Kaution für Ski-Boot Angler
Angeklagte: Wieso gibt es nicht nur eine Geldstrafe?
Swakopmund (er) - Drei Personen sind am Dienstag dem Haftrichter im Magistratsgericht Swakopmund vorgeführt und gegen Kaution in Höhe von jeweils 3000 N$ auf freien Fuß gestezt worden. Sie wurden am Sonntagnachmittag verhaftet, nachdem sie eine knappe halbe Tonne Afrikanische Adlerfische auf einem Ski-Boot gefangen hatten (AZ berichtete).
Die Angeklagten Jacobus Smith, Donovan Fourie und Jacobus van der Merwe müssen sich wegen des illegalen Angelns bzw. Verstoßes gegen das Meeresressourcen Gesetz verantworten. Staatsanwalt Dalon Quickfall sagte vor Gericht, dass die Staatsanwaltschaft keinen Einwand gegen die Freilassung auf Kaution in Höhe von 6000 N$ habe.
„Dieser Fisch wurde von fünf Personen gefangen und deshalb sollte der (Kautions-) Betrag zwischen uns fünf geteilt werden“, sagte Smith, der sich wie seine Mitangeklagten selbst vor Gericht verteidigt. Er ergänzte, dass er keine Arbeit habe und daher um eine Reduzierung des Kautionsbetrages bitte. „Wieso erhalten manche Leute nur eine Geldbuße und andere werden strafrechtlich verfolgt?“, fragte er zudem. Seine Mitangeklagten stimmten damit überein und sagten, dass laut Gesetz pro Fisch eine Geldbuße von 100 N$ vorgeschrieben sei. „Andere Leute wurden nie festgenommen und wir sitzen jetzt schon zwei Tage in Untersuchungshaft“, sagte Fourie. Er betonte ebenfalls, dass der hohe Kautionsbetrag geteilt werden und somit 2600 N$ pro Person betragen solle.
„Diese Straftat wurde mit einem gemeinsamen Ziel durchgeführt und die (Angeklagten) haben einander unterstützt. Deshalb sollte jeder von ihnen die volle Straftat spüren“, sagte Staatsanwalt Quickfall. Richterin Conchita Olivier gewährte schließlich Kaution in Höhe von 3000 N$ pro Person.
Der Fall wurde auf den 27. März vertagt. Dann soll der Prozess gegen die drei Angler fortgesetzt werden - sie könnten an jenem Tag mit einem Strafmaß rechnen.
Die Angeklagten Jacobus Smith, Donovan Fourie und Jacobus van der Merwe müssen sich wegen des illegalen Angelns bzw. Verstoßes gegen das Meeresressourcen Gesetz verantworten. Staatsanwalt Dalon Quickfall sagte vor Gericht, dass die Staatsanwaltschaft keinen Einwand gegen die Freilassung auf Kaution in Höhe von 6000 N$ habe.
„Dieser Fisch wurde von fünf Personen gefangen und deshalb sollte der (Kautions-) Betrag zwischen uns fünf geteilt werden“, sagte Smith, der sich wie seine Mitangeklagten selbst vor Gericht verteidigt. Er ergänzte, dass er keine Arbeit habe und daher um eine Reduzierung des Kautionsbetrages bitte. „Wieso erhalten manche Leute nur eine Geldbuße und andere werden strafrechtlich verfolgt?“, fragte er zudem. Seine Mitangeklagten stimmten damit überein und sagten, dass laut Gesetz pro Fisch eine Geldbuße von 100 N$ vorgeschrieben sei. „Andere Leute wurden nie festgenommen und wir sitzen jetzt schon zwei Tage in Untersuchungshaft“, sagte Fourie. Er betonte ebenfalls, dass der hohe Kautionsbetrag geteilt werden und somit 2600 N$ pro Person betragen solle.
„Diese Straftat wurde mit einem gemeinsamen Ziel durchgeführt und die (Angeklagten) haben einander unterstützt. Deshalb sollte jeder von ihnen die volle Straftat spüren“, sagte Staatsanwalt Quickfall. Richterin Conchita Olivier gewährte schließlich Kaution in Höhe von 3000 N$ pro Person.
Der Fall wurde auf den 27. März vertagt. Dann soll der Prozess gegen die drei Angler fortgesetzt werden - sie könnten an jenem Tag mit einem Strafmaß rechnen.
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Allgemeine Zeitung
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