöst, die sich bei der Stadt rechtmäßig registriert hatten. Jene hatten sich geweigert, das System wegen des makabren Gehaltes einzuführen. Dass das System nun wieder eingeführt werden soll, war für die Autowächter neu. „Wir wissen noch von nichts“, sagte ein Autowächter gestern im Gespräch mit der AZ. Und: „Wenn das aber der Fall ist, dann beginnt unser Kampf von vorn.“

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Allgemeine Zeitung 2024-05-08

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