Modifizierter Mais bald kontrolliert
Von Eberhard Hofmann, Windhoek
Der Konsumenten-Trust NCT (Namibia Consumer Trust) hat in einer vergleichenden Untersuchung festgestellt, dass der Anteil an genmanipuliertem Mais bei den zwei Haupthandelsmarken auf dem Markt von 2012 bis 2015 von 1,09%, bzw. 2,75% auf nunmehr 66,79%, bzw. 87,34% gestiegen ist (AZ berichtete). In der gezielten Aufzucht neuer Arten der Pflanzen- und Tierwelt (Klonen) verwendet die Fachwelt zwei ähnliche Begriffe: GMOs: genmodifizierte Organismen und LMOs: Lebendmodifizierte Organismen.
Der Konsumenten-Trust drückt in einer Erklärung seine Besorgnis aus, dass durch die GMO-Technik in Pflanzen Giftstoffe herangezüchtet werden, die durch Nahrungsmittelproduktion, z.B. importierter Mais, zum namibischen Verbraucher gelangen, ohne dass dieser über den prozentualen Anteil von GMO-Mais in der Verbrauchertüte im Supermarkt informiert wird.
Befragt nach dem Sachverhalt, ob genmanipulierter Mais, der unter Anderem schädlingsresistenter als andere Sorten gezüchtet wird, chemische Schadstoffe enthalten kann, entgegnet der Tierarzt Dr. Herbert Schneider, ehemaliger Staatssekretär für Landwirtschaft, dass solcher Mais keine Giftstoffe enthalte, weil es sich um eine rein biologische Artenzucht handle. In der Regel geht es darum, um ein Gewächs schädlingsresistenter und somit ertragreicher heranzuzüchten. „Aber die Meinung dafür und dagegen teilt sich etwa 50 zu 50 auf“, so Dr. Schneider. Umstritten sei auch der Umstand, dass diese Gentechnik weltweit nur von zwei Firmen betrieben und allein von ihnen erhältlich sei.
Dr. Schneider meldet, dass auf namibischer Seite Regularien zur Kontrolle von GMO-Produkten auf der Grundlage des Gesetzes über Biosicherheit, Nr. 7 von 2006, sowie nach dem internationalen Cartagena-Protokoll über Biodiversität vorbereitet würden. Der Entwurf der Regularien sei bei einer Arbeitstagung im vergangenem Jahr aufgesetzt worden. Die amtlichen Gesetzesautoren könnten das Regelwerk eventuell bis zum dritten Quartal 2015 abschließen.
Das Cartagena-Protokoll über Biosicherheit ist ein Regelwerk der UNO, das im September 2003 für unterzeichnende Staaten Verbindlichkeit erlangt hat. Bis dato 2015 haben 170 Staaten und Parteien das Protokoll unterzeichnet. Demnach müssen GMO-Produkte durch Warn- und Vorbeugebestimmungen markiert sein. Entwicklungsländer müssen den Handlungsraum haben, öffentliche Gesundheit und Wirtschaftsvorteile gegeneinander abzuwägen. Entwicklungsländer können den Import von GMO-Produkten verbieten, wenn die Sicherheit solcher Produkte nicht wissenschaftlich belegt ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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