Klagen droht Verschleppung
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Klagen droht Verschleppung

Verhandlung von Entschädigungsforderungen könnte sich verzögern
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die 20 Betroffenen gehören zu einer Gruppe von 43 Angeklagten, die im Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen wurden, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und laut Richter dabei keinen Anfangsverdacht gegen sie erbracht hat. In ihren anschließend eingereichten Entschädigungsklagen argumentieren sie, die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren gegen sie weitaus früher einstellen und ihnen somit eine Untersuchungshaft von 13 Jahren ersparen müssen.

Demnach werfen sie der Anklage vor, die Strafverfolgung gegen sie sie wider besseres Wissen fortgesetzt und sie damit nicht nur der Freiheit beraubt, sondern ihnen auch emotionales Leid während der Untersuchungshaft zugefügt und ihrem öffentlichen Ansehen geschadet zu haben. Ihre daraus abgeleitete Forderung nach Wiedergutmachung summiert sich auf über 300 Millionen N$ und beträgt pro Kläger zwischen 11 und 18 Millionen N$.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufungserlaubnis in Bezug auf 41 der ehemaligen Beschuldigten beantragt. Dazu gehören neben 25 Männern, die im Februar 2013 von Hoff vorzeitig freigesprochen wurden, auch 16 von 35 ehemaligen Mitangeklagten, die am 14. Dezember vergangenen Jahres von Richter Elton Hoff am Ende des 2004 begonnenen Hochverrat-Prozesses für unschuldig befunden wurden.

Bei der Verhandlung dieses Revisionsgesuchs hat der Anwalt der Anklage, Sisa Namandje, am Montag formal beantragt, die 20 Entschädigungsverfahren solange auszusetzen, bis über die angestrebte Berufungserlaubnis entschieden wurde. Dies begründete er von Richter Hosea Angula mit verfahrenstechnischen Erwägungen.

Die Anwälte der 20 Entschädigungskläger, Andrew Corbett und Profysen Muluti, hielten dem entgegen, es laufe derzeit keine strafrechtliche Verfolgung gegen ihre Mandanten, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würde. Corbett hinterfragte ferner das Motiv des Berufungsgesuchs in Bezug auf die 20 Entschädigungskläger. Schließlich seien jene bereits vor über drei Jahren freigesprochen worden und lege der Zeitpunkt des Berufungsgesuchs den Verdacht nahe, dass dieses in erster Linie eine Reaktion auf die seither eingereichten Entschädigungsklagen sei.

Richter Angula will am 24. Februar kommenden Jahres über den Antrag von Namandje urteilen.

Von den ursprünglich weit über 100 Angeklagten wurden zum Abschluss des Marathonprozesses nur 30 schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung hatte Hoff zwischen Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern differenziert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Während es die Mitwisser nur versäumt hätten, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi kundzutun und damit die Revolte zu verhindern, sei die moralische Verantwortung bei den Anführern ungleich höher.

Zu diesen zählte der Richter die politischen Vordenker Geoffrey Mwilima and Alfred Matengu, sowie die militärischen Strategen Bennet Mutuso, John Samboma und Theddeus Ndala. Diese verurteilte er wegen Hochverrats zu jeweils 35 Jahren Haft, von denen er 17 Jahre zur Bewährung aussetze. Außerdem legte er ihnen für jeden der neun Fälle des Mordes eine Strafe von jeweils 30 Jahren Gefängnis auf, von denen er jeweils 12 Jahre zur Bewährung aussetzte.

Die 30 wegen ihrer Beteiligung an dem bewaffneten Caprivi-Aufstand vom 2. August 1999 verurteilten Separatisten haben gegen ihre Verurteilung ebenfalls Berufungserlaubnis beantragt.

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Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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