Medizinische Klagewelle rollt weiter
Entschädigungsforderungen gegen Gesundheitsbehörden häufen sich
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung des Anspruchs führt die Klägerin Sharon Shallwyn So-Oabes in einer eidesstattlichen Erklärung an, sie sei am 13. Dezember 2015 gegen 10.15 Uhr „hochschwanger und in mit unerträglichen Unterleibs- bzw. Rückenschmerzen“ im Windhoeker Staatshospital aufgenommen worden. Obwohl sie sowohl Ärzte, als auch Krankenschwestern und Hebammen über ihre Beschwerden informiert habe, sei sie über zehn Stunden sich selbst überlassen worden und habe in dieser Zeit einen Gebärmutterriss erlitten.
Nachdem ihr Kind schließlich per Kaiserschnitt zur Welt gebracht worden sei, hätten es Mitarbeiter des beklagten Ministeriums versäumt, das Baby kontinuierlich zu beaufsichtigen, obwohl dessen langsamer Herzschlag auf einen Mangel an Sauerstoff hingedeutet habe. Aus diesem Grunde habe der Säugling einen schweren Gehirnschaden erlitten und sei drei Tage später verstorben.
Abgesehen von dem dadurch verursachten Trauma habe sie selbst aufgrund der angeblichen Nachlässigkeit seitens des Krankenhaus-Personals vermeidbare Schmerzen und einen hohen Blutverlust erlitten. Damit hätten die anwesenden Pfleger ihre Fürsorgepflicht für sie als Patientin verletzt, weil sie nicht früher einen Kaiserschnitt vollzogen oder eine natürliche Geburt eingeleitet hätten. Dieses Versäumnis hätte ihrem Kind das Leben gekostet und ihr selbst durch die Uterusruptur körperliche Verletzungen verursacht, für die sie eine Wiedergutmachung von 6,5 Millionen N$ verdient habe.
Neben Klagen wegen vermeintlichen Ärztepfusches häufen sich auch weiter Entschädigungsforderungen aufgrund angeblich fataler Impfungen an Staatshospitälern. In dem jüngsten einer Vielzahl derartiger Ansprüche verlangt die Klägerin Loide Mekondjo Liliputse Imongwa vom Gesundheitsministerium eine Wiedergutmachung von 225000 N$ weil ihr Kleinkind einen Tag nach einer am 10. Februar 2017 am Windhoeker Staatskrankenhaus verabreichten Impfung an deren Folgen verstorben sei. Dies liege mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit an den Folgen der Impfung, weil das Kind zuvor und mehrere Stunden danach „kerngesund“ gewirkt habe.
Das Ministerium erwidert der Vielzahl derartiger Klagen meist mit Hinweis darauf, es müsse sich um plötzlichen Kindstod gehandelt haben, weil zahlreiche andere Kinder durch dieselben Krankenpfleger mit identischem Wirkstoff inokuliert worden seien und keinerlei Nebenwirkungen gezeigt hätten, weshalb ein medizinisches Verschulden des Ministeriums ausgeschlossen sei.
Zur Begründung des Anspruchs führt die Klägerin Sharon Shallwyn So-Oabes in einer eidesstattlichen Erklärung an, sie sei am 13. Dezember 2015 gegen 10.15 Uhr „hochschwanger und in mit unerträglichen Unterleibs- bzw. Rückenschmerzen“ im Windhoeker Staatshospital aufgenommen worden. Obwohl sie sowohl Ärzte, als auch Krankenschwestern und Hebammen über ihre Beschwerden informiert habe, sei sie über zehn Stunden sich selbst überlassen worden und habe in dieser Zeit einen Gebärmutterriss erlitten.
Nachdem ihr Kind schließlich per Kaiserschnitt zur Welt gebracht worden sei, hätten es Mitarbeiter des beklagten Ministeriums versäumt, das Baby kontinuierlich zu beaufsichtigen, obwohl dessen langsamer Herzschlag auf einen Mangel an Sauerstoff hingedeutet habe. Aus diesem Grunde habe der Säugling einen schweren Gehirnschaden erlitten und sei drei Tage später verstorben.
Abgesehen von dem dadurch verursachten Trauma habe sie selbst aufgrund der angeblichen Nachlässigkeit seitens des Krankenhaus-Personals vermeidbare Schmerzen und einen hohen Blutverlust erlitten. Damit hätten die anwesenden Pfleger ihre Fürsorgepflicht für sie als Patientin verletzt, weil sie nicht früher einen Kaiserschnitt vollzogen oder eine natürliche Geburt eingeleitet hätten. Dieses Versäumnis hätte ihrem Kind das Leben gekostet und ihr selbst durch die Uterusruptur körperliche Verletzungen verursacht, für die sie eine Wiedergutmachung von 6,5 Millionen N$ verdient habe.
Neben Klagen wegen vermeintlichen Ärztepfusches häufen sich auch weiter Entschädigungsforderungen aufgrund angeblich fataler Impfungen an Staatshospitälern. In dem jüngsten einer Vielzahl derartiger Ansprüche verlangt die Klägerin Loide Mekondjo Liliputse Imongwa vom Gesundheitsministerium eine Wiedergutmachung von 225000 N$ weil ihr Kleinkind einen Tag nach einer am 10. Februar 2017 am Windhoeker Staatskrankenhaus verabreichten Impfung an deren Folgen verstorben sei. Dies liege mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit an den Folgen der Impfung, weil das Kind zuvor und mehrere Stunden danach „kerngesund“ gewirkt habe.
Das Ministerium erwidert der Vielzahl derartiger Klagen meist mit Hinweis darauf, es müsse sich um plötzlichen Kindstod gehandelt haben, weil zahlreiche andere Kinder durch dieselben Krankenpfleger mit identischem Wirkstoff inokuliert worden seien und keinerlei Nebenwirkungen gezeigt hätten, weshalb ein medizinisches Verschulden des Ministeriums ausgeschlossen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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