Maßnahmen weiter verschärft
Ministerium um Eindämmung von Geflügel-Krankheit bemüht
Von Marc Springer
Windhoek
In einer nun veröffentlichten Presseerklärung weist die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Sophia Kasheeta, darauf hin, dass nach wie vor nur die vier zentralen Regionen im Norden des Landes betroffen seien und sich die für Geflügel tödliche Krankheit bisher nicht darüber hinaus ausgebreitet habe. Dennoch habe das Ministerium beschlossen, bereits eingeführte Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit weiter zu verschärfen.
So sei das Verbot gegen den Transport von Hühnern und Legeeiern in die vier betroffenen Regionen nicht nur auf die Landesteile südlich des Veterinärzauns erweitert, sondern auch auf Nachbarländer ausgedehnt worden. Im Zuge dieser Verschärfung bestehender Vorschriften habe das Ministerium ferner beschlossen, mit sofortiger Wirkung sämtliche bereits erteilte Genehmigungen für die Einfuhr von Geflügel in die vier „infizierten“ Regionen zu stornieren.
Ein Import werde folglich in Zukunft nur mit Sondergenehmigung möglich und dafür der Nachweis erforderlich sein, dass Hühner vor der Beförderung in den zentralen Norden mindestens drei Mal unter Aufsicht eines Veterinärs gegen die Newcastle Krankheit geimpft wurden. Gefrorenes Geflügelfleisch dürfe nur unter der Bedingung in das „Seuche-Gebiet“ gebracht werden, das dafür eine Veterinärerlaubnis vorliege – der Transport von gefrorenem Geflügelfleisch aus der „Infektionszone“ bleibe weiterhin komplett untersagt.
Kasheeta zufolge werde das Ministerium bereits eingeführte Maßnahmen weiterhin aufrechterhalten. Dazu gehören Patrouillen und Straßenkontrollen der Polizei, die das Transportverbot durchsetzen und Zuwiderhandlungen ahnden sollen. Ferner erneuerte sie den Appell an Farmer in den betroffenen Kommunalgebieten, sich bei der nächstliegenden Veterinärbehörde Impfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu besorgen, die hoch ansteckend sei und sich nach einer Inkubationszeit von zwischen vier und sechs Tagen bei Geflügel unter anderem durch wässrigen Durchfall, Appetitlosigkeit, Fieber, Apathie, Atemnot, Husten, Nießen und einen Rückgang der Legeleistung bemerkbar mache.
Des Weiteren ermahnte Kasheeta die Öffentlichkeit, unter keinen Umständen Geflügel zu verzehren, das an der Krankheit verendet sei, sondern sämtliche Todesfälle bei der Veterinärbehörde zu melden und die betroffenen Vögel zu verbrennen.
Eine mögliche Ansteckung droht bei Hühnern, Enten, Straußen, Perlhühner oder Tauben. Bei Menschen, die mit erkrankten Tieren in Berührung geraten, kann es in Ausnahmefällen zu einer Entzündung der Bindehaut des Auges kommen.
Windhoek
In einer nun veröffentlichten Presseerklärung weist die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Sophia Kasheeta, darauf hin, dass nach wie vor nur die vier zentralen Regionen im Norden des Landes betroffen seien und sich die für Geflügel tödliche Krankheit bisher nicht darüber hinaus ausgebreitet habe. Dennoch habe das Ministerium beschlossen, bereits eingeführte Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit weiter zu verschärfen.
So sei das Verbot gegen den Transport von Hühnern und Legeeiern in die vier betroffenen Regionen nicht nur auf die Landesteile südlich des Veterinärzauns erweitert, sondern auch auf Nachbarländer ausgedehnt worden. Im Zuge dieser Verschärfung bestehender Vorschriften habe das Ministerium ferner beschlossen, mit sofortiger Wirkung sämtliche bereits erteilte Genehmigungen für die Einfuhr von Geflügel in die vier „infizierten“ Regionen zu stornieren.
Ein Import werde folglich in Zukunft nur mit Sondergenehmigung möglich und dafür der Nachweis erforderlich sein, dass Hühner vor der Beförderung in den zentralen Norden mindestens drei Mal unter Aufsicht eines Veterinärs gegen die Newcastle Krankheit geimpft wurden. Gefrorenes Geflügelfleisch dürfe nur unter der Bedingung in das „Seuche-Gebiet“ gebracht werden, das dafür eine Veterinärerlaubnis vorliege – der Transport von gefrorenem Geflügelfleisch aus der „Infektionszone“ bleibe weiterhin komplett untersagt.
Kasheeta zufolge werde das Ministerium bereits eingeführte Maßnahmen weiterhin aufrechterhalten. Dazu gehören Patrouillen und Straßenkontrollen der Polizei, die das Transportverbot durchsetzen und Zuwiderhandlungen ahnden sollen. Ferner erneuerte sie den Appell an Farmer in den betroffenen Kommunalgebieten, sich bei der nächstliegenden Veterinärbehörde Impfstoff gegen die Newcastle-Krankheit zu besorgen, die hoch ansteckend sei und sich nach einer Inkubationszeit von zwischen vier und sechs Tagen bei Geflügel unter anderem durch wässrigen Durchfall, Appetitlosigkeit, Fieber, Apathie, Atemnot, Husten, Nießen und einen Rückgang der Legeleistung bemerkbar mache.
Des Weiteren ermahnte Kasheeta die Öffentlichkeit, unter keinen Umständen Geflügel zu verzehren, das an der Krankheit verendet sei, sondern sämtliche Todesfälle bei der Veterinärbehörde zu melden und die betroffenen Vögel zu verbrennen.
Eine mögliche Ansteckung droht bei Hühnern, Enten, Straußen, Perlhühner oder Tauben. Bei Menschen, die mit erkrankten Tieren in Berührung geraten, kann es in Ausnahmefällen zu einer Entzündung der Bindehaut des Auges kommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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