Haftbedingungen auf Prüfstand
Frau erleidet Fehlgeburt in Gefangenschaft – fordert 5 Mio. N$ Entschädigung
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt die Antragstellerin Marcelina Mercelisa Gaingos an, sie sei am 8. Dezember 2017 ohne Haftbefehl oder begründeten Anfangsverdacht in ihrer Wohnung in Katutura festgenommen worden. Anschließend sei sie zum Magistratsgericht gebracht, dort aber nicht angeklagt, sondern in den Polizeizellen eingesperrt worden. Dort habe sie zwei schlaflose Nächte in bitterer Kälte verbracht und starken Hunger und Durst gelitten, weil sie während der Gefangenschaft nichts zu essen oder trinken bekommen habe.
Obwohl sie im vierten Monat schwanger und dies „deutlich sichtbar“ gewesen sei, sei sie in einer Zelle ohne geeignete Sanitäranlagen eingesperrt worden und habe aufgrund der unhygienischen Umstände starke Unterleibsschmerzen entwickelt. Diese Beschwerden seien kontinuierlich schlimmer geworden und hätten schließlich zu einer Fehlgeburt geführt, die vermutlich auch auf ihren dehydrierten Zustand zurückzuführen sei.
Gaingos zufolge sei sie schließlich am 12. Dezember wieder freigelassen worden, ohne dass zuvor Anklage gegen sie erhoben worden sei. Daraus leitet sie den Vorwurf der Freiheitsberaubung und böswilligen Strafverfolgung ab und wirft den acht als Nebenbeklagte geführten Polizeibeamten vor, aus sadistischem Antrieb bzw. im Auftrag einer Frau gehandelt zu haben, die Anspruch auf ihre Wohnung erhebe.
Demnach macht sie geltend, dass ihr Arrest „unnötig und unfair“ gewesen und sie deshalb schwer traumatisiert worden sei. Ferner bringt sie vor, sie habe durch die Fehlgeburt „emotionales Leid und körperliche Unannehmlichkeiten“ erlitten, weil der tote Fötus operativ habe entfernt werden müssen. Folglich fordert sie eine Wiedergutmachung von 1 Millionen N$ wegen angeblich illegaler Festnahme und Inhaftierung, 2,5 Millionen N$ für das dadurch verursachte Leid und zusätzliche 1,5 Millionen N$ wegen mutmaßlich böswilliger Strafverfolgung und Freiheitsberaubung.
Die acht beklagten Polizeibeamten halten dem in einer Klageerwiderung entgegen, sie hätten Gaingos nicht willkürlich verhaftet, sondern auf Grundlage einer Anzeige der Antragsgegnerin Renathe Hoases gehandelt. Diese sei mit der Klägerin in einen Disput darüber verwickelt, wer rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung in Katutura sei und fühle sich von Gaingis bedroht. Deshalb habe sie eine Kontaktsperre gegen Gaingos erwirkt und die Polizei gebeten, sie vor jener zu schützen.
Gleichzeitig jedoch räumen die Polizisten in der Klageerwiderung ein, dass Gaingos während der Gefangenschaft keine Verpflegung erhalten und man ihr deshalb eine Entschädigung von 20000 N$ angeboten habe. Dieses Angebot habe sie jedoch abgelehnt.
Zur Begründung führt die Antragstellerin Marcelina Mercelisa Gaingos an, sie sei am 8. Dezember 2017 ohne Haftbefehl oder begründeten Anfangsverdacht in ihrer Wohnung in Katutura festgenommen worden. Anschließend sei sie zum Magistratsgericht gebracht, dort aber nicht angeklagt, sondern in den Polizeizellen eingesperrt worden. Dort habe sie zwei schlaflose Nächte in bitterer Kälte verbracht und starken Hunger und Durst gelitten, weil sie während der Gefangenschaft nichts zu essen oder trinken bekommen habe.
Obwohl sie im vierten Monat schwanger und dies „deutlich sichtbar“ gewesen sei, sei sie in einer Zelle ohne geeignete Sanitäranlagen eingesperrt worden und habe aufgrund der unhygienischen Umstände starke Unterleibsschmerzen entwickelt. Diese Beschwerden seien kontinuierlich schlimmer geworden und hätten schließlich zu einer Fehlgeburt geführt, die vermutlich auch auf ihren dehydrierten Zustand zurückzuführen sei.
Gaingos zufolge sei sie schließlich am 12. Dezember wieder freigelassen worden, ohne dass zuvor Anklage gegen sie erhoben worden sei. Daraus leitet sie den Vorwurf der Freiheitsberaubung und böswilligen Strafverfolgung ab und wirft den acht als Nebenbeklagte geführten Polizeibeamten vor, aus sadistischem Antrieb bzw. im Auftrag einer Frau gehandelt zu haben, die Anspruch auf ihre Wohnung erhebe.
Demnach macht sie geltend, dass ihr Arrest „unnötig und unfair“ gewesen und sie deshalb schwer traumatisiert worden sei. Ferner bringt sie vor, sie habe durch die Fehlgeburt „emotionales Leid und körperliche Unannehmlichkeiten“ erlitten, weil der tote Fötus operativ habe entfernt werden müssen. Folglich fordert sie eine Wiedergutmachung von 1 Millionen N$ wegen angeblich illegaler Festnahme und Inhaftierung, 2,5 Millionen N$ für das dadurch verursachte Leid und zusätzliche 1,5 Millionen N$ wegen mutmaßlich böswilliger Strafverfolgung und Freiheitsberaubung.
Die acht beklagten Polizeibeamten halten dem in einer Klageerwiderung entgegen, sie hätten Gaingos nicht willkürlich verhaftet, sondern auf Grundlage einer Anzeige der Antragsgegnerin Renathe Hoases gehandelt. Diese sei mit der Klägerin in einen Disput darüber verwickelt, wer rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung in Katutura sei und fühle sich von Gaingis bedroht. Deshalb habe sie eine Kontaktsperre gegen Gaingos erwirkt und die Polizei gebeten, sie vor jener zu schützen.
Gleichzeitig jedoch räumen die Polizisten in der Klageerwiderung ein, dass Gaingos während der Gefangenschaft keine Verpflegung erhalten und man ihr deshalb eine Entschädigung von 20000 N$ angeboten habe. Dieses Angebot habe sie jedoch abgelehnt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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