Millionenbetrüger gesteht
Angeklagter gibt Veruntreuung von 5,8 Millionen N$ zu
Von Marc Springer, Windhoek
In einer von Verteidiger Mese Tjituri verlesenen Klageerwiderung gibt Kohler zu, zwischen März 2009 und September 2015 bei der Firma Pennypinchers Timbercity in 218 Fällen Geld unterschlagen und sich dabei um insgesamt 5,8 Millionen N$ bereichert zu haben. Ferner bestätigt er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach er von dieser Summe etwa 5,6 Millionen N$ in seine Privatkonten in Namibia und Südafrika eingezahlt und weitere 245000 N$ an seine Gläubiger überwiesen hat.
In der schriftlichen Stellungnahme gibt der gebürtige Südafrikaner Kohler an, er habe bis 2009 für die an PennyPinchers/Timbercity beteiligte Firma Steinhoff Doors and Building Materials in Kapstadt gearbeitet und sei dabei zuletzt als Buchprüfer für die Filialen des Baumarkts in Windhoek und Ongwediva zuständig gewesen. In dieser Funktion sei er regelmäßig nach Namibia gekommen, wo er schließlich den Posten als Finanzmanager von PennyPinchers/Timbercity übernommen habe und für die Filialen in Windhoek und Ongwediva verantwortlich gewesen sei.
Kurz nach seiner Amtsübernahme habe Gunnar Jensen, Eigentümer von PennyPinchers/Timbercity in Windhoek, ihn regelmäßig beauftragt, entgegen der Vorschriften Gelder aus Firmenkonten an seine Gläubiger zu überweisen, bzw. persönliche Rechnungen von ihm zu begleichen. Obwohl Jensen versprochen habe, diese Ausgaben der Firma jeweils vor Monatsende zu erstatten, habe er dies häufig versäumt und ihn (Kohler) instruiert, die Kosten „verschwinden zu lassen“.
Nachdem er bemerkt habe, wie leicht sich die zu Gunsten von Jensen gemachten Überweisungen durch das VAT-Konto der Firma hätten kaschieren lassen, sei er selbst „in Versuchung geraten“ diese Methodik auf für sich selbst zu nutzen. Dementsprechend habe er zwischen Oktober 2009 und Juli 2015 regelmäßig und mitunter mehrmals im Monat Gelder der Baumärkte in Windhoek und Ongwediva in seine Konten, oder an seine Gläubiger überwiesen.
Er sei sich zu jeder Zeit bewusst gewesen, dass dies illegal und strafbar gewesen sei und bereue seinen Betrug zutiefst. Ferner sei er sich darüber im Klaren, dass er sein „schändliches und verwerfliches Verhalten“ nicht rückgängig machen könne. Er werde jedoch alles daransetzten, das von ihm veruntreute Geld „bis auf den letzten Cent“ zurückzuzahlen und bitte das Gericht demnach um Milde und Gnade bei der Strafbemessung.
Der als Zeuge geladene Jensen teilte Richter Christie Liebenberg mit, man habe durch den Verkauf persönlicher Vermögenswerte des Angeklagten bisher rund 370000 N$ der unterschlagenen Summe zurückgewonnen und dessen Pension im Werte von etwa 348000 N$ einbehalten. Ferner seien Haushaltsgegenstände des Beschuldigten im Werte von etwa 27500 N$ gepfändet, die allerdings schwierig zu verkaufen seien.
Jensen gab ferner zu Protokoll, dass er Kohler absolut vertraut habe und von diesem persönlich schwer enttäuscht sei. Er gab jedoch auch Verteidiger Tjituri dahingehend Recht, dass Kohler sowohl einen südafrikanischen, als auch einen deutschen Pass besitze, aber nicht aus Namibia geflohen sei, sondern vielmehr dabei kooperiert habe, seine betrügerischen Transaktionen zu rekonstruieren.
Dass diese nicht früher aufgefallen seien, führte Jensen darauf zurück, dass Kohler sie über das VAT-Konto verschleiert habe, über das viel Finanzverkehr mit teils hohen Beträgen laufe, die sich zum Teil nur schwierig nachvollziehen ließen.
Ferner hob Jensen hervor, er habe entgegen der Darstellung von Kohler seinen persönlichen, über das Firmenkonto vollzogenen Zahlungsverkehr stets fristgerecht abgerechnet und beglichen. Außerdem betonte er, dass Kohler zuletzt etwas 50000 N$ im Monat verdient habe und folglich nicht aus finanzieller Not heraus gehandelt haben könnte.
