Kein Platz für Lynchkultur
In Swakopmund wurde eine Künstlerin brutal ermordet. Die sechsjährige Tochter entdeckte die Leiche der Mutter. Ihr Freund steht unter Tatverdacht und soll sich offenbar das Leben genommen haben. Die Tat hat für Entsetzen gesorgt – und einige Namibier veranlasst, eine Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern.
So sehr man die Verzweiflung gegenüber derart schrecklichen Gewalttaten nachvollziehen kann, ist das Thema Todesstrafe in Namibia abgehandelt: „Das Lebensrecht wird geachtet und geschützt. Kein Gesetz darf den Tod als geeignetes Urteil vorschreiben. Kein Gericht oder Tribunal hat die Befugnis, irgendeiner Person die Todesstrafe aufzuerlegen. In Namibia werden keine Hinrichtungen stattfinden“, heißt es im namibischen Grundgesetz (Kapitel 3, Artikel 6).
Dieses unveräußerliche Lebensrecht gehört seit der Unabhängigkeit zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Namibia – und das hat auch seinen Grund. Denn dieses archaische Strafmittel wurde und wird auch heute noch von Regimen missbraucht, um mit unerbittlicher Kontrolle zu regieren. Gerade in Entwicklungsländern sollte keiner Regierung diese Möglichkeit geboten werden.
Zudem hat ein Überfluss an Studien das Argument, dass die Todesstrafe abschreckt und Morde verhindert, als Trugschluss entlarvt. In Namibia kam es zu keiner Mordwelle, als die Todesstrafe abgeschafft wurde. Und in den USA, wo die Todesstrafe noch in 31 Bundesstaaten erlaubt ist, herrscht die höchste Mordrate unter Ländern mit hohem Einkommen. Ferner wird oft außer Acht gelassen, dass kein Justizsystem perfekt ist und somit auch Unschuldige unweigerlich verurteilt werden. Eine zu Unrecht bestrafte Person zumindest ansatzweise zu entschädigen ist schwer – die Todesstrafe macht es aber unmöglich.
Die Rufe nach der Todesstrafe sind Ausdruck großer Verzweiflung – und nicht mehr. Denn mit dem Tod darf in Namibia keiner bestraft werden. Das sollte allerdings die Behörden veranlassen, sich wirksamer den allgemeinen Verbrechensursachen zu widmen.
Clemens von Alten
So sehr man die Verzweiflung gegenüber derart schrecklichen Gewalttaten nachvollziehen kann, ist das Thema Todesstrafe in Namibia abgehandelt: „Das Lebensrecht wird geachtet und geschützt. Kein Gesetz darf den Tod als geeignetes Urteil vorschreiben. Kein Gericht oder Tribunal hat die Befugnis, irgendeiner Person die Todesstrafe aufzuerlegen. In Namibia werden keine Hinrichtungen stattfinden“, heißt es im namibischen Grundgesetz (Kapitel 3, Artikel 6).
Dieses unveräußerliche Lebensrecht gehört seit der Unabhängigkeit zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Namibia – und das hat auch seinen Grund. Denn dieses archaische Strafmittel wurde und wird auch heute noch von Regimen missbraucht, um mit unerbittlicher Kontrolle zu regieren. Gerade in Entwicklungsländern sollte keiner Regierung diese Möglichkeit geboten werden.
Zudem hat ein Überfluss an Studien das Argument, dass die Todesstrafe abschreckt und Morde verhindert, als Trugschluss entlarvt. In Namibia kam es zu keiner Mordwelle, als die Todesstrafe abgeschafft wurde. Und in den USA, wo die Todesstrafe noch in 31 Bundesstaaten erlaubt ist, herrscht die höchste Mordrate unter Ländern mit hohem Einkommen. Ferner wird oft außer Acht gelassen, dass kein Justizsystem perfekt ist und somit auch Unschuldige unweigerlich verurteilt werden. Eine zu Unrecht bestrafte Person zumindest ansatzweise zu entschädigen ist schwer – die Todesstrafe macht es aber unmöglich.
Die Rufe nach der Todesstrafe sind Ausdruck großer Verzweiflung – und nicht mehr. Denn mit dem Tod darf in Namibia keiner bestraft werden. Das sollte allerdings die Behörden veranlassen, sich wirksamer den allgemeinen Verbrechensursachen zu widmen.
Clemens von Alten
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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