Milliardär kämpft weiter um Freilassung
Obergericht wird nächste Woche über Kautionsantrag von Harvey Boulter entscheiden
Windhoek (ms) - Der britische Milliardär und mutmaßliche Mörder Harvey Boulter wird am kommenden Donnerstag erfahren, ob sein Revisionsgesuch gegen eine frühere Ablehnung seines Kautionsantrags erfolgreich war und er vor Beginn seines Prozesses auf freien Fuß kommt.
Bei der Verhandlung seiner Berufung vor Richterin Claudia Claasen argumentierte Verteidiger Sisa Namandje gestern, dass Magistratsrichter Immanuel Udjombala inhaltlich und rechtlich geirrt habe, als er seinem Mandanten am 11 Mai im Magistratsgericht von Outjo eine bedingte Freilassung verweigert habe. Schließlich habe der Richter in seinem Urteil nirgends eine mögliche Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr auf Seiten des Angeklagten ausgemacht, diesem aber dennoch die Freilassung gegen Kaution verweigert.
Namandje zufolge habe selbst der zuständige Ermittlungsbeamte der Polizei nicht bestritten, dass Boulter keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle oder seinen Angestellten Gerhard van Wyk am 27 Februar auf der Farm Kaross versehentlich erschossen habe. Er erinnerte dabei an die Version des Angeklagten, wonach er ohne ersichtlichen Grund von van Wyk und dessen Sohn Peter angegriffen worden sei und deshalb seine Waffe gezogen und vor der Brust gehalten habe, als das Opfer ihm diese habe abnehmen wollen und dabei einen Schuss ausgelöst habe, der es in den Unterleib getroffen habe.
Vor diesem Hintergrund müsse in diesem Stadium der Verhandlung die Unschuldsvermutung und das Recht auf Freiheit überwiegen und Boulter gegen Kaution von 200000 N$ auf freien Fuß gesetzt werden.
Staatsanwalt Taodago Gaweseb hielt dem entgegen, dass Boulter nicht nur Ausländer, sondern auch sehr vermögend sei und deshalb auch ohne Reisepass das Land verlassen könne. Ferner verwies er auf diverse Zeugenaussagen, wonach Boulter der Aggressor gewesen sei und seine Waffe auf den Sohn von van Wyk gerichtet habe, als dieser habe intervenieren und ihm die Pistole habe abnehmen wollen.
Bei der Verhandlung seiner Berufung vor Richterin Claudia Claasen argumentierte Verteidiger Sisa Namandje gestern, dass Magistratsrichter Immanuel Udjombala inhaltlich und rechtlich geirrt habe, als er seinem Mandanten am 11 Mai im Magistratsgericht von Outjo eine bedingte Freilassung verweigert habe. Schließlich habe der Richter in seinem Urteil nirgends eine mögliche Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr auf Seiten des Angeklagten ausgemacht, diesem aber dennoch die Freilassung gegen Kaution verweigert.
Namandje zufolge habe selbst der zuständige Ermittlungsbeamte der Polizei nicht bestritten, dass Boulter keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle oder seinen Angestellten Gerhard van Wyk am 27 Februar auf der Farm Kaross versehentlich erschossen habe. Er erinnerte dabei an die Version des Angeklagten, wonach er ohne ersichtlichen Grund von van Wyk und dessen Sohn Peter angegriffen worden sei und deshalb seine Waffe gezogen und vor der Brust gehalten habe, als das Opfer ihm diese habe abnehmen wollen und dabei einen Schuss ausgelöst habe, der es in den Unterleib getroffen habe.
Vor diesem Hintergrund müsse in diesem Stadium der Verhandlung die Unschuldsvermutung und das Recht auf Freiheit überwiegen und Boulter gegen Kaution von 200000 N$ auf freien Fuß gesetzt werden.
Staatsanwalt Taodago Gaweseb hielt dem entgegen, dass Boulter nicht nur Ausländer, sondern auch sehr vermögend sei und deshalb auch ohne Reisepass das Land verlassen könne. Ferner verwies er auf diverse Zeugenaussagen, wonach Boulter der Aggressor gewesen sei und seine Waffe auf den Sohn von van Wyk gerichtet habe, als dieser habe intervenieren und ihm die Pistole habe abnehmen wollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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