Jugendlicher erhält Haftstrafe
Windhoek - Die Strafmaßverkündung folgte nur einen Tag nachdem M. am Dienstag in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er am 1. November 2008 in Narraville im Distrikt Walvis Bay den 24-jährigen Lester Jordaan erstochen und dabei vorsätzlich gehandelt hat (AZ berichtete). Außerdem folgte Richter Elton Hoff der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, wonach M. anschließend mit seinem Komplizen G. in die Wohnung der damals 16-jährigen Samantha D. eingedrungen ist und sie beraubt und mehrfach vergewaltigt hat.
Für den Mord an Jordaan wurde M. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte Richter Hoff in vier Fällen der Vergewaltigung eine Gefängnisstrafe von jeweils 10 Jahren, von denen M. jedoch nur fünf Jahre verbüßen muss. Für das Verbrechen des Raubes mit erschwerenden Umständen erhielt M. eine Haftstrafe von fünf Jahren, die komplett für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Der 18-jährige G., der am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung befreit und zuvor bereits auf Anklage des Mordes freigesprochen wurde, erhielt eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren wegen schweren Raubes.
In seiner Urteilsbegründung nannte Hoff als strafmildernde Umstände, dass die beiden Verurteilten zur Tatzeit noch minderjährig waren und unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana standen. Außerdem verwies er darauf, dass die zwei Täter nicht vorbestraft sind, ein Teilgeständnis abgelegt haben und bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft sitzen.
Bei M. nahm Hoff ferner in Betracht, dass dieser laut Bericht einer Sozialarbeiterin aus einer zerrütten Familie stammt und von seinen Eltern kaum Orientierungshilfe erhalten hat. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm keine Vorstrafen nachgewiesen habe, gehe aus dem Bericht jedoch auch hervor, dass M. durch sein "aggressives und unberechenbares Verhalten" schon früh auffällig geworden und mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Als Wiederholungstäter sei er eine "Gefahr für die Gesellschaft" und für eine "Rehabilitierung kaum zugänglich".
Angesichts der "Brutalität" mit der M. vor knapp zwei Jahren den Familienvater Jordaan erstochen hat, kann er Hoff zufolge "ungeachtet seines Alters einer Haftstrafe nicht entgehen". Dasselbe gelte für das "abscheuliche" Verbrechen der Vergewaltigung für die eine gesetzliche Mindeststrafe von 15 Jahre besteht. Obwohl diese Vorschrift für Minderjährige nicht gilt, verurteilte Hoff den zur Tatzeit 17-jährigen M. dennoch in vier Fällen der Vergewaltigung zu jeweils 10 Jahren, von denen er jedoch nur fünf Jahre absitzen muss. Ferner verhängte Hoff gegen M. eine zusätzliche Bewährungsstrafe wegen Raubes mit erschwerenden Umständen.
Für denselben Tatbestand kam der zweite Schuldige G. mit einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren davon. Als entlastende Faktoren nannte Hoff dabei, dass G. bei dem Einbruch in die Wohnung von Samantha D. "impulsiv und nicht planmäßig" gehandelt habe. Außerdem habe er im Gegensatz zu M. die Klägerin nicht bedroht und habe Reue für sein Verhalten gezeigt.
Für den Mord an Jordaan wurde M. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Außerdem verhängte Richter Hoff in vier Fällen der Vergewaltigung eine Gefängnisstrafe von jeweils 10 Jahren, von denen M. jedoch nur fünf Jahre verbüßen muss. Für das Verbrechen des Raubes mit erschwerenden Umständen erhielt M. eine Haftstrafe von fünf Jahren, die komplett für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Der 18-jährige G., der am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung befreit und zuvor bereits auf Anklage des Mordes freigesprochen wurde, erhielt eine Bewährungsstrafe von fünf Jahren wegen schweren Raubes.
In seiner Urteilsbegründung nannte Hoff als strafmildernde Umstände, dass die beiden Verurteilten zur Tatzeit noch minderjährig waren und unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana standen. Außerdem verwies er darauf, dass die zwei Täter nicht vorbestraft sind, ein Teilgeständnis abgelegt haben und bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft sitzen.
Bei M. nahm Hoff ferner in Betracht, dass dieser laut Bericht einer Sozialarbeiterin aus einer zerrütten Familie stammt und von seinen Eltern kaum Orientierungshilfe erhalten hat. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm keine Vorstrafen nachgewiesen habe, gehe aus dem Bericht jedoch auch hervor, dass M. durch sein "aggressives und unberechenbares Verhalten" schon früh auffällig geworden und mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Als Wiederholungstäter sei er eine "Gefahr für die Gesellschaft" und für eine "Rehabilitierung kaum zugänglich".
Angesichts der "Brutalität" mit der M. vor knapp zwei Jahren den Familienvater Jordaan erstochen hat, kann er Hoff zufolge "ungeachtet seines Alters einer Haftstrafe nicht entgehen". Dasselbe gelte für das "abscheuliche" Verbrechen der Vergewaltigung für die eine gesetzliche Mindeststrafe von 15 Jahre besteht. Obwohl diese Vorschrift für Minderjährige nicht gilt, verurteilte Hoff den zur Tatzeit 17-jährigen M. dennoch in vier Fällen der Vergewaltigung zu jeweils 10 Jahren, von denen er jedoch nur fünf Jahre absitzen muss. Ferner verhängte Hoff gegen M. eine zusätzliche Bewährungsstrafe wegen Raubes mit erschwerenden Umständen.
Für denselben Tatbestand kam der zweite Schuldige G. mit einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren davon. Als entlastende Faktoren nannte Hoff dabei, dass G. bei dem Einbruch in die Wohnung von Samantha D. "impulsiv und nicht planmäßig" gehandelt habe. Außerdem habe er im Gegensatz zu M. die Klägerin nicht bedroht und habe Reue für sein Verhalten gezeigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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