Hai//om verklagen Regierung
San-Gruppe fordert Entschädigung für Vertreibung aus Etoscha
Von Marc Springer, Windhoek
Dort war eine im Oktober 2015 angekündigte und mit Spannung erwartete Sammelklage der Hai//om am Mittwoch erstmals Gegenstand einer Vorverhandlung. Die vom Zentrum für Rechtsbeistand vorbereitete und über 80 Seiten umfassende Klageschrift, die sich unter anderem gegen die Regierung und Verwaltung staatlicher Rastlager (NWR) richtet, beschreibt einleitend die historischen Umstände, die zum Verlust des angestammten Gebiets der Antragsteller geführt haben.
Demnach wurde die Hai//om-Gemeinde, die zur größten San-Gruppierung gehört und heute etwa 5500 erwachsene Mitglieder zählt, nach der Gründung des Parks im Jahre 1907 von der deutschen Kolonialmacht zunächst in ihren Lebensgewohnheiten eingeschränkt und 1954 vom südafrikanischen Regime aus ihrem rund 700.000 Hektar umfassenden Lebensraum innerhalb des etwa 23.150 Quadratkilometer großen Naturreservats verbannt.
Durch die Enteignung und anschließende Zwangsumsiedlung hätten die Leidtragenden nicht nur Zugang zu ihrem angestammten Land verloren, wo sie zuvor als Jäger und Sammler gelebt und ihre Traditionen gepflegt hätten, sondern auch ihre Kultur und Identität eingebüßt. Viele von ihnen seien gezwungen worden, auf Farmen weißer Grundbesitzer zu arbeiten und dort Diskriminierung, Verfolgung und Misshandlung ausgesetzt gewesen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Kläger, die noch heute vollständig entwurzelt am Rande der Gesellschaft in ärmlichen Verhältnissen leben, dass ihr Eigentumsrecht über das Territorium des derzeitigen Etoscha-Parks inklusive Mangetti-West anerkannt bzw. ihnen dort ein Nutzungs- und Bleiberecht gewährt wird. Alternativ verlangen sie eine Entschädigung für den Verlust dieser historisch von ihnen bewohnten Landstriche oder die Zuerkennung gleichwertiger Ländereien in einem anderen Teil Namibias.
Des Weiteren wollen sie erwirken, dass sie von der Regierung an Entscheidungen über die weitere Nutzung von Etoscha ebenso beteiligt werden, wie an Einkünften, die dort durch den Tourismus erzielt werden. Alternativ verlangen sie eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im Etoscha-Park und ungehinderten Zugang zu den Teilen des jetzigen Naturschutzgebiets, die sie vor ihrer erzwungenen Räumung bewohnt haben.
Eine Haftung der Regierung leiten sie aus der Tatsache ab, diese habe keine Maßnahmen ergriffen, ihnen Zugang zu den Gebieten zu ermöglichen, denen sie zuvor beraubt worden seien. Ferner habe sie nichts unternommen, die Ausgrenzung der Hai//om zu beenden oder ihnen Land als Ersatz für den Grund und Boden bereitzustellen, der ihnen genommen worden sei. Den Wert des Grund und Bodens innerhalb des Etoscha-Parks beziffert die Klageschrift dabei mit 3,8 Milliarden N$ und den des historisch von Hai//om bewohnten Territoriums um Mangetti mit etwa 95 Millionen N$.
Das Verfahren wurde von Richter Hosea Angula zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 21. Juni vertagt.
Dort war eine im Oktober 2015 angekündigte und mit Spannung erwartete Sammelklage der Hai//om am Mittwoch erstmals Gegenstand einer Vorverhandlung. Die vom Zentrum für Rechtsbeistand vorbereitete und über 80 Seiten umfassende Klageschrift, die sich unter anderem gegen die Regierung und Verwaltung staatlicher Rastlager (NWR) richtet, beschreibt einleitend die historischen Umstände, die zum Verlust des angestammten Gebiets der Antragsteller geführt haben.
Demnach wurde die Hai//om-Gemeinde, die zur größten San-Gruppierung gehört und heute etwa 5500 erwachsene Mitglieder zählt, nach der Gründung des Parks im Jahre 1907 von der deutschen Kolonialmacht zunächst in ihren Lebensgewohnheiten eingeschränkt und 1954 vom südafrikanischen Regime aus ihrem rund 700.000 Hektar umfassenden Lebensraum innerhalb des etwa 23.150 Quadratkilometer großen Naturreservats verbannt.
Durch die Enteignung und anschließende Zwangsumsiedlung hätten die Leidtragenden nicht nur Zugang zu ihrem angestammten Land verloren, wo sie zuvor als Jäger und Sammler gelebt und ihre Traditionen gepflegt hätten, sondern auch ihre Kultur und Identität eingebüßt. Viele von ihnen seien gezwungen worden, auf Farmen weißer Grundbesitzer zu arbeiten und dort Diskriminierung, Verfolgung und Misshandlung ausgesetzt gewesen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Kläger, die noch heute vollständig entwurzelt am Rande der Gesellschaft in ärmlichen Verhältnissen leben, dass ihr Eigentumsrecht über das Territorium des derzeitigen Etoscha-Parks inklusive Mangetti-West anerkannt bzw. ihnen dort ein Nutzungs- und Bleiberecht gewährt wird. Alternativ verlangen sie eine Entschädigung für den Verlust dieser historisch von ihnen bewohnten Landstriche oder die Zuerkennung gleichwertiger Ländereien in einem anderen Teil Namibias.
Des Weiteren wollen sie erwirken, dass sie von der Regierung an Entscheidungen über die weitere Nutzung von Etoscha ebenso beteiligt werden, wie an Einkünften, die dort durch den Tourismus erzielt werden. Alternativ verlangen sie eine Vorzugsbehandlung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im Etoscha-Park und ungehinderten Zugang zu den Teilen des jetzigen Naturschutzgebiets, die sie vor ihrer erzwungenen Räumung bewohnt haben.
Eine Haftung der Regierung leiten sie aus der Tatsache ab, diese habe keine Maßnahmen ergriffen, ihnen Zugang zu den Gebieten zu ermöglichen, denen sie zuvor beraubt worden seien. Ferner habe sie nichts unternommen, die Ausgrenzung der Hai//om zu beenden oder ihnen Land als Ersatz für den Grund und Boden bereitzustellen, der ihnen genommen worden sei. Den Wert des Grund und Bodens innerhalb des Etoscha-Parks beziffert die Klageschrift dabei mit 3,8 Milliarden N$ und den des historisch von Hai//om bewohnten Territoriums um Mangetti mit etwa 95 Millionen N$.
Das Verfahren wurde von Richter Hosea Angula zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 21. Juni vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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