Klagewelle gegen Regierung rollt
Nach Freispruch wegen Hochverrats beginnt erster Entschädigungsprozess
Von Marc Springer, Windhoek
Dort hat gestern die Verhandlung einer Entschädigungsklage des 58-jährigen Richwell Kulisesa Mahupelo begonnen, der am 13. März 2000 in der Nähe von Katima Mulilo festgenommen und am 11. Februar 2013 freigesprochen wurde, nachdem er zuvor 13 Jahre unschuldig in Untersuchungshaft verbracht hatte. Als Entschädigung dafür verlangt er vom Minister für innere Sicherheit und Polizei, bzw. der Generalstaatsanklägerin oder der Regierung eine Widergutmachung in Höhe von rund 15 Millionen N$.
Mahupelo gehört zu einer Gruppe von neun Leidensgenossen, die alle sein Schicksal teilen und in ihren individuell zu verhandelnden Zivilklagen Schmerzensgeld von insgesamt 217 Millionen N$ verlangen. Acht der Männer wurden am 11. Februar 2013 freigesprochen, nachdem die Anklage ihre Beweisführung in dem Hochverrats-Verfahren abgeschlossen und nach Einschätzung von Richter Elton Hoff dabei keine Anfangsverdacht gegen sie erbracht hatte.
Mahupelos Anwalt Andrew Corbett begründete die Klage gestern damit, das Verfahren gegen seinen Mandanten sei fortgesetzt worden, obwohl es keine Hinweise dafür gegeben habe, dass er an der Vorbereitung oder Durchführung der bewaffneten Ergebung vom 2. August 1999 beteiligt gewesen sei, bei der diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Separatisten angegriffen und dabei acht Menschen getötet wurden.
Corbett zufolge hätte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Mahupelo im März 2006 fallen lassen müssen, nachdem der letzte für ihn relevante Zeuge vernommen und dabei kein Verdacht gegen ihn erhärtet worden sei. Spätestens jedoch hätte die Anklage den Prozess gegen ihn einstellen und seinen Freilassung verfügen müssen, als sie im November 2011 ihre Beweisführung abgeschlossen und dabei keinerlei belastenden Indizien gegen ihn vorgebracht habe.
Weil dies nicht geschehen sei, habe die Anklage nicht nur das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren seines Mandanten, sowie seine Menschenwürde und Privatsphäre verletzt, sondern in auch seiner Freiheit beraubt. Damit habe die Staatsanwaltschaft verschuldet, dass Mahupelo insgesamt 4716 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht habe, ohne dabei jemals für eine bedingte Freilassung auf Kaution in Erwägung gezogen worden zu sein.
„Es ist Pflicht der Staatsanwaltschaft anhand der vorhandenen Beweise zu entscheiden, ob die Fortsetzung eines Verfahrens gerechtfertigt ist“, betonte Corbett und ergänzte: „Dies hätte sie im aktuellen Fall spätestens dann tun müssen, als alle für meinen Mandanten relevanten Zeugen ausgesagt hatten, anstatt die Verhandlung in der Hoffnung weiterzuführen, es würden sich noch irgendwo Beweise gegen ihn finden.“
Während seiner Befragung durch Corbett gab Mahupelo durch einen Dolmetscher an, er sei am 16. März 2000 auf der Straße nach Lianshulu von Mitgliedern der paramilitärischen Feldpolizei und Vertretern der Armee festgenommen und mit verbundenen Augen zur Polizeistation in Katima Mulilo gebracht worden. Dort habe man ihn zwei Tage ohne Wasser, Nahrung oder Medikamente für seine Diabetes in einer Zelle eingesperrt und von dort zum Armeestützpunkt in Grootfontein geflogen.
Von dort sei er am 29. April 2000 nach Grooftfontein verbracht worden, wo er am 2. Mai erstmals vor dem dortigen Magistratsgericht erschienen sei. Abgesehen von einem kurzen Krankenhausaufenthalt in Windhoek sei er bis Oktober 2005 im Gefängnis in Grootfontein gefangen gehalten und dann zum Beginn des Hauptverfahrens gegen damals über 120 mutmaßliche Separatisten nach Windhoek gebracht worden, wo er bis zu seinem Freispruch am 11. Februar 2013 inhaftiert gewesen sei.
Neben den neun Männern, deren Zivilklagen nun individuell verhandelt werden, hat eine zweite Gruppe von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochenen Männern ebenfalls Entschädigungsklagen eingereicht, die sich auf über 300 Millionen N$ summieren und pro Kläger zwischen 11 und 18 Millionen N$ betragen. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch Berufungserlaubnis gegen ihren Freispruch beantragt hat, ist es denkbar, dass diese Reparationsforderungen erst verhandelt werden, wenn dieses Gesuch entschieden ist.
