Nambinga bleibt RDP-Präsident
Obergericht erklärt Putschversuch gegen Parteichef für unwirksam
Von Marc Springer, Windhoek
In einem am Freitag ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele werden sämtliche Entscheidungen für null und nichtig erklärt, die der RDP-Vorstand am 12. August 2017 im Rahmen eines Misstrauensvotums gegen Nambinga getroffen hatte. Dazu gehört der Beschluss, jenen bei einem für den 3. November 2017 angesetzten und zuvor vom Obergericht durch einstweilige Verfügung untersagten Sondertreffen des Zentralkomitees aus der RDP auszuschließen.
Ueitele gab damit einer Klage Nambingas statt, der am Samstag bei einer Pressekonferenz die Mitglieder der RDP über seinen erfolgreichen Rechtsstreit informierte. Dabei kündigte er unter anderem an, er werde sich nicht von einigen „Ganoven“ innerhalb der RDP einschüchtern lassen, sondern seine Arbeit als Parteipräsident unbeirrt und mit erhöhter Intensität fortsetzen.
Nambinga, der den im Jahre 2015 verstorbenen Gründungspräsidenten der RDP, Hidipo Hamutenya, als Parteichef beerbte, hatte per Eilantrag gegen seine drohende Amtsenthebung geklagt und einen ersten Teilerfolg erzielt, als Richter Ueitele ein für den 3. November angesetztes Treffen des Zentralkomitees untersagte. Ueitele folgte dabei der Argumentation des Klägers, wonach die Geschäftsordnung der RDP
nicht die Möglichkeit eines Misstrauensvotums vorsehe. Vielmehr sei gemäß Statuten ein Disziplinarausschuss für sämtliche Fragen möglichen Fehlverhaltens auf Seiten von Funktionären zuständig, dem sich auch der Parteipräsident unterwerfen müsse.
Sofern es Zweifel an seiner Amtsführung gebe, hätten diese folglich an den Disziplinarausschuss verwiesen werden müssen. Stattdessen jedoch habe der Parteivorstand der RDP am 12. August eigenmächtig beschlossen, ein Misstrauensvotum gegen ihn einzuleiten und über dieses bei einem anberaumten Folgetreffen des Zentralkomitees entscheiden zu lassen.
Abgesehen davon, dass er zu einer solchen Maßnahme nicht befugt sei, seien sämtliche bei dem Treffen gefasste Entscheidungen null und nichtig, weil die Versammlung nach einer Demonstration unzufriedener RDP-Anhänger im Chaos versunken sei und einige Mitglieder des Parteivorstands ausmarschiert seien. Danach sei das Gremium nicht mehr beschlussfähig gewesen und damit auch die Resolution, seine Absetzung anzustreben, wirkungslos.
Nambinga dementierte ferner ausdrücklich, die Teilnehmer der Kundgebung zu der gegen Generalsekretär Mike Kavekotora gerichteten Demonstration angestiftet und dem Vorstand damit einen Grund für das Misstrauensvotum geliefert zu haben. Ferner hob er hervor, ihm sei weder Gelegenheit geboten worden, auf den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Führungsschwäche zu reagieren, noch sich auf eine solche Anhörung vorzubereiten. Ferner habe keine Untersuchung über angebliches Fehlverhalten seinerseits stattgefunden, noch sei eine Beratung darüber Teil der Tagesordnung des Vorstandstreffens gewesen.
In einem am Freitag ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele werden sämtliche Entscheidungen für null und nichtig erklärt, die der RDP-Vorstand am 12. August 2017 im Rahmen eines Misstrauensvotums gegen Nambinga getroffen hatte. Dazu gehört der Beschluss, jenen bei einem für den 3. November 2017 angesetzten und zuvor vom Obergericht durch einstweilige Verfügung untersagten Sondertreffen des Zentralkomitees aus der RDP auszuschließen.
Ueitele gab damit einer Klage Nambingas statt, der am Samstag bei einer Pressekonferenz die Mitglieder der RDP über seinen erfolgreichen Rechtsstreit informierte. Dabei kündigte er unter anderem an, er werde sich nicht von einigen „Ganoven“ innerhalb der RDP einschüchtern lassen, sondern seine Arbeit als Parteipräsident unbeirrt und mit erhöhter Intensität fortsetzen.
Nambinga, der den im Jahre 2015 verstorbenen Gründungspräsidenten der RDP, Hidipo Hamutenya, als Parteichef beerbte, hatte per Eilantrag gegen seine drohende Amtsenthebung geklagt und einen ersten Teilerfolg erzielt, als Richter Ueitele ein für den 3. November angesetztes Treffen des Zentralkomitees untersagte. Ueitele folgte dabei der Argumentation des Klägers, wonach die Geschäftsordnung der RDP
nicht die Möglichkeit eines Misstrauensvotums vorsehe. Vielmehr sei gemäß Statuten ein Disziplinarausschuss für sämtliche Fragen möglichen Fehlverhaltens auf Seiten von Funktionären zuständig, dem sich auch der Parteipräsident unterwerfen müsse.
Sofern es Zweifel an seiner Amtsführung gebe, hätten diese folglich an den Disziplinarausschuss verwiesen werden müssen. Stattdessen jedoch habe der Parteivorstand der RDP am 12. August eigenmächtig beschlossen, ein Misstrauensvotum gegen ihn einzuleiten und über dieses bei einem anberaumten Folgetreffen des Zentralkomitees entscheiden zu lassen.
Abgesehen davon, dass er zu einer solchen Maßnahme nicht befugt sei, seien sämtliche bei dem Treffen gefasste Entscheidungen null und nichtig, weil die Versammlung nach einer Demonstration unzufriedener RDP-Anhänger im Chaos versunken sei und einige Mitglieder des Parteivorstands ausmarschiert seien. Danach sei das Gremium nicht mehr beschlussfähig gewesen und damit auch die Resolution, seine Absetzung anzustreben, wirkungslos.
Nambinga dementierte ferner ausdrücklich, die Teilnehmer der Kundgebung zu der gegen Generalsekretär Mike Kavekotora gerichteten Demonstration angestiftet und dem Vorstand damit einen Grund für das Misstrauensvotum geliefert zu haben. Ferner hob er hervor, ihm sei weder Gelegenheit geboten worden, auf den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Führungsschwäche zu reagieren, noch sich auf eine solche Anhörung vorzubereiten. Ferner habe keine Untersuchung über angebliches Fehlverhalten seinerseits stattgefunden, noch sei eine Beratung darüber Teil der Tagesordnung des Vorstandstreffens gewesen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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