Kautionsantrag im NIMT-Fall
Swakopmund/Arandis (er) • Der mutmaßliche Mörder von NIMT-Geschäftsführer Eckhart Mueller und dessen Stellvertreter Heimo Hellwig will gegen Kaution auf freien Fuß gelangen. Die Verhandlung um den formellen Kautionsantrag von Ernst Lichtenstrasser (57), der des Doppelmordes angeklagt wird, soll am 13. Juni 2019* vor dem Haftrichter in Swakopmund beginnen. Dies hat die AZ aus zuverlässiger Quelle erfahren.
Indes kursiert seit dieser Woche im Internet eine Petition, derer Verfasser die Öffentlichkeit um Unterstützung bittet bei dem Vorhaben dem Angeklagten die Gewährung einer Kaution vorzuenthalten. „Wir bitten dringend um Ihre Hilfe bei dem Versuch den Kautionsantrag von Ernst Lichtenstrasser scheitern zu lassen. Lichtenstrasser wird sich wegen des brutalen und feigen Mordes an unserem Geschäftsführer Eckhart Müller und seinem Stellvertreter Herrn Heimo Hellwig am Morgen des 15. April 2019 verantworten müssen“, heißt es darin, welches die Vermutung nährt, dass die Petition aus den Reihen der NIMT stammt.
Der Verfasser des Bittschreibens, das bis gestern Nachmittag bereits mehr als 1100 Unterschriften zählte, gibt fünf Gründe an. Demnach stelle Lichtenstrasser nicht nur eine Fluchtgefahr dar, sondern sei zu befürchten, dass „er weiteren NIMT-Mitarbeitern Schaden zufügt oder sie gar umbringt“.
Lichtenstrasser wird vorgeworfen, die beiden NIMT-Führungskräfte im Hinrichtungsstil erschossen zu haben. Während seiner ersten Gerichtserscheinung im Mai hatte er die Vorwürfe vehement von sich gewiesen und behauptet, dass die Polizei in seiner Person „den Falschen verhaftet“ habe und sich „die Hintergründe des Falls“ erneut vergegenwärtigen solle.
Eine zuverlässige Quelle bestätigte der AZ, dass bis gestern keine weitere Person in diesem Zusammenhang festgenommen wurde und eine weitere behauptet, dass die Polizei dabei sei den Tatvorgang vollständig nachzuvollziehen und zu beweisen.
*Dieser Beitrag wurde berichtigt: Ursprünglich wurde der 13. Mai als Datum für den Kautionsantrag genannt - das ist natürlich falsch. Die Verhandlung soll am 13. Juni stattfinden.
Indes kursiert seit dieser Woche im Internet eine Petition, derer Verfasser die Öffentlichkeit um Unterstützung bittet bei dem Vorhaben dem Angeklagten die Gewährung einer Kaution vorzuenthalten. „Wir bitten dringend um Ihre Hilfe bei dem Versuch den Kautionsantrag von Ernst Lichtenstrasser scheitern zu lassen. Lichtenstrasser wird sich wegen des brutalen und feigen Mordes an unserem Geschäftsführer Eckhart Müller und seinem Stellvertreter Herrn Heimo Hellwig am Morgen des 15. April 2019 verantworten müssen“, heißt es darin, welches die Vermutung nährt, dass die Petition aus den Reihen der NIMT stammt.
Der Verfasser des Bittschreibens, das bis gestern Nachmittag bereits mehr als 1100 Unterschriften zählte, gibt fünf Gründe an. Demnach stelle Lichtenstrasser nicht nur eine Fluchtgefahr dar, sondern sei zu befürchten, dass „er weiteren NIMT-Mitarbeitern Schaden zufügt oder sie gar umbringt“.
Lichtenstrasser wird vorgeworfen, die beiden NIMT-Führungskräfte im Hinrichtungsstil erschossen zu haben. Während seiner ersten Gerichtserscheinung im Mai hatte er die Vorwürfe vehement von sich gewiesen und behauptet, dass die Polizei in seiner Person „den Falschen verhaftet“ habe und sich „die Hintergründe des Falls“ erneut vergegenwärtigen solle.
Eine zuverlässige Quelle bestätigte der AZ, dass bis gestern keine weitere Person in diesem Zusammenhang festgenommen wurde und eine weitere behauptet, dass die Polizei dabei sei den Tatvorgang vollständig nachzuvollziehen und zu beweisen.
*Dieser Beitrag wurde berichtigt: Ursprünglich wurde der 13. Mai als Datum für den Kautionsantrag genannt - das ist natürlich falsch. Die Verhandlung soll am 13. Juni stattfinden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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