Mordprozess bleibt auf Abwegen
Juristischer Wahrheitsfindung im Mordfall Heckmair droht weitere Verzögerung
Von Marc Springer
Windhoek
Nachdem die Verhandlung am Montag durch den Rückzug von Verteidiger Kadhila Amoomo erneut zum Stillstand gezwungen wurde, konnte die lang ersehnte Beweisführung auch gestern nicht beginnen, weil dessen Nachfolger Gilroy Kasper aus Termingründen das erst kurz zuvor übernommene Mandat für den Angeklagten Marcus Thomas wieder niederlegen musste. Auf Geheiß von Richter Christie Liebenberg soll heute ein Vertreter des Direktorats für Rechtsbeistand einvernommen und dabei geklärt werden, wann ein Pflichtverteidiger als Ersatz für Kasper zur Verfügung stehen werde.
Ob die Beweisaufnahme dann endlich beginnen kann, ist allerdings fraglich, weil der Angeklagte Kevan Townsend über seinen Anwalt Mbanga Siyomuinji eine unbefristete Verhandlungspause beantragen will. Dadurch will Townsend ausreichend Zeit zur Klärung der Frage gewinnen, welche Befugnisse die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa qua Amt beanspruchen darf.
Auslöser der dafür notwendigen Verhandlung ist ein Antrag, den der wegen Vergewaltigung angeklagte Ex-Magistratsrichter Jaco Kennedy gestellt und dem sich Townsend angeschlossen hat. Zur Begründung dieses Gesuchs führt Kennedy an, es sei verfassungswidrig, dass Imalwa allein darüber beschließen könne, ob gegen mutmaßliche Straftäter Anklage erhoben werden solle, ohne diese Entscheidung begründen oder die davon betroffenen Verdächtigen anhören zu müssen.
Ferner sei es Kennedy zufolge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Angeklagte die Entscheidung Imalwas nicht anfechten könnten, bevor auf deren Anordnung ein Strafverfahren gegen sie eröffnet werde. Dieser unbegrenzte Ermessensspielraum öffne „administrativer Willkür Tür und Tor“, weil Imalwa weder ihre Entscheidung rechtfertigen, noch gegen einen möglichen Einspruch der davon tangierten Angeklagten verteidigen müsse.
Dies habe wie in seinem Fall zur Folge, dass sich Angeklagte ihrem Schicksal ergeben und während ihrer oft Jahre andauernden Untersuchungshaft auf den Beginn ihres Verfahrens warten müssten, ohne zuvor auf Imalwa einwirken oder diese von ihrer Unschuld überzeugen zu können. Weil dadurch nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern auch das Recht von Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren verletzt werde, müsse die „Allmacht“ der Generalstaatsanklägerin als verfassungswidrig gelten.
Neben diesem Antrag auf Klärung der Befugnisse Imalwas hat sich Townsend auch einer zweiten Klage von Kennedy angeschlossen, die sich gegen den Minister für Innere Sicherheit und Polizei, die Justizvollzugsbehörden und die Leitung des Zentralgefängnisses in Windhoek richtet. In diesem Verfahren wollen die beiden Kläger eine Lockerung ihrer Haftbedingungen erwirken.
Townsend führt dabei in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Unterbringung im Zentralgefängnis verstoße gegen internationale Konventionen, weil dort weder eine angemessene Ernährung noch medizinische Versorgung der Häftlinge gewährleistet noch ein Schutz gegen vermeintliche Übergriffe von Wärtern garantiert sei. Ferner würden Insassen oft über einen langen Zeitraum in Isolationshaft gefangen gehalten und ihnen jeglicher „Kontaktbesuch“ verboten, was gegen international geltende Menschenrechte verstoße.
Sollte Liebenberg erlauben, dass das Strafverfahren solange ruht, bis die von Kennedy und Townsend angestrengte Zivilklage entschieden wurde, würde dies erneut eine lange Verzögerung verursachen. Die juristische Aufarbeitung des im Januar 2011 verübten Mordes an dem deutschsprachigen André Heckmair tritt seit Jahren auf der Stelle, weil die beiden Angeklagten zusammen bereits acht Anwälte verschlissen und einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt haben, der eine lange Parallelverhandlung verursachte.
Darüber hinaus ging viel Zeit mit der Klärung der Frage verloren, ob Thomas ungeachtet eines vermeintlichen Gehirnschadens, den er angeblich durch einen Sturz bei einem gescheiterten Fluchtversuch erlitten hat, verhandlungsfähig ist (AZ berichtete).
