Minderjähriger des Mordes angeklagt
Windhoek (ms) – Ein bereits vorbestrafter Minderjähriger aus Rehoboth ist gestern in Begleitung einer Erziehungsberechtigten zu einer Vorverhandlung am Obergericht erschienen, wo er sich sieben Anklagepunkten stellen muss, darunter Mord, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Leichenschändung.
Der 15-jährige Adriaan J. wird weiter in Untersuchungshaft in Rehoboth bleiben, bis er am 13. Februar zu einem weiteren Prozesstermin erscheinen muss. Dem Vollwaisen für den ein Vormund bestimmt wurde, wird vorgeworfen, in der Nacht zum 25. September im Alter von damals 14 Jahren die 57-jährige Sarah Jagger angegriffen, vergewaltigt und ermordet zu haben, die sich zur Tatzeit zu Fuß vom Bahnhof nach Hause in Richtung Aoxas befand.
Auf dem Weg dorthin soll sie J. auf einer Schotterstraße überfallen, in ein Gebüsch gezerrt und dort mit einem Stein so lange auf sie eingeschlagen haben, das sie eine schwere Schädelfraktur und einige Rippenbrüche erlitt. Dann soll er sie entkleidet, vergewaltigt und ihr die Handtasche mit einigen darin enthaltenen Wertsachen abgenommen haben.
Der Anklagepunkt der Leichenschändung ergibt sich aus dem Vorwurf, dass J. daraufhin der bereits toten Frau einen Fuß abgetrennt und ihr mehrere Schnittwunden am ganzen Körper beigebracht haben soll. Den Fuß soll er in einer Plastiktüte verstaut und auf die Straße geworfen haben. Die Anklagepunkte des Einbruchs und der Brandstiftung liegt der Vorwurf zu Grunde, dass J. anschließend in Aoxas in zwei Blechhütten eingedrungen ist, dort einige Wertsachen entwendet und die Behausungen dann in Brand gesteckt hat.
Der 15-jährige Adriaan J. wird weiter in Untersuchungshaft in Rehoboth bleiben, bis er am 13. Februar zu einem weiteren Prozesstermin erscheinen muss. Dem Vollwaisen für den ein Vormund bestimmt wurde, wird vorgeworfen, in der Nacht zum 25. September im Alter von damals 14 Jahren die 57-jährige Sarah Jagger angegriffen, vergewaltigt und ermordet zu haben, die sich zur Tatzeit zu Fuß vom Bahnhof nach Hause in Richtung Aoxas befand.
Auf dem Weg dorthin soll sie J. auf einer Schotterstraße überfallen, in ein Gebüsch gezerrt und dort mit einem Stein so lange auf sie eingeschlagen haben, das sie eine schwere Schädelfraktur und einige Rippenbrüche erlitt. Dann soll er sie entkleidet, vergewaltigt und ihr die Handtasche mit einigen darin enthaltenen Wertsachen abgenommen haben.
Der Anklagepunkt der Leichenschändung ergibt sich aus dem Vorwurf, dass J. daraufhin der bereits toten Frau einen Fuß abgetrennt und ihr mehrere Schnittwunden am ganzen Körper beigebracht haben soll. Den Fuß soll er in einer Plastiktüte verstaut und auf die Straße geworfen haben. Die Anklagepunkte des Einbruchs und der Brandstiftung liegt der Vorwurf zu Grunde, dass J. anschließend in Aoxas in zwei Blechhütten eingedrungen ist, dort einige Wertsachen entwendet und die Behausungen dann in Brand gesteckt hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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