"Landbesitzer" düpiert
Windhoek - Einige ignorante traditionelle Führer der Kommunalgebiete haben Grund und Boden "verkauft" und damit Käufer düpiert, weil sie in keiner Weise befugt sind, Boden/Farmland zu veräußern. Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung erinnert durch die Staatssekretärin Lidwina Shapua daran, dass das Gesetz über Kommunale Landreform, Nr. 5 von 2002, alle kommunalen Ländereien der Treuhandschaft des Staates zugeordnet, der den Boden zu Gunsten und zur Entwicklung der ortsansässigen Gemeinschaften überwacht.
"Das einzige Verfahren, kommunalen Landbesitz zu erwerben, geht über den anerkannten Amtsweg", erklärt Shapwa. "Die Bewilligung eines solchen Antrags und der Transfer kommunaler Landrechte können nur von der Traditionellen Behörde sowie dem Kommunalen Landgremium (Communal Land Board) einer Region gutgeheißen werden." Das Gesetz ermächtigt die traditionelle Behörde, herkömmliche Landrechte für Subsistenzwirtschaft oder für den Wohnzweck zu erteilen, derweil die Landgremien befugt sind, in den Kommunalregionen auch Pachtrechte (Leasehold) zu bewilligen. "Jeglicher anderer kommunaler Bodenverkauf liegt außerhalb des namibischen Gesetzes und wird nicht vom Ministerium anerkannt", so die Staatssekretärin.
"Das einzige Verfahren, kommunalen Landbesitz zu erwerben, geht über den anerkannten Amtsweg", erklärt Shapwa. "Die Bewilligung eines solchen Antrags und der Transfer kommunaler Landrechte können nur von der Traditionellen Behörde sowie dem Kommunalen Landgremium (Communal Land Board) einer Region gutgeheißen werden." Das Gesetz ermächtigt die traditionelle Behörde, herkömmliche Landrechte für Subsistenzwirtschaft oder für den Wohnzweck zu erteilen, derweil die Landgremien befugt sind, in den Kommunalregionen auch Pachtrechte (Leasehold) zu bewilligen. "Jeglicher anderer kommunaler Bodenverkauf liegt außerhalb des namibischen Gesetzes und wird nicht vom Ministerium anerkannt", so die Staatssekretärin.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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