Grundstückverkauf hat Folgen
Illegaler Erwerb von BIPA-Liegenschaft löst zwei Prozesse aus
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine am 3. Mai erlassene Verfügung des Obergerichts, durch die zwei Konten des Antragsgegners Martin Shilengudwa eingefroren wurden. Richter Thomas Masuku gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, der sich auf das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (POCA) stützt. Dieses erlaubt es dem Staat, Finanzen und Vermögenswerte zu beschlagnahmen, die angeblich durch illegale Aktivitäten erlangt bzw. bezahlt wurden. In einem zweiten Schritt gestattet das POCA-Gesetz zuvor konfiszierte Gelder und Sachwerte zu enteignen, sofern die davon betroffene Partei nicht belegen kann, dass diese mit legalen Mitteln verdient bzw. erworben wurden.
Auslöser des Enteignungsantrags, dessen Verhandlung gestern auf den 29. November vertagt wurde, ist die am 30. August 2017 vollzogene Übertragung eines Grundstücks in Wanaheda, für das die BIPA (Business and Intellectual Property Authority) 18 Millionen N$ bezahlt hat. Die BIPA hatte das zuvor von ihr gemietete Grundstück erworben, um darauf eine Zweigstelle für Kunden zu etablieren, die bei ihr Firmen, Patente und Urheberrechte registrieren wollen.
Die Transaktion hatte Schlagzeilen gemacht und eine Untersuchung der Anti-Korruptionskommission (ACC) ausgelöst, weil Gutachter den Wert des Grundstücks mit lediglich 4,5 Millionen N$ beziffert hatten.
Außerdem hatte der inzwischen suspendierte Hauptgeschäftsführer der zuvor beim Ministerium für Handel und Industrie angesiedelten und erst kurz vorher zur eigenständigen Behörde gewordenen BIPA, Tileinge Sacharias Andima, den Erwerb des Grundstücks nicht vom Vorstand genehmigen lassen. Ferner verstieß die Transaktion offenbar gegen verbindliche Vorschriften, weil die aufgewendete Summe über der Schwelle von 15 Millionen N$ lag und deshalb eine öffentliche Ausschreibung hätte erfolgen müssen.
Parallel zu einem weiteren schwebenden Verfahren, bei dