Mutter gesteht Kindsmord
Verzweiflungstat oder Racheakt? – Motiv bleibt umstritten
Von Marc Springer
Windhoek
Die 34-jährige Zenobia Seas hat gestern am Obergericht in einer von Verteidiger Mpokiseng Dube verlesenen Klageerwiderung gestanden, am 26. September 2016 mit ihrer Tochter Ava Antoinette Owoses „rund 200 Kilometer“ von Swakopmund in nördliche Richtung gefahren zu sein und das Kind in der Nähe von Meile 108 am Strand erstickt zu haben. Ferner gibt sie zu, sie habe anschließend versucht, sich zusammen mit dem Kind in ihrem Wagen zu verbrennen und sich damit der Justizbehinderung schuldig gemacht.
Zur Erklärung bringt Seas in der Klageerwiderung vor, sie sei seit Januar 2013 mit dem in Windhoek wohnhaften Immanuel Oweseb liiert gewesen, der ihr nach der Geburt des gemeinsamen Kindes mehrmals die Ehe versprochen habe. Anstatt sie zu heiraten habe er sie jedoch emotional gedemütigt, sie mehrmals betrogen und sie an zwei unterschiedlichen Gelegenheiten misshandelt und vergewaltigt.
Sie habe ihm jedoch in der Annahme die Treue gehalten, dass die Übergriffe durch seinen Alkoholmissbrauch ausgelöst worden seien und er sich bessern werde. Im Jahre 2014 habe sie ihre Arbeit in der Verwaltung bei der Husab-Mine verloren und sei bei den Eltern ausgezogen. Oweseb habe sich jedoch geweigert, sie und die Tochter bei sich in Windhoek aufzunehmen und habe nur „sehr sporadisch“ Unterhalt für die Tochter bezahlt.
Weitere Beziehung
Einige Zeit später habe sie erfahren, dass Oweseb in Windhoek eine Beziehung zu einer gewissen Ellen eingegangen und diese von ihm schwanger sei. Daraufhin habe sie sich im Januar 2014 von dem Vater ihrer Tochter getrennt und anschließend mehrmals Drohanrufe von jenem erhalten. Einen Tag vor der Tat sei ihr schließlich mitgeteilt worden, dass Oweseb und dessen neue Freundin beschlossen hätten, ihr Kind per Kaiserschnitt an dem exakt selben Tag zur Welt bringen zu lassen, an dem Ava Geburtstag hatte.
Dies habe sie in „absolute Verzweiflung“ versetzt und zu dem Schluss gebracht, dass „es mir und meiner Tochter jenseits dieser Welt besser gehen würde“. Rückblickend bereue sie diese Entscheidung und sei sich sicher, dass ihre Tochter noch leben würde, wenn sie frühzeitig „professionelle Hilfe“ beansprucht hätte.
Während der anschließenden Befragung durch ihren Anwalt gab die artikuliert formulierende Seas mit teilweise tränenerstickter Stimme zu Protokoll, sie habe eine sehr innige Beziehung zu dem Opfer gehabt, aber keinen anderen Ausweg gesehen. Der ausschlaggebende Faktor sei die Offenbarung gewesen, dass Ellen ihr Kind bewusst am 28. September zur Welt habe bringen und damit Oweseb weiter von Ava habe entfremden wollen. Schließlich sei zu erwarten gewesen, dass der ohnehin desinteressierte Oweseb selbst an Avas Geburtstag keinen Kontakt zu seiner Tochter aufnehmen werde, wenn er Vater eines am selben Tag geborenen Kindes werden sollte.
