Änderung der Steuergrundlage
Änderung der Steuergrundlage

Änderung der Steuergrundlage

Steuern sind bisher quellenbasiert – demnächst werden Staatsbürger besteuert
Frank Steffen
Von Catherine Sasman & Frank Steffen

Windhoek

Justus Mwafongwe bestätigte in der vergangenen Woche auf Nachfrage seitens des NMH-Verlags, dass der namibische Fiskus sich aktuell mit Vorschlägen zur Steueränderung befasse, die „die Absicht beinhalten, das weltweite Einkommen namibischer Einwohner, einschließlich Auswanderer, zu besteuern”. Mwafongwe fügte hinzu: „Zu diesen Vorschlägen gab es umfangreiche Konsultationen und derzeit arbeiten wir an spezifischen Modalitäten und dem Wortlaut des Gesetzes. Wir beabsichtigen diese Vorschläge während der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden, damit sie bereits ab März 2020 in Kraft gesetzt werden können.“

Das südafrikanische Finanzamt erwägt, das Einkommen der im Ausland arbeitenden Südafrikaner zu 45% zu besteuern, so dies Einkommen den Grenzbetrag von einer Million N$ überschreitet. Sie sollen indessen bis März 2020 Zeit bekommen diese Steuern zu zahlen, obwohl die entsprechende Steuergesetzgebung noch gar nicht verabschiedet wurde.

Weitere Südafrikaner sollen dem südafrikanischen Steueramt (South African Revenue Services, SARS) Geld schulden, weil sie versäumt hätten, sich als steuerpflichtige Einwohner abzumelden als sie auswanderten. In einem solchen Fall soll neuerdings eine Auswanderer-Steuer (Expat-Tax) greifen. Ein formelles Verfahren des SARS sowie der südafrikanischen Notenbank (South African Reserve Bank, SARB), soll demnach festhalten, dass betroffene Bürger nicht länger „dauerhaft in Südafrika ansässig“ sind.

Mwafongwe erklärte, dass in Namibia momentan ein „hybrides Steuersystem“ gelte, doch sei es „hauptsächlich, wenngleich mit bestimmten Ausnahmen“ quellenbasiert. „Somit werden im Allgemeinen nur Einkünfte aus namibischen Quellen besteuert. Es gibt aber Ausnahmen, in welchen Fällen auch die Einkünfte aus Quellen außerhalb Namibias lokal besteuert werden”, betonte Mwafongwe. Dies schließe beispielsweise Diplomatenpersonal ein, das im Ausland arbeite.

Gemäß dem Hybridsystem wird fer-

ner eine Quellensteuer auf Dienst­leistungen und Zinsen erhoben, die an Gebietsfremde gezahlt werden. Jede Zahlung für erbrachte Dienstleistung­en an einen Nichtansässigen durch einen namibischen Dienstleister, unterliege der Quellensteuer unabhängig davon, ob die Dienstleistung in Namibia erbracht werde oder nicht. Dies gelte selbst wenn die Zinsen aus einer ausländischen Kapitalquelle generiert würden, erklärte Mwafongwe.



Steuer bringt Veränderungen

Johan Nel, Steuerexperte und Partner der Buchrevisoren PwC, warnt vor einer voreiligen Änderung der Steuereintreibung von Einzelpersonen, Unternehmen, ausländischen Investoren und ausgewanderten Namibiern.

„Dies bedeutet eine grundsätzliche Abweichung vom bisher geltenden Steuersystem. Der administrative Aufwand und die Veränderungen an Systemen, die für eine solche Änderung erforderlich sind, wären erheblich “, sagte Nel und befürchtet, dass „mit Sicherheit nicht erwartet werden kann, dass ein solcher Schritt das Wachstum stimuliert“.

Laut Nel soll die Steuerbasis erweitert werden, doch dürften in diesem Fall durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, keine erheblichen Steuern erwartet werden. Die Besteuerung von Staatsbürgern (also nicht quellenbedingt) werde von Staaten eingesetzt, derer zum größten Teil hochqualifizierte Staatsbürger im Ausland arbeiten oder ihr im Lande verdientes Kapital im Ausland in Unternehmen oder Projekte investieren. Dies treffe im Falle Namibias wohl eher selten zu.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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