Lärm und Staub an Sonn- und Feiertagen
Betr.: Neue Entwicklung Finkenstein Manson und Village östlich von Windhoek
Muss denn wirklich an Sonn- und Feiertagen (24. Mai und 25. Mai) an der Entwicklung Finkenstein Manson und Village gearbeitet werden, von morgens 6.30 bis 17 Uhr? Reicht es nicht von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 7 bis 12 Uhr? Muss man sich als Anlieger wirklich alles gefallen lassen? Dazu ein paar Anmerkungen, die bei Entwicklungen seitens der ausführenden Unternehmen zu berücksichtigen wären.
Grundsätzlich sollten bereits in der Bauvorbereitung Lärm- und Staubschutzaspekte berücksichtigt werden, um die Belästigungen möglichst gering zu halten. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:
- frühzeitige Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten zur Baulärmbekämpfung
- Berücksichtigung der Lärmschutzauflagen in Ausschreibung und Angebot
- Einsatz von fortschrittlichen, lärmarmen Bauverfahren und -maschinen
- Berücksichtigung des Immissionsrichtwertes für das betroffene Gebiet bei der Gestaltung des Bauablaufes; aufwirbelnder Staub bei Herstellung der Straßen, Aushub von Baugruben usw. kann mit Wasser gebunden werden
- Zusammenlegen lärmintensiver Arbeiten mit anschließend ausreichend langen Lärmpausen
- Information der Nachbarschaft und der Aufsichtsbehörden über unvermeidbaren, ungewöhnlich hohen Lärm
- Einsatz von lärmarmen Baumaschinen in besonders schutzbedürftigen Gebieten und bei nächtlichem Betrieb
Als Grundregel für Bauunternehmer sollte gelten: Jeder Bauunternehmer sollte/hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm und Staub belästigt und beeinträchtigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärm- und Staubbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht herrscht generell Lärmverbot. Es wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Zwischen 20 und 7 Uhr ist es verboten, Lärm zu erzeugen, durch den andere belästigt werden. Auch sollte überlegt werden, ob in der jetzigen Situation (Wasserknappheit, Stromunterversorgung) die eine oder andere Bauentwicklung nicht zurück gestellt werden kann. Als Beispiel sei angemerkt, dass ein normales Wohnhaus mit rund 150 Quadratmeter Wohnfläche bis zur Fertigstellung rund 30000 Liter Wasser und zwischen 3000 und 7500 kwh Strom verbraucht, je nachdem, wie viele Elektromaschinen eingesetzt werden. Bei den Werten handelt es sich um Erfahrungswerte, die über viele Jahre und Bauvorhaben für Baupreiskalkulationen ermittelt wurden.
Ingo Löb, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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