Liquidierung nimmt Lauf
Justiz verwirft Klage gegen Abwicklung von SME-Bank
Von Marc Springer, Windhoek
Die Kläger Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties, die jeweils 35 und 5 Prozent Anteile an der SME-Bank halten, empfinden die Liquidierung der Bank als rechtswidrig, weil sie als Teilhaber nicht vor dieser Maßnahme konsultiert worden seien. Dieses Argument hat das Oberste Gericht gestern in einem von Richter Dave Smuts verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga und Elton Hoff bestätigten Urteil mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der Liquidierung mehrere Schritte vorausgegangen seien, die sich über Monate hingezogen hätten und den Antragstellern bekannt gewesen seien.
So habe die namibische Zentralbank (BoN) die SME-Bank zunächst am 1. März 2017 unter Zwangsverwaltung gestellt und anschließend über einen längeren Zeitraum unter anderem bei den beiden Klägern vergeblich versucht, Informationen über den Verbleib von rund 196 Millionen N$ zu erlangen, die die SME-Bank bei dem südafrikanischen Unternehmen Mamepe Capital angelegt habe. Da das bei Mamepe investierte Geld nicht zurückgezahlt worden sei und die namibische Regierung als Anteilseigner der SME-Bank keine weiteren Kredite zur Verfügung gestellt habe, sei die BoN zu Recht zu der Entscheidung gelangt, dass das Finanzhaus pleite sei.
Außerdem habe die BoN berechtigter Weise zu verhindern versucht, dass es zu einem Ansturm von Kunden auf die SME-Bank kommt. Die Zentralbank sei demnach nicht nur befugt, sondern verpflichtet gewesen, diese Gefahr abzuwenden und per Eilantrag eine vorläufige Liquidierung der SME-Bank zu beantragen um weitere Kapitalverluste zu verhindern.
Dass Richterin Hannelie Prinsloo am 4. Dezember 2017 die endgültige Liquidierung der SME-Bank verfügt habe, sei Smuts zufolge ebenfalls nicht zu beanstanden. Schließlich hätten sich in der vorangegangenen Verhandlung keinerlei Hinweise dafür ergeben, dass die SME-Bank das investierte Geld zurückerlangen werde, oder sich aus anderen Quellen wieder kapitalisieren könne. Die Richterin sei also absolut zu der Schlussfolgerung berechtigt gewesen, dass die SME-Bank insolvent und ihre Liquidierung geboten sei.
Die Kläger Metropolitan Bank of Zimbabwe und Eagle Properties, die jeweils 35 und 5 Prozent Anteile an der SME-Bank halten, empfinden die Liquidierung der Bank als rechtswidrig, weil sie als Teilhaber nicht vor dieser Maßnahme konsultiert worden seien. Dieses Argument hat das Oberste Gericht gestern in einem von Richter Dave Smuts verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga und Elton Hoff bestätigten Urteil mit Hinweis darauf zurückgewiesen, dass der Liquidierung mehrere Schritte vorausgegangen seien, die sich über Monate hingezogen hätten und den Antragstellern bekannt gewesen seien.
So habe die namibische Zentralbank (BoN) die SME-Bank zunächst am 1. März 2017 unter Zwangsverwaltung gestellt und anschließend über einen längeren Zeitraum unter anderem bei den beiden Klägern vergeblich versucht, Informationen über den Verbleib von rund 196 Millionen N$ zu erlangen, die die SME-Bank bei dem südafrikanischen Unternehmen Mamepe Capital angelegt habe. Da das bei Mamepe investierte Geld nicht zurückgezahlt worden sei und die namibische Regierung als Anteilseigner der SME-Bank keine weiteren Kredite zur Verfügung gestellt habe, sei die BoN zu Recht zu der Entscheidung gelangt, dass das Finanzhaus pleite sei.
Außerdem habe die BoN berechtigter Weise zu verhindern versucht, dass es zu einem Ansturm von Kunden auf die SME-Bank kommt. Die Zentralbank sei demnach nicht nur befugt, sondern verpflichtet gewesen, diese Gefahr abzuwenden und per Eilantrag eine vorläufige Liquidierung der SME-Bank zu beantragen um weitere Kapitalverluste zu verhindern.
Dass Richterin Hannelie Prinsloo am 4. Dezember 2017 die endgültige Liquidierung der SME-Bank verfügt habe, sei Smuts zufolge ebenfalls nicht zu beanstanden. Schließlich hätten sich in der vorangegangenen Verhandlung keinerlei Hinweise dafür ergeben, dass die SME-Bank das investierte Geld zurückerlangen werde, oder sich aus anderen Quellen wieder kapitalisieren könne. Die Richterin sei also absolut zu der Schlussfolgerung berechtigt gewesen, dass die SME-Bank insolvent und ihre Liquidierung geboten sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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