Meldepflicht für Bohrlöcher
Windhoek (ste) - Die Windhoeker Stadtverwaltung gab bekannt, dass sie im Rahmen eines „neuen Projekts alle bestehenden Bohrlöcher, die sich in Privatbesitz im Stadtgebiet befinden“ erfassen will. Neu ist daran nichts, denn jahrelang durften solche Bohrlöcher nur bedingt und gemäß der Stadtverordnungen angezapft werden. Die Stadt beruft sich nun allerdings auf das Gesetz für Lokalverwaltungen (Nr. 23 aus dem Jahre 1992) und die Novelle Nr. 3 von 2018, sowie die Stadtverordnung Nr. 367/1996, und fordert Einwohner auf, alle privatbesessenen Brunnen zu melden.
„Ziel ist es, alle bestehenden Bohrlöcher im Stadtgebiet, egal ob sie funktionstüchtig sind oder nicht, sowie die Bohrlöcher der umliegenden Farmen und Siedlungen, inklusive Groot Aub, in ein Register einzutragen“, heißt es in der städtischen Mitteilung. Dementsprechend werde von den Besitzern dieser Brunnen verlangt, die „Windhoek Townlands Borehole Hydrocensus Form“ einzufüllen und entweder an S. Mulele ([email protected]) oder D. Louw ([email protected]) zu senden - beide Personen sind in der Wasserversorgungsabteilung der Stadt beschäftigt.
„Ziel ist es, alle bestehenden Bohrlöcher im Stadtgebiet, egal ob sie funktionstüchtig sind oder nicht, sowie die Bohrlöcher der umliegenden Farmen und Siedlungen, inklusive Groot Aub, in ein Register einzutragen“, heißt es in der städtischen Mitteilung. Dementsprechend werde von den Besitzern dieser Brunnen verlangt, die „Windhoek Townlands Borehole Hydrocensus Form“ einzufüllen und entweder an S. Mulele ([email protected]) oder D. Louw ([email protected]) zu senden - beide Personen sind in der Wasserversorgungsabteilung der Stadt beschäftigt.
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Allgemeine Zeitung
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