Indizienprozess endet mit Schuldspruch
Angeklagter des Mordes an Freundin verurteilt und mit langer Haft konfrontiert
Von Marc Springer, Windhoek
In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Christie Liebenberg als erwiesen an, dass der Angeklagte Andrew Britz in der Nacht zum 12. Dezember 2013 seine Lebensgefährtin Juliana Sarvanda Garises durch acht Messerstiche getötet hat. Er berief sich dabei vor allem auf die Aussagen von zwei Staatszeuginnen, die den Mord zwar nicht beobachtet, den Beschuldigten aber unmittelbar zuvor am Tatort gesehen und ein Streitgespräch zwischen ihm und dem Opfer überhört hatten.
Eine davon ist die Zeugin Christellah Minnie, die sich mit Garises ein Zimmer geteilt und angegeben hatte, sie habe neben jener auf dem Bett gelegen, als Britz das Zimmer betreten und sich seiner Freundin genähert habe. Diese habe ihn abgewiesen und erklärt, sie habe ein Verhältnis mit einem anderen Mann und werde sich von ihm trennen. Britz habe darauf erwidert, wenn er sie nicht haben könne, werde sie niemand besitzen und habe das Zimmer verlassen.
Wenig später habe sie ihn dabei beobachtet, wie er ein Küchenmesser aus einer Besteckschublade genommen habe und wortlos in das Zimmer der Freundin zurückgegangen sei. Kurz darauf habe sie einige dumpfe Geräusche aus dem Zimmer vernommen das der Angeklagte wenig später wieder verlassen habe. Aus Furcht von diesem angegriffen zu werden, habe sie ihn nicht angesehen, könne aber mit absoluter Gewissheit sagen, dass es Britz gewesen sei, der kurz zuvor das Zimmer mit einem Messer betreten habe.
Die in einem Nebenzimmer wohnhafte Eveline Hartung hatte ausgesagt, sie habe gehört, wie Garises dem Angeklagten von ihrem Verhältnis erzählt und dieser ihr gedroht habe. Wenige Zeit später habe Garises ihr zugerufen, dass sie verletzt sei und einen Notarzt benötige.
Als dritten Zeugen hatte die Staatsanwaltschaft den Polizeibeamten Apollus vernommen. Dieser hatte angegeben, Britz habe ihm nach seiner Festnahme die Tat gestanden. Liebenberg zufolge seien die Angaben der Zeugen in wesentlichen Aspekten deckungsgleich und hätten diese keine Veranlassung, Britz zu Unrecht zu beschuldigen. Dessen Darstellung, wonach er nach der Zurückweisung durch Garises deren Wohnung verlassen habe, sei hingegen unglaubwürdig und müsse als freie Erfindung gelten.
In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Christie Liebenberg als erwiesen an, dass der Angeklagte Andrew Britz in der Nacht zum 12. Dezember 2013 seine Lebensgefährtin Juliana Sarvanda Garises durch acht Messerstiche getötet hat. Er berief sich dabei vor allem auf die Aussagen von zwei Staatszeuginnen, die den Mord zwar nicht beobachtet, den Beschuldigten aber unmittelbar zuvor am Tatort gesehen und ein Streitgespräch zwischen ihm und dem Opfer überhört hatten.
Eine davon ist die Zeugin Christellah Minnie, die sich mit Garises ein Zimmer geteilt und angegeben hatte, sie habe neben jener auf dem Bett gelegen, als Britz das Zimmer betreten und sich seiner Freundin genähert habe. Diese habe ihn abgewiesen und erklärt, sie habe ein Verhältnis mit einem anderen Mann und werde sich von ihm trennen. Britz habe darauf erwidert, wenn er sie nicht haben könne, werde sie niemand besitzen und habe das Zimmer verlassen.
Wenig später habe sie ihn dabei beobachtet, wie er ein Küchenmesser aus einer Besteckschublade genommen habe und wortlos in das Zimmer der Freundin zurückgegangen sei. Kurz darauf habe sie einige dumpfe Geräusche aus dem Zimmer vernommen das der Angeklagte wenig später wieder verlassen habe. Aus Furcht von diesem angegriffen zu werden, habe sie ihn nicht angesehen, könne aber mit absoluter Gewissheit sagen, dass es Britz gewesen sei, der kurz zuvor das Zimmer mit einem Messer betreten habe.
Die in einem Nebenzimmer wohnhafte Eveline Hartung hatte ausgesagt, sie habe gehört, wie Garises dem Angeklagten von ihrem Verhältnis erzählt und dieser ihr gedroht habe. Wenige Zeit später habe Garises ihr zugerufen, dass sie verletzt sei und einen Notarzt benötige.
Als dritten Zeugen hatte die Staatsanwaltschaft den Polizeibeamten Apollus vernommen. Dieser hatte angegeben, Britz habe ihm nach seiner Festnahme die Tat gestanden. Liebenberg zufolge seien die Angaben der Zeugen in wesentlichen Aspekten deckungsgleich und hätten diese keine Veranlassung, Britz zu Unrecht zu beschuldigen. Dessen Darstellung, wonach er nach der Zurückweisung durch Garises deren Wohnung verlassen habe, sei hingegen unglaubwürdig und müsse als freie Erfindung gelten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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