Jooste verzweifelt an Staatsbetrieben
Windhoek (ms) - Der Minister für Staatsbetriebe, Leon Jooste, hat die Missachtung verbindlicher Vorschriften auf Seiten vieler Staatsbetriebe angeprangert und die Verantwortlichen gewarnt, dass sie sich damit einer möglichen Strafverfolgung aussetzen würden.
„Ich muss bedauerlicher Weise gestehen, dass ich über die schlechte Qualität der Unternehmensführung bei vielen Staatsbetrieben sprachlos bin“, sagte Jooste am Mittwoch während einer Regierungserklärung im Parlament. Dabei zählte er eine Reihe gesetzlicher Vorschriften auf, die von Staatsbetrieben (SOE) ignoriert oder bewusst verletzt würden.
Dazu zähle die Bestimmung, wonach sämtliche SOE schriftliche Verträge mit dem jeweils übergeordneten Minister abschließen und darin einen Geschäft- und Finanzplan darlegen müssten. Diese Auflage würden von vielen SOE ebenso umgangen wie die Vorschrift, wonach die Vorstandsmitglieder aller SOE Leistungsverträge unterschreiben und darin auch die Haftung für finanziellen Schaden übernehmen müssten, der durch grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits entstehen könnte.
Des Weiteren beklagte sich Jooste darüber, dass es viele SOEs entgegen geltender Gesetze versäumen würden, dem für sie zuständigen Minister jährlich einen Finanz- und Geschäftsplan vorzulegen bzw. zeitig ihren Jahresbericht fertigzustellen. Diese Nachlässigkeit stelle nicht nur einen Gesetzesverstoß da, sondern gebe auch zu dem Verdacht Anlass, dass die betroffenen SOE „etwas zu verbergen haben“.
Jooste wies ferner darauf hin, dass seine bisherigen Bemühungen, für Planungszwecke relevante Informationen von den SOEs zu erlangen, „beschwerlich, anstrengend und mühsam“ gewesen seien. Demnach kündigte er an, er werde sich nicht scheuen, die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, die eine Strafverfolgung gegen Geschäftsführer von SOEs ermöglichen, die dem Minister gewünschte Informationen vorenthalten.
Im Rahmen der relevanten Klausel können Geschäftsführer von SOEs zu einer Geldstrafe von bis zu 20000 N$ bzw. einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder beidem verurteilt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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