Missachtung des Gerichts
Weitere Uneinigkeiten zwischen Ombudsmann und Sioka
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar, Windhoek
Zwischen dem namibischen Ombudsmann, John Walters, und der Ministerin für Geschlechtergleichstellung, Doreen Sioka, herrscht weiterhin Uneinigkeit in Bezug auf eine gerichtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Einrichtung von kinderfreundlichen Gefängnissen (AZ berichtete). Walters reichte im April einen Antrag auf Missachtung des Gerichts ein und argumentierte, dass Sioka es versäumt habe, einen Plan für den Bau und den Betrieb von kinderfreundlichen Haftanstalten vorzulegen, der den Kriterien entspricht, die das Gericht in einem Urteil vom Dezember 2020 festgelegt hatte. Sioka hatten den Plan erst im Mai und die erforderlichen eidesstattlichen Erklärungen erst im Juni eingereicht, also Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist vom 31. März.
In einer eidesstattlichen Erklärung, die am Dienstag eingereicht wurde, argumentierte Walters: „Die Missachtung der Ministerin ist eindeutig und wird durch den Mangel an wesentlichen Fakten und Informationen noch verschärft.“ Er fügte hinzu, dass Sioka durch ihr Verhalten „vorsätzlich die Anordnung des Gerichts missachtet und gezeigt habe, dass sie ihre verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht zu verstehen scheint“. Er betonte, dass sein Büro weiterhin ein Verfahren wegen Missachtung des Gerichts gegen die Ministerin anstrebt.
Sioka forderte das Gericht in ihrer eidesstattlichen Erklärung vom Juni auf, das Programm in der vorgelegten Form zu akzeptieren und eine Einmischung in Regierungsangelegenheiten sorgfältig zu prüfen. Das Gericht soll ihr zufolge den Grundsatz der Gewaltenteilung beachten, der besagt, dass sich die Gerichte bei der Einmischung in die Angelegenheiten der Legislative zurückhalten sollten. „Die Pläne, Strategien und Zeitrahmen, die hier vorgelegt werden, sollten daher als am besten geeignet, vernünftig und angemessen für das Ministerium akzeptiert werden, das ein wesentlicher Bestandteil des legislativen Arms der Regierung ist“, heißt es ferner.
Das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) warnte in diesem Monat, dass Siokas Antrag beunruhigend sei. Die eidesstattliche Erklärung der Ministerin scheine darauf hinzudeuten, dass sie glauben würde, das Gericht solle ihren Plan ohne Fragen akzeptieren. Das Zentrum betonte ferner, dass, wenn einem Regierungsbeamten eine rechtliche Verpflichtung auferlegt wird, „es durchaus angemessen ist, dass die Gerichte handeln, um sicherzustellen, dass die rechtliche Verpflichtung nicht ignoriert wird.“
Zwischen dem namibischen Ombudsmann, John Walters, und der Ministerin für Geschlechtergleichstellung, Doreen Sioka, herrscht weiterhin Uneinigkeit in Bezug auf eine gerichtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Einrichtung von kinderfreundlichen Gefängnissen (AZ berichtete). Walters reichte im April einen Antrag auf Missachtung des Gerichts ein und argumentierte, dass Sioka es versäumt habe, einen Plan für den Bau und den Betrieb von kinderfreundlichen Haftanstalten vorzulegen, der den Kriterien entspricht, die das Gericht in einem Urteil vom Dezember 2020 festgelegt hatte. Sioka hatten den Plan erst im Mai und die erforderlichen eidesstattlichen Erklärungen erst im Juni eingereicht, also Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist vom 31. März.
In einer eidesstattlichen Erklärung, die am Dienstag eingereicht wurde, argumentierte Walters: „Die Missachtung der Ministerin ist eindeutig und wird durch den Mangel an wesentlichen Fakten und Informationen noch verschärft.“ Er fügte hinzu, dass Sioka durch ihr Verhalten „vorsätzlich die Anordnung des Gerichts missachtet und gezeigt habe, dass sie ihre verfassungsmäßigen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht zu verstehen scheint“. Er betonte, dass sein Büro weiterhin ein Verfahren wegen Missachtung des Gerichts gegen die Ministerin anstrebt.
Sioka forderte das Gericht in ihrer eidesstattlichen Erklärung vom Juni auf, das Programm in der vorgelegten Form zu akzeptieren und eine Einmischung in Regierungsangelegenheiten sorgfältig zu prüfen. Das Gericht soll ihr zufolge den Grundsatz der Gewaltenteilung beachten, der besagt, dass sich die Gerichte bei der Einmischung in die Angelegenheiten der Legislative zurückhalten sollten. „Die Pläne, Strategien und Zeitrahmen, die hier vorgelegt werden, sollten daher als am besten geeignet, vernünftig und angemessen für das Ministerium akzeptiert werden, das ein wesentlicher Bestandteil des legislativen Arms der Regierung ist“, heißt es ferner.
Das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) warnte in diesem Monat, dass Siokas Antrag beunruhigend sei. Die eidesstattliche Erklärung der Ministerin scheine darauf hinzudeuten, dass sie glauben würde, das Gericht solle ihren Plan ohne Fragen akzeptieren. Das Zentrum betonte ferner, dass, wenn einem Regierungsbeamten eine rechtliche Verpflichtung auferlegt wird, „es durchaus angemessen ist, dass die Gerichte handeln, um sicherzustellen, dass die rechtliche Verpflichtung nicht ignoriert wird.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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