Hiesige Baufirmen fordern Vorrang
Verband fordert Wettbewerbsbedingungen zugunsten namibischer Unternehmen
Von Nina Cerezo
Windhoek
In einer am 19. März veröffentlichen Pressemitteilung nennt der namibische Baugewerbeverband (CIF) eine Reihe von Kriterien, die bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge berücksichtigt werden sollen: Gleich zu Anfang heißt es, dass „lokale Kapazitäten“ deutlich mehr genutzt werden müssten, um damit die hiesige Wirtschaft zu stärken und die Entwicklung der Namibier zu fördern. „Wir schlagen deshalb vor, alle jene Unternehmen, die sich auf eine öffentliche Ausschreibung bewerben und die nicht zu 100 Prozent im Besitz namibischer Staatsbürger sind, direkt zu disqualifizieren“, lautet es in der Mitteilung, wobei sich dieses auf Aufträge mit einem Wert von bis zu zehn Millionen N$ beziehen soll. Bei Auftragswerten zwischen zehn und 50 Millionen N$ schlägt der Verband vor, dass mindestens 50 Prozent des Unternehmens in namibischer Hand sein sollen.
Diese Kriterien sollen auch bei Joint Ventures gelten, sodass die zusammengeschlossenen Unternehmen zu mindestens 50 Prozent im Besitz namibische Staatsbürger sein sollen, sowie zu 100 Prozent bei Aufträgen im Wert von bis zu zehn Millionen N$.
Um „schlechte Arbeitsqualität“ zu vermeiden, nennt der Verband zudem weitere Kriterien, die in der Auswahl des Auftragnehmers entscheidend sein sollen. So soll beispielsweise die Finanzkraft eines Bewerbers, insbesondere bei Aufträgen ab zehn Millionen N$, durch die Überprüfung der Umsatzberichte aus den vergangenen drei Jahren kontrolliert werden. Darüber hinaus sollen auch die Erfahrung und technische Fähigkeiten eine Rolle spielen, wobei der Verband jedoch darauf hinweist, dass bei Projekten bis zu einem Wert von 1,5 Millionen N$ in diesen Kategorien keine Nachweise erforderlich sein sollten, um Start-Up-Unternehmen eine Chance zur Marktetablierung zu bieten.
Darüber hinaus fordert der Verband auch zu berücksichtigen, ob und in wie weit eine Firma Mitglieder benachteiligter Gruppen, Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
„Wir glauben, dass all diese Kriterien bei der Entscheidung über den Auftragnehmer beachtet werden müssen“, fasst CIF-Geschäftsführerin Bärbel Kirchner zusammen und fügt hinzu: „Wir müssen die lokalen Kapazitäten aufrechterhalten und je mehr wir uns vor Ort engagieren, desto mehr stärken wir unsere Bürger.“
Windhoek
In einer am 19. März veröffentlichen Pressemitteilung nennt der namibische Baugewerbeverband (CIF) eine Reihe von Kriterien, die bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge berücksichtigt werden sollen: Gleich zu Anfang heißt es, dass „lokale Kapazitäten“ deutlich mehr genutzt werden müssten, um damit die hiesige Wirtschaft zu stärken und die Entwicklung der Namibier zu fördern. „Wir schlagen deshalb vor, alle jene Unternehmen, die sich auf eine öffentliche Ausschreibung bewerben und die nicht zu 100 Prozent im Besitz namibischer Staatsbürger sind, direkt zu disqualifizieren“, lautet es in der Mitteilung, wobei sich dieses auf Aufträge mit einem Wert von bis zu zehn Millionen N$ beziehen soll. Bei Auftragswerten zwischen zehn und 50 Millionen N$ schlägt der Verband vor, dass mindestens 50 Prozent des Unternehmens in namibischer Hand sein sollen.
Diese Kriterien sollen auch bei Joint Ventures gelten, sodass die zusammengeschlossenen Unternehmen zu mindestens 50 Prozent im Besitz namibische Staatsbürger sein sollen, sowie zu 100 Prozent bei Aufträgen im Wert von bis zu zehn Millionen N$.
Um „schlechte Arbeitsqualität“ zu vermeiden, nennt der Verband zudem weitere Kriterien, die in der Auswahl des Auftragnehmers entscheidend sein sollen. So soll beispielsweise die Finanzkraft eines Bewerbers, insbesondere bei Aufträgen ab zehn Millionen N$, durch die Überprüfung der Umsatzberichte aus den vergangenen drei Jahren kontrolliert werden. Darüber hinaus sollen auch die Erfahrung und technische Fähigkeiten eine Rolle spielen, wobei der Verband jedoch darauf hinweist, dass bei Projekten bis zu einem Wert von 1,5 Millionen N$ in diesen Kategorien keine Nachweise erforderlich sein sollten, um Start-Up-Unternehmen eine Chance zur Marktetablierung zu bieten.
Darüber hinaus fordert der Verband auch zu berücksichtigen, ob und in wie weit eine Firma Mitglieder benachteiligter Gruppen, Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
„Wir glauben, dass all diese Kriterien bei der Entscheidung über den Auftragnehmer beachtet werden müssen“, fasst CIF-Geschäftsführerin Bärbel Kirchner zusammen und fügt hinzu: „Wir müssen die lokalen Kapazitäten aufrechterhalten und je mehr wir uns vor Ort engagieren, desto mehr stärken wir unsere Bürger.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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