Liquidierung der Air Namibia
Windhoek (NAMPA/ste) - Dem formellen Antrag auf die Zwangsliquidierung der nationalen Fluggesellschaft Air Namibia seitens ihres größten Gläubigers, der Namibischen Flughafengesellschaft (NAC), wurde am Freitag im Windhoeker Hochgericht stattgegeben.
Oberrichter Kobus Miller ordnete die vorläufige Liquidierung an und forderte die Fluggesellschaft sowie alle interessierten Parteien auf, vor Freitag, dem 26. März 2021, zu begründen, warum die nationale Fluggesellschaft nicht einer endgültigen Abwicklungs- und Zwangsliquidationsanordnung unterzogen werden sollte. An jenem Tag soll der Insolvenzverwalter ernannt werden. Bis dahin wird Air Namibia gerichtlich verwaltet.
NAC hatte am Mittwoch im Obergericht einen dringenden Antrag auf die Zwangsliquidierung von Air Namibia gestellt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das belgische Unternehmen Challengair bereits die ersten Beschlagnahmungen gemäß einer vorigen Zivilgerichtsanordnung vorgenommen hatte. Demnach befand sich der Gerichtsvollstrecker bereits in Besitz von Bargeld aus Bankrechnungen sowie einigen Immobilien, worunter Flugzeuge.
Laut NAC schuldet Air Namibia ihr Beträge in Höhe von 684 Mio. N$ sowie weiteren knapp 27 Mio. N$. Der Betrieb würde seine Gläubiger nicht bezahlen und habe versäumt, der Vergleichsvereinbarung mit Challengair nachzukommen. Air Namibia habe derzeit alle Büros einschließlich des Hauptsitzes geschlossen und sei dabei, seine Mitarbeiter zu entlassen.
Es sei nun im öffentlichen Interesse, alle Gläubiger gleich zu behandeln - Challengair dürfe sich nicht auf Kosten der restlichen Kreditoren bereichern.
Oberrichter Kobus Miller ordnete die vorläufige Liquidierung an und forderte die Fluggesellschaft sowie alle interessierten Parteien auf, vor Freitag, dem 26. März 2021, zu begründen, warum die nationale Fluggesellschaft nicht einer endgültigen Abwicklungs- und Zwangsliquidationsanordnung unterzogen werden sollte. An jenem Tag soll der Insolvenzverwalter ernannt werden. Bis dahin wird Air Namibia gerichtlich verwaltet.
NAC hatte am Mittwoch im Obergericht einen dringenden Antrag auf die Zwangsliquidierung von Air Namibia gestellt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das belgische Unternehmen Challengair bereits die ersten Beschlagnahmungen gemäß einer vorigen Zivilgerichtsanordnung vorgenommen hatte. Demnach befand sich der Gerichtsvollstrecker bereits in Besitz von Bargeld aus Bankrechnungen sowie einigen Immobilien, worunter Flugzeuge.
Laut NAC schuldet Air Namibia ihr Beträge in Höhe von 684 Mio. N$ sowie weiteren knapp 27 Mio. N$. Der Betrieb würde seine Gläubiger nicht bezahlen und habe versäumt, der Vergleichsvereinbarung mit Challengair nachzukommen. Air Namibia habe derzeit alle Büros einschließlich des Hauptsitzes geschlossen und sei dabei, seine Mitarbeiter zu entlassen.
Es sei nun im öffentlichen Interesse, alle Gläubiger gleich zu behandeln - Challengair dürfe sich nicht auf Kosten der restlichen Kreditoren bereichern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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