In einer von Verteidiger Mese Tjituri verlesenen Klageerwiderung gibt Kohler zu, zwischen März 2009 und September 2015 bei der Firma Pennypinchers Timbercity in 218 Fällen Geld unterschlagen und sich dabei um insgesamt 5,8 Millionen N$ bereichert zu haben. Ferner bestätigt er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach er von dieser Summe etwa 5,6 Millionen N$ in seine Privatkonten in Namibia und Südafrika eingezahlt und weitere 245000 N$ an seine Gläubiger überwiesen hat.
In der schriftlichen Stellungnahme gibt der gebürtige Südafrikaner Kohler an, er habe bis 2009 für die an PennyPinchers/Timbercity beteiligte Firma Steinhoff Doors and Building Materials in Kapstadt gearbeitet und sei dabei zuletzt als Buchprüfer für die Filialen des Baumarkts in Windhoek und Ongwediva zuständig gewesen. In dieser Funktion sei er regelmäßig nach Namibia gekommen, wo er schließlich den Posten als Finanzmanager von PennyPinchers/Timbercity übernommen habe und für die Filialen in Windhoek und Ongwediva verantwortlich gewesen sei.
Kurz nach seiner Amtsübernahme habe Gunnar Jensen, Eigentümer von PennyPinchers/Timbercity in Windhoek, ihn regelmäßig beauftragt, entgegen der Vorschriften Gelder aus Firmenkonten an seine Gläubiger zu überweisen, bzw. persönliche Rechnungen von ihm zu begleichen. Obwohl Jensen versprochen habe, diese Ausgaben der Firma jeweils vor Monatsende zu erstatten, habe er dies häufig versäumt und ihn (Kohler) instruiert, die Kosten „verschwinden zu lassen“.
Nachdem er bemerkt habe, wie leicht sich die zu Gunsten von Jensen gemachten Überweisungen durch das VAT-Konto der Firma hätten kaschieren lassen, sei er selbst „in Versuchung geraten“ diese Methodik auf für sich selbst zu nutzen. Dementsprechend habe er zwischen Oktober 2009 und Juli 2015 regelmäßig und mitunter mehrmals im Monat Gelder der Baumärkte in Windhoek und Ongwediva in seine Konten, oder an seine Gläubiger überwiesen.
Er sei sich zu jeder Zeit bewusst gewesen, dass dies illegal und strafbar gewesen sei und bereue seinen Betrug zutiefst. Ferner sei er sich darüber im Klaren, dass er sein „schändliches und verwerfliches Verhalten“ nicht rückgängig machen könne. Er werde jedoch alles daransetzten, das von ihm veruntreute Geld „bis auf den letzten Cent“ zurückzuzahlen und bitte das Gericht demnach um Milde und Gnade bei der Strafbemessung.
Der als Zeuge geladene Jensen teilte Richter Christie Liebenberg mit, man habe durch den Verkauf persönlicher Vermögenswerte des Angeklagten bisher rund 370000 N$ der unterschlagenen Summe zurückgewonnen und dessen Pension im Werte von etwa 348000 N$ einbehalten. Ferner seien Haushaltsgegenstände des Beschuldigten im Werte von etwa 27500 N$ gepfändet, die allerdings schwierig zu verkaufen seien.
Jensen gab ferner zu Protokoll, dass er Kohler absolut vertraut habe und von diesem persönlich schwer enttäuscht sei. Er gab jedoch auch Verteidiger Tjituri dahingehend Recht, dass Kohler sowohl einen südafrikanischen, als auch einen deutschen Pass besitze, aber nicht aus Namibia geflohen sei, sondern vielmehr dabei kooperiert habe, seine betrügerischen Transaktionen zu rekonstruieren.
Dass diese nicht früher aufgefallen seien, führte Jensen darauf zurück, dass Kohler sie über das VAT-Konto verschleiert habe, über das viel Finanzverkehr mit teils hohen Beträgen laufe, die sich zum Teil nur schwierig nachvollziehen ließen.
Ferner hob Jensen hervor, er habe entgegen der Darstellung von Kohler seinen persönlichen, über das Firmenkonto vollzogenen Zahlungsverkehr stets fristgerecht abgerechnet und beglichen. Außerdem betonte er, dass Kohler zuletzt etwas 50000 N$ im Monat verdient habe und folglich nicht aus finanzieller Not heraus gehandelt haben könnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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