Nicht gewollt
Dies habe bei ihr die Erkenntnis reifen lassen, „dass ich und Ava nicht gewollt werden, sondern ein Ballast für Oweseb bzw. meine beiden Eltern sind und diese ohne uns besser dran wären“. Folglich habe sie am 26. September ihre Tochter beim Kindergarten abgeholt und sei mit ihr „etwa zwei Stunden lang wie ferngelenkt“ nordwärts gefahren und schließlich „irgendwo hinter Henties Bay“ abgebogen und im Sand stecken geblieben. Dort habe sie Ava „mit einer Decke erstickt“, sich mit dem toten Kind in ihren Wagen gesetzt und das Fahrzeug angezündet. Kurz darauf seien jedoch Vertreter der Nachbarschaftswache erschienen, hätten die Scheibe des Wagens eingeschlagen, die Türe geöffnet und das Feuer gelöscht.
Diese Version eines geplanten erweiterten Selbstmordes will Staatsanwältin Antonia Verhoef nicht gelten lassen. Bei ihrer Vernehmung der Angeklagten berief sie sich auf Einträge, die jene nach der Ermordung ihrer Tochter in ihrem Tagebuch gemacht, sowie auf Textnachrichten, die sie mit ihrem Handy an Oweseb geschickt hatte.
Rachebedürfnis
Darin bezeichnet sie den Mord unter anderem als „verfrühtes Geburtstagsgeschenk“ an den Ex-Freund und teilt ihm mit, es habe „eine Stunde gedauert, bis Eva erstickt ist“. Diese und ähnliche Botschaften, sowie weitere an Oweseb und Ellen gerichtete Beschimpfungen gelten Verhoef als Hinweis darauf, dass sich die Beschuldigte durch den Mord vor allem an diesen habe rächen wollen. Ferner äußerte die Staatsanwältin Zweifel daran, ob sich Seas tatsächlich selbst das Leben habe nehmen wollen.
Schließlich habe sie die von ihr mitgeführten Holzscheite erst in Brand gesetzt, nachdem die Nachbarschaftswache gegen 23.00 Uhr am Ort des Geschehens eingetroffen sei und hätte sich folglich sicher sein können, von diesen an dem angeblich geplanten Selbstmord gehindert zu werden.
Dementsprechend führte Verhoef in ihrem Strafantrag an, Seas sei nicht von Verzweiflung, sondern Rachegefühlen getrieben worden. Schließlich sei sie in einem stabilen Umfeld aufgewachsen, habe in Südafrika studiert und laut psychiatrischem Gutachten „zuvor keine mentalen Auffälligkeiten gezeigt“. Darüber hinaus gebe es keine Anzeichen, dass sie unter Depression gelitten oder zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden habe.
Die Einträge im Tagebuch und die Textnachrichten an den Ex-Freund würden belegen, dass sie zur Tatzeit im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten gewesen und ebenso kalkuliert wie methodisch vorgegangen sei. Es dränge sich folglich die Schlussfolgerung auf, dass sie nicht wie behauptet von vollkommener Verzweiflung getrieben, sondern „von Wut und Hass“ auf den Ex-Freund bzw. dessen neue Lebensgefährtin geleitet worden sei und sich durch den Mord an diesen habe rächen wollen.
Gnadenmord
Verteidiger Dube hingegen stellte die Tat als „altruistischen Filizid“ da und erinnerte an das psychologisch erforschte Phänomen des „Gnadenmordes“, wobei Eltern ihre Kinder töten um sie aus einer vermeintlich schlechten Welt zu befreien. Seine Mandantin habe den Tod der Tochter demnach als Erlösung und die eigene Tat als „eine Art Euthanasie“ betrachtet. Darauf deute der Eintrag im Tagebuch, wonach die Angeklagte den Eindruck gehabt habe, „dass es ihr und dem Kind nach dem Tod besser gehen würde“.
Die Schwere der Schuld sei bei seiner Mandantin folglich sehr gering ausgeprägt und der Gesellschaft nicht damit gedient, sie durch eine lange Haftstrafe zu isolieren. Schließlich habe sie eine gute Ausbildung genossen und könne ein „produktives Mitglied der Gemeinschaft sein“.
