Millionenauftrag angefochten
Flughafenbehörde will eigene Projektvergabe annulliert haben
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung einer derzeit am Obergericht anhängigen Klage führt die NAC an, der am 23. Juni vergangenen Jahres an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergebene Auftrag sei nicht öffentlich ausgeschrieben und dem Unternehmen damit widerrechtlich zugesprochen worden. Schließlich sei der Verzicht auf eine Ausschreibung nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn beispielsweise Dienstleistungen oder Güter besonders kurzfristig und dringend benötigt würden oder lediglich bei einem Anbieter bzw. Lieferanten erhältlich seien.
Diese Kriterien träfen im aktuellen Fall nicht zu weshalb eine „faire, transparente, wettbewerbsorientierte und nachvollziehbare Ausschreibung“ hätte erfolgen müssen, bei der Kostenvoranschläge diverser Bieter hätten ausgewertet werden müssen. Dies sei aber nicht geschehen, weil sich der NAC-Vorstand von IBB Military einen Projektvorschlag habe „aufdrängen“ lassen, der bereits konkrete Kostenangaben enthalten habe, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Verhandlungen über die genaue Ausprägung des Vorhabens stattgefunden hätten.
In dem Dokument, das IBB Military nach Angaben der Kläger zu Unrecht als verbindlichen Vertrag betrachtet, führt die Firma diverse Anschaffungen mit Preisangaben von insgesamt 156 Millionen N$ auf. Dazu gehören der Erwerb von Kundenschaltern für die beachtliche Summe von 45,5 Millionen N$, sowie die Anschaffung eines Kommunikationssystems für 37,2 Millionen und eines Gepäckbands für 23,1 Millionen N$.
Darüber hinaus berechnet IBB Military erwartete Unkosten für Video-Überwachungssysteme, Mobiliar, Sicherheitsausrüstung, Gepäckwagen und Bauarbeiten die sich zusammen auf einen von der NAC für astronomisch befundenen Betrag summieren. Das Berechnungsdokument sei jedoch irrelevant, weil IBB Military von der NAC lediglich mit der architektonischen Umgestaltung der beiden Flughäfen und der Installation von Sicherheitssystemen und Kundenschaltern beauftragt worden sei, ohne dabei konkrete Mengen- oder Kostenangaben zu machen.
Zur Begründung einer derzeit am Obergericht anhängigen Klage führt die NAC an, der am 23. Juni vergangenen Jahres an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergebene Auftrag sei nicht öffentlich ausgeschrieben und dem Unternehmen damit widerrechtlich zugesprochen worden. Schließlich sei der Verzicht auf eine Ausschreibung nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn beispielsweise Dienstleistungen oder Güter besonders kurzfristig und dringend benötigt würden oder lediglich bei einem Anbieter bzw. Lieferanten erhältlich seien.
Diese Kriterien träfen im aktuellen Fall nicht zu weshalb eine „faire, transparente, wettbewerbsorientierte und nachvollziehbare Ausschreibung“ hätte erfolgen müssen, bei der Kostenvoranschläge diverser Bieter hätten ausgewertet werden müssen. Dies sei aber nicht geschehen, weil sich der NAC-Vorstand von IBB Military einen Projektvorschlag habe „aufdrängen“ lassen, der bereits konkrete Kostenangaben enthalten habe, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Verhandlungen über die genaue Ausprägung des Vorhabens stattgefunden hätten.
In dem Dokument, das IBB Military nach Angaben der Kläger zu Unrecht als verbindlichen Vertrag betrachtet, führt die Firma diverse Anschaffungen mit Preisangaben von insgesamt 156 Millionen N$ auf. Dazu gehören der Erwerb von Kundenschaltern für die beachtliche Summe von 45,5 Millionen N$, sowie die Anschaffung eines Kommunikationssystems für 37,2 Millionen und eines Gepäckbands für 23,1 Millionen N$.
Darüber hinaus berechnet IBB Military erwartete Unkosten für Video-Überwachungssysteme, Mobiliar, Sicherheitsausrüstung, Gepäckwagen und Bauarbeiten die sich zusammen auf einen von der NAC für astronomisch befundenen Betrag summieren. Das Berechnungsdokument sei jedoch irrelevant, weil IBB Military von der NAC lediglich mit der architektonischen Umgestaltung der beiden Flughäfen und der Installation von Sicherheitssystemen und Kundenschaltern beauftragt worden sei, ohne dabei konkrete Mengen- oder Kostenangaben zu machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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