Klagen gegen Polizei häufen sich
Frau verlangt Entschädigung für angebliche Misshandlung
Windhoek (ms) • Die Entschädigungsklagen wegen angeblicher Polizeigewalt reißen nicht ab. In dem jüngsten Fall verlangt eine Frau Schmerzensgeld in Höhe von 100000 N$, weil sie angeblich grundlos verhaftet und misshandelt wurde.
Nach Darstellung der Klägerin Penehafo Naholo sei sie am 8. November 2017 in Katutura festgenommen, in Handschellen gelegt und zur Polizeistation gebracht worden. Dort hätten Polizisten ihr Handy abgenommen und sie über den Aufenthaltsort eines angeblich mit ihr liierten Mannes befragt, der nach ihrer Darstellung an einem bewaffneten Raubüberfall beteiligt gewesen sei. Naholo zufolge hätten ihr die Polizisten während der Befragung Stromschläge, Fußtritte und Schläge versetzt und sie damit „Folter, sowie grausamer und unmenschlicher Behandlung“ ausgesetzt, bevor sie an den Ort zurückgebracht worden sei, wo man sie zuvor festgenommen habe.
Laut Klägerin habe sie bei dieser angeblichen Misshandlung erhebliche Verletzungen im Gesicht und ein emotionales Trauma erlitten. Ferner habe die Polizei keinen Anfangsverdacht gegen sie gehabt, weshalb ihre angeblich willkürliche Verhaftung eine Form der Freiheitsberaubung und Verletzung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde darstelle.
Die daraus abgeleitete Entschädigungsforderung in Höhe von 100000 N$ lehnt die Polizei mit Hinweis darauf ab, die Klägerin sei nicht illegal verhaftet, sondern zur Befragung „in Gewahrsam genommen“, aber zu keinen Zeitpunkt misshandelt oder bedroht worden. Ferner machen die Beklagten geltend, es habe glaubwürdige Hinweise darauf gegeben, dass Naholo Informationen über einen Raubüberfall gehabt habe, weshalb sie auch vorschriftsgemäß über den Grund für ihre Vernehmung informiert und anschließend „nach Hause gebracht“ worden sei.
Nach Darstellung der Klägerin Penehafo Naholo sei sie am 8. November 2017 in Katutura festgenommen, in Handschellen gelegt und zur Polizeistation gebracht worden. Dort hätten Polizisten ihr Handy abgenommen und sie über den Aufenthaltsort eines angeblich mit ihr liierten Mannes befragt, der nach ihrer Darstellung an einem bewaffneten Raubüberfall beteiligt gewesen sei. Naholo zufolge hätten ihr die Polizisten während der Befragung Stromschläge, Fußtritte und Schläge versetzt und sie damit „Folter, sowie grausamer und unmenschlicher Behandlung“ ausgesetzt, bevor sie an den Ort zurückgebracht worden sei, wo man sie zuvor festgenommen habe.
Laut Klägerin habe sie bei dieser angeblichen Misshandlung erhebliche Verletzungen im Gesicht und ein emotionales Trauma erlitten. Ferner habe die Polizei keinen Anfangsverdacht gegen sie gehabt, weshalb ihre angeblich willkürliche Verhaftung eine Form der Freiheitsberaubung und Verletzung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Menschenwürde darstelle.
Die daraus abgeleitete Entschädigungsforderung in Höhe von 100000 N$ lehnt die Polizei mit Hinweis darauf ab, die Klägerin sei nicht illegal verhaftet, sondern zur Befragung „in Gewahrsam genommen“, aber zu keinen Zeitpunkt misshandelt oder bedroht worden. Ferner machen die Beklagten geltend, es habe glaubwürdige Hinweise darauf gegeben, dass Naholo Informationen über einen Raubüberfall gehabt habe, weshalb sie auch vorschriftsgemäß über den Grund für ihre Vernehmung informiert und anschließend „nach Hause gebracht“ worden sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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