Dort hat gestern die Verhandlung einer Entschädigungsklage des 58-jährigen Richwell Kulisesa Mahupelo begonnen, der am 13. März 2000 in der Nähe von Katima Mulilo festgenommen und am 11. Februar 2013 freigesprochen wurde, nachdem er zuvor 13 Jahre unschuldig in Untersuchungshaft verbracht hatte. Als Entschädigung dafür verlangt er vom Minister für innere Sicherheit und Polizei, bzw. der Generalstaatsanklägerin oder der Regierung eine Widergutmachung in Höhe von rund 15 Millionen N$.
Mahupelo gehört zu einer Gruppe von neun Leidensgenossen, die alle sein Schicksal teilen und in ihren individuell zu verhandelnden Zivilklagen Schmerzensgeld von insgesamt 217 Millionen N$ verlangen. Acht der Männer wurden am 11. Februar 2013 freigesprochen, nachdem die Anklage ihre Beweisführung in dem Hochverrats-Verfahren abgeschlossen und nach Einschätzung von Richter Elton Hoff dabei keine Anfangsverdacht gegen sie erbracht hatte.
Mahupelos Anwalt Andrew Corbett begründete die Klage gestern damit, das Verfahren gegen seinen Mandanten sei fortgesetzt worden, obwohl es keine Hinweise dafür gegeben habe, dass er an der Vorbereitung oder Durchführung der bewaffneten Ergebung vom 2. August 1999 beteiligt gewesen sei, bei der diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Separatisten angegriffen und dabei acht Menschen getötet wurden.
Corbett zufolge hätte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Mahupelo im März 2006 fallen lassen müssen, nachdem der letzte für ihn relevante Zeuge vernommen und dabei kein Verdacht gegen ihn erhärtet worden sei. Spätestens jedoch hätte die Anklage den Prozess gegen ihn einstellen und seinen Freilassung verfügen müssen, als sie im November 2011 ihre Beweisführung abgeschlossen und dabei keinerlei belastenden Indizien gegen ihn vorgebracht habe.
Weil dies nicht geschehen sei, habe die Anklage nicht nur das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren seines Mandanten, sowie seine Menschenwürde und Privatsphäre verletzt, sondern in auch seiner Freiheit beraubt. Damit habe die Staatsanwaltschaft verschuldet, dass Mahupelo insgesamt 4716 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht habe, ohne dabei jemals für eine bedingte Freilassung auf Kaution in Erwägung gezogen worden zu sein.
„Es ist Pflicht der Staatsanwaltschaft anhand der vorhandenen Beweise zu entscheiden, ob die Fortsetzung eines Verfahrens gerechtfertigt ist“, betonte Corbett und ergänzte: „Dies hätte sie im aktuellen Fall spätestens dann tun müssen, als alle für meinen Mandanten relevanten Zeugen ausgesagt hatten, anstatt die Verhandlung in der Hoffnung weiterzuführen, es würden sich noch irgendwo Beweise gegen ihn finden.“
Während seiner Befragung durch Corbett gab Mahupelo durch einen Dolmetscher an, er sei am 16. März 2000 auf der Straße nach Lianshulu von Mitgliedern der paramilitärischen Feldpolizei und Vertretern der Armee festgenommen und mit verbundenen Augen zur Polizeistation in Katima Mulilo gebracht worden. Dort habe man ihn zwei Tage ohne Wasser, Nahrung oder Medikamente für seine Diabetes in einer Zelle eingesperrt und von dort zum Armeestützpunkt in Grootfontein geflogen.
Von dort sei er am 29. April 2000 nach Grooftfontein verbracht worden, wo er am 2. Mai erstmals vor dem dortigen Magistratsgericht erschienen sei. Abgesehen von einem kurzen Krankenhausaufenthalt in Windhoek sei er bis Oktober 2005 im Gefängnis in Grootfontein gefangen gehalten und dann zum Beginn des Hauptverfahrens gegen damals über 120 mutmaßliche Separatisten nach Windhoek gebracht worden, wo er bis zu seinem Freispruch am 11. Februar 2013 inhaftiert gewesen sei.
Neben den neun Männern, deren Zivilklagen nun individuell verhandelt werden, hat eine zweite Gruppe von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochenen Männern ebenfalls Entschädigungsklagen eingereicht, die sich auf über 300 Millionen N$ summieren und pro Kläger zwischen 11 und 18 Millionen N$ betragen. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch Berufungserlaubnis gegen ihren Freispruch beantragt hat, ist es denkbar, dass diese Reparationsforderungen erst verhandelt werden, wenn dieses Gesuch entschieden ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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