Die Strafmaßverkündung von Richter Christie Liebenberg soll am Freitag erfolgen.
Windhoek
Die 34-jährige Zenobia Seas hat gestern am Obergericht in einer von Verteidiger Mpokiseng Dube verlesenen Klageerwiderung gestanden, am 26. September 2016 mit ihrer Tochter Ava Antoinette Owoses „rund 200 Kilometer“ von Swakopmund in nördliche Richtung gefahren zu sein und das Kind in der Nähe von Meile 108 am Strand erstickt zu haben. Ferner gibt sie zu, sie habe anschließend versucht, sich zusammen mit dem Kind in ihrem Wagen zu verbrennen und sich damit der Justizbehinderung schuldig gemacht.
Zur Erklärung bringt Seas in der Klageerwiderung vor, sie sei seit Januar 2013 mit dem in Windhoek wohnhaften Immanuel Oweseb liiert gewesen, der ihr nach der Geburt des gemeinsamen Kindes mehrmals die Ehe versprochen habe. Anstatt sie zu heiraten habe er sie jedoch emotional gedemütigt, sie mehrmals betrogen und sie an zwei unterschiedlichen Gelegenheiten misshandelt und vergewaltigt.
Sie habe ihm jedoch in der Annahme die Treue gehalten, dass die Übergriffe durch seinen Alkoholmissbrauch ausgelöst worden seien und er sich bessern werde. Im Jahre 2014 habe sie ihre Arbeit in der Verwaltung bei der Husab-Mine verloren und sei bei den Eltern ausgezogen. Oweseb habe sich jedoch geweigert, sie und die Tochter bei sich in Windhoek aufzunehmen und habe nur „sehr sporadisch“ Unterhalt für die Tochter bezahlt.
Weitere Beziehung
Einige Zeit später habe sie erfahren, dass Oweseb in Windhoek eine Beziehung zu einer gewissen Ellen eingegangen und diese von ihm schwanger sei. Daraufhin habe sie sich im Januar 2014 von dem Vater ihrer Tochter getrennt und anschließend mehrmals Drohanrufe von jenem erhalten. Einen Tag vor der Tat sei ihr schließlich mitgeteilt worden, dass Oweseb und dessen neue Freundin beschlossen hätten, ihr Kind per Kaiserschnitt an dem exakt selben Tag zur Welt bringen zu lassen, an dem Ava Geburtstag hatte.
Dies habe sie in „absolute Verzweiflung“ versetzt und zu dem Schluss gebracht, dass „es mir und meiner Tochter jenseits dieser Welt besser gehen würde“. Rückblickend bereue sie diese Entscheidung und sei sich sicher, dass ihre Tochter noch leben würde, wenn sie frühzeitig „professionelle Hilfe“ beansprucht hätte.
Während der anschließenden Befragung durch ihren Anwalt gab die artikuliert formulierende Seas mit teilweise tränenerstickter Stimme zu Protokoll, sie habe eine sehr innige Beziehung zu dem Opfer gehabt, aber keinen anderen Ausweg gesehen. Der ausschlaggebende Faktor sei die Offenbarung gewesen, dass Ellen ihr Kind bewusst am 28. September zur Welt habe bringen und damit Oweseb weiter von Ava habe entfremden wollen. Schließlich sei zu erwarten gewesen, dass der ohnehin desinteressierte Oweseb selbst an Avas Geburtstag keinen Kontakt zu seiner Tochter aufnehmen werde, wenn er Vater eines am selben Tag geborenen Kindes werden sollte.