Windhoek
Nachdem die Verhandlung am Montag durch den Rückzug von Verteidiger Kadhila Amoomo erneut zum Stillstand gezwungen wurde, konnte die lang ersehnte Beweisführung auch gestern nicht beginnen, weil dessen Nachfolger Gilroy Kasper aus Termingründen das erst kurz zuvor übernommene Mandat für den Angeklagten Marcus Thomas wieder niederlegen musste. Auf Geheiß von Richter Christie Liebenberg soll heute ein Vertreter des Direktorats für Rechtsbeistand einvernommen und dabei geklärt werden, wann ein Pflichtverteidiger als Ersatz für Kasper zur Verfügung stehen werde.
Ob die Beweisaufnahme dann endlich beginnen kann, ist allerdings fraglich, weil der Angeklagte Kevan Townsend über seinen Anwalt Mbanga Siyomuinji eine unbefristete Verhandlungspause beantragen will. Dadurch will Townsend ausreichend Zeit zur Klärung der Frage gewinnen, welche Befugnisse die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa qua Amt beanspruchen darf.
Auslöser der dafür notwendigen Verhandlung ist ein Antrag, den der wegen Vergewaltigung angeklagte Ex-Magistratsrichter Jaco Kennedy gestellt und dem sich Townsend angeschlossen hat. Zur Begründung dieses Gesuchs führt Kennedy an, es sei verfassungswidrig, dass Imalwa allein darüber beschließen könne, ob gegen mutmaßliche Straftäter Anklage erhoben werden solle, ohne diese Entscheidung begründen oder die davon betroffenen Verdächtigen anhören zu müssen.
Ferner sei es Kennedy zufolge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Angeklagte die Entscheidung Imalwas nicht anfechten könnten, bevor auf deren Anordnung ein Strafverfahren gegen sie eröffnet werde. Dieser unbegrenzte Ermessensspielraum öffne „administrativer Willkür Tür und Tor“, weil Imalwa weder ihre Entscheidung rechtfertigen, noch gegen einen möglichen Einspruch der davon tangierten Angeklagten verteidigen müsse.
Dies habe wie in seinem Fall zur Folge, dass sich Angeklagte ihrem Schicksal ergeben und während ihrer oft Jahre andauernden Untersuchungshaft auf den Beginn ihres Verfahrens warten müssten, ohne zuvor auf Imalwa einwirken oder diese von ihrer Unschuld überzeugen zu können. Weil dadurch nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern auch das Recht von Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren verletzt werde, müsse die „Allmacht“ der Generalstaatsanklägerin als verfassungswidrig gelten.
Neben diesem Antrag auf Klärung der Befugnisse Imalwas hat sich Townsend auch einer zweiten Klage von Kennedy angeschlossen, die sich gegen den Minister für Innere Sicherheit und Polizei, die Justizvollzugsbehörden und die Leitung des Zentralgefängnisses in Windhoek richtet. In diesem Verfahren wollen die beiden Kläger eine Lockerung ihrer Haftbedingungen erwirken.
Townsend führt dabei in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Unterbringung im Zentralgefängnis verstoße gegen internationale Konventionen, weil dort weder eine angemessene Ernährung noch medizinische Versorgung der Häftlinge gewährleistet noch ein Schutz gegen vermeintliche Übergriffe von Wärtern garantiert sei. Ferner würden Insassen oft über einen langen Zeitraum in Isolationshaft gefangen gehalten und ihnen jeglicher „Kontaktbesuch“ verboten, was gegen international geltende Menschenrechte verstoße.
Sollte Liebenberg erlauben, dass das Strafverfahren solange ruht, bis die von Kennedy und Townsend angestrengte Zivilklage entschieden wurde, würde dies erneut eine lange Verzögerung verursachen. Die juristische Aufarbeitung des im Januar 2011 verübten Mordes an dem deutschsprachigen André Heckmair tritt seit Jahren auf der Stelle, weil die beiden Angeklagten zusammen bereits acht Anwälte verschlissen und einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt haben, der eine lange Parallelverhandlung verursachte.
Darüber hinaus ging viel Zeit mit der Klärung der Frage verloren, ob Thomas ungeachtet eines vermeintlichen Gehirnschadens, den er angeblich durch einen Sturz bei einem gescheiterten Fluchtversuch erlitten hat, verhandlungsfähig ist (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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