Hausgemachte Nötigung
Es gibt viele Wege, Geld verantwortungslos auszugeben. Finanzminister Schlettwein spricht stets von „undiszipliniertem“ Verhalten, wenn ungeplante Ausgaben getätigt werden. Dieses Verhalten treibt skurille Blüten, die bis zur Nötigung reichen, wie jetzt bekannt wurde. Es geht um die Saga der Millionenzahlungen an britische Anwälte für Rechtsberatung.
Ausgerechnet Regierungsanwalt Shanghala steht im Zentrum der Kritik. Der Mann, der die Regierung auf juristischer Ebene beraten und schützen soll, hat britische Anwälte um ihre Rechtsauffassung zum bilateralen Genozid-Dialog gebeten - und diese dafür mit einem üppigen Honorar von 35,4 Millionen N$ bedient. Völlig „überzogen“, meint der Finanzminister zu diesem Betrag und moniert weitere Ungereimtheiten der (Ab-)Rechnungen. Doch weil die Anwälte mit Klage gegen Namibia wegen Zahlungsverzuges gedroht haben, wurden die Rechnungen dann doch beglichen. Diese sollen nun auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Auf der einen Seite wurde Schaden abgewendet, auf der anderen Seite ist Schaden entstanden. Denn es glaubt doch wohl niemand, dass von den gezahlten Millionen nur ein einziger Dollar zurückkommt, weil die Londoner Anwälte zugeben werden, überzogene Rechnungen gestellt zu haben?
Bislang handelte es sich nur um juristische Beratung für den Fall, dass Namibia und Deutschland sich nicht einig werden. Es sieht aber so aus, als würden beide Länder auf einen Nenner kommen. Dann wären die Millionen-Zahlungen eine der höchsten Ausgaben für einen „Was wäre wenn?“-Fall. Die vermeintliche Vorsorge inklusive Nötigung käme dem Steuerzahler teuer zu stehen: 35 Millionen N$ für Makulatur.
Stefan Fischer
Ausgerechnet Regierungsanwalt Shanghala steht im Zentrum der Kritik. Der Mann, der die Regierung auf juristischer Ebene beraten und schützen soll, hat britische Anwälte um ihre Rechtsauffassung zum bilateralen Genozid-Dialog gebeten - und diese dafür mit einem üppigen Honorar von 35,4 Millionen N$ bedient. Völlig „überzogen“, meint der Finanzminister zu diesem Betrag und moniert weitere Ungereimtheiten der (Ab-)Rechnungen. Doch weil die Anwälte mit Klage gegen Namibia wegen Zahlungsverzuges gedroht haben, wurden die Rechnungen dann doch beglichen. Diese sollen nun auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Auf der einen Seite wurde Schaden abgewendet, auf der anderen Seite ist Schaden entstanden. Denn es glaubt doch wohl niemand, dass von den gezahlten Millionen nur ein einziger Dollar zurückkommt, weil die Londoner Anwälte zugeben werden, überzogene Rechnungen gestellt zu haben?
Bislang handelte es sich nur um juristische Beratung für den Fall, dass Namibia und Deutschland sich nicht einig werden. Es sieht aber so aus, als würden beide Länder auf einen Nenner kommen. Dann wären die Millionen-Zahlungen eine der höchsten Ausgaben für einen „Was wäre wenn?“-Fall. Die vermeintliche Vorsorge inklusive Nötigung käme dem Steuerzahler teuer zu stehen: 35 Millionen N$ für Makulatur.
Stefan Fischer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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