Nicht gewollt
Dies habe bei ihr die Erkenntnis reifen lassen, „dass ich und Ava nicht gewollt werden, sondern ein Ballast für Oweseb bzw. meine beiden Eltern sind und diese ohne uns besser dran wären“. Folglich habe sie am 26. September ihre Tochter beim Kindergarten abgeholt und sei mit ihr „etwa zwei Stunden lang wie ferngelenkt“ nordwärts gefahren und schließlich „irgendwo hinter Henties Bay“ abgebogen und im Sand stecken geblieben. Dort habe sie Ava „mit einer Decke erstickt“, sich mit dem toten Kind in ihren Wagen gesetzt und das Fahrzeug angezündet. Kurz darauf seien jedoch Vertreter der Nachbarschaftswache erschienen, hätten die Scheibe des Wagens eingeschlagen, die Türe geöffnet und das Feuer gelöscht.
Diese Version eines geplanten erweiterten Selbstmordes will Staatsanwältin Antonia Verhoef nicht gelten lassen. Bei ihrer Vernehmung der Angeklagten berief sie sich auf Einträge, die jene nach der Ermordung ihrer Tochter in ihrem Tagebuch gemacht, sowie auf Textnachrichten, die sie mit ihrem Handy an Oweseb geschickt hatte.
Rachebedürfnis
Darin bezeichnet sie den Mord unter anderem als „verfrühtes Geburtstagsgeschenk“ an den Ex-Freund und teilt ihm mit, es habe „eine Stunde gedauert, bis Eva erstickt ist“. Diese und ähnliche Botschaften, sowie weitere an Oweseb und Ellen gerichtete Beschimpfungen gelten Verhoef als Hinweis darauf, dass sich die Beschuldigte durch den Mord vor allem an diesen habe rächen wollen. Ferner äußerte die Staatsanwältin Zweifel daran, ob sich Seas tatsächlich selbst das Leben habe nehmen wollen.
Schließlich habe sie die von ihr mitgeführten Holzscheite erst in Brand gesetzt, nachdem die Nachbarschaftswache gegen 23.00 Uhr am Ort des Geschehens eingetroffen sei und hätte sich folglich sicher sein können, von diesen an dem angeblich geplanten Selbstmord gehindert zu werden.
Dementsprechend führte Verhoef in ihrem Strafantrag an, Seas sei nicht von Verzweiflung, sondern Rachegefühlen getrieben worden. Schließlich sei sie in einem stabilen Umfeld aufgewachsen, habe in Südafrika studiert und laut psychiatrischem Gutachten „zuvor keine mentalen Auffälligkeiten gezeigt“. Darüber hinaus gebe es keine Anzeichen, dass sie unter Depression gelitten oder zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden habe.
Die Einträge im Tagebuch und die Textnachrichten an den Ex-Freund würden belegen, dass sie zur Tatzeit im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten gewesen und ebenso kalkuliert wie methodisch vorgegangen sei. Es dränge sich folglich die Schlussfolgerung auf, dass sie nicht wie behauptet von vollkommener Verzweiflung getrieben, sondern „von Wut und Hass“ auf den Ex-Freund bzw. dessen neue Lebensgefährtin geleitet worden sei und sich durch den Mord an diesen habe rächen wollen.
Gnadenmord
Verteidiger Dube hingegen stellte die Tat als „altruistischen Filizid“ da und erinnerte an das psychologisch erforschte Phänomen des „Gnadenmordes“, wobei Eltern ihre Kinder töten um sie aus einer vermeintlich schlechten Welt zu befreien. Seine Mandantin habe den Tod der Tochter demnach als Erlösung und die eigene Tat als „eine Art Euthanasie“ betrachtet. Darauf deute der Eintrag im Tagebuch, wonach die Angeklagte den Eindruck gehabt habe, „dass es ihr und dem Kind nach dem Tod besser gehen würde“.
Die Schwere der Schuld sei bei seiner Mandantin folglich sehr gering ausgeprägt und der Gesellschaft nicht damit gedient, sie durch eine lange Haftstrafe zu isolieren. Schließlich habe sie eine gute Ausbildung genossen und könne ein „produktives Mitglied der Gemeinschaft sein“.
Die Strafmaßverkündung von Richter Christie Liebenberg soll am Freitag erfolgen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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