Kindsmörder bestraft
Ex-Sicherheitsbeamter erhält lebenslange Haft
Windhoek (ms) • Ein ehemaliger Sicherheitsbeamter aus Windhoek, der vor fünf Wochen des Mordes an seinen beiden Kindern schuldig gesprochen wurde, ist gestern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Angeklagte Penovanhu Shinana (34), nahm die Strafmaßverkündung von Richter Nate Ndauendapo reglos zur Kenntnis, der ihn wegen des Mordes an seinen Kindern Matheus (6) und Emilia Naatye (4) jeweils zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte. Gemäß derzeitiger Gesetzeslage wird er davon mindestens 25 Jahre verbüßen müssen, bevor er für eine Freilassung auf Bewährung in Frage kommt.
Ndauendapo stellte bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld fest, da er als Schutzbefohlener der Opfer eine Fürsorgepflicht für diese gehabt habe. Ferner habe er aus niederen Beweggründen gehandelt, weil er sich offenbar an der Mutter seiner Kinder habe rächen wollen, als er jenen in der Nacht zum 24. Dezember 2009 in der gemeinsamen Wohnung in Wanaheda die Kehle durchtrennt und anschließend vergeblich versucht habe, sich selbst das Leben zu nehmen.
Shinana hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und behauptet, dass ein vermeintlicher Einbrecher ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und die beiden Kinder getötet habe, während er ohnmächtig gewesen sei. Dass er folglich weder Verantwortung für seine Tat übernommen, noch Reue gezeigt habe, legte ihm Ndauendapo als erschwerenden Umstand aus.
Das Verfahren hatte sich über sechs Jahre hingezogen, weil zunächst ein psychiatrisches Gutachten ermitteln sollte, ob Shinana verhandlungs- und schuldfähig ist. Dem schloss sich eine lange Parallelverhandlung über die Frage an, ob ein vom Angeklagten abgelegtes und später widerrufenes Geständnis als Beweismittel gegen ihn verwendet werden darf.
Der Angeklagte Penovanhu Shinana (34), nahm die Strafmaßverkündung von Richter Nate Ndauendapo reglos zur Kenntnis, der ihn wegen des Mordes an seinen Kindern Matheus (6) und Emilia Naatye (4) jeweils zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilte. Gemäß derzeitiger Gesetzeslage wird er davon mindestens 25 Jahre verbüßen müssen, bevor er für eine Freilassung auf Bewährung in Frage kommt.
Ndauendapo stellte bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld fest, da er als Schutzbefohlener der Opfer eine Fürsorgepflicht für diese gehabt habe. Ferner habe er aus niederen Beweggründen gehandelt, weil er sich offenbar an der Mutter seiner Kinder habe rächen wollen, als er jenen in der Nacht zum 24. Dezember 2009 in der gemeinsamen Wohnung in Wanaheda die Kehle durchtrennt und anschließend vergeblich versucht habe, sich selbst das Leben zu nehmen.
Shinana hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und behauptet, dass ein vermeintlicher Einbrecher ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und die beiden Kinder getötet habe, während er ohnmächtig gewesen sei. Dass er folglich weder Verantwortung für seine Tat übernommen, noch Reue gezeigt habe, legte ihm Ndauendapo als erschwerenden Umstand aus.
Das Verfahren hatte sich über sechs Jahre hingezogen, weil zunächst ein psychiatrisches Gutachten ermitteln sollte, ob Shinana verhandlungs- und schuldfähig ist. Dem schloss sich eine lange Parallelverhandlung über die Frage an, ob ein vom Angeklagten abgelegtes und später widerrufenes Geständnis als Beweismittel gegen ihn verwendet werden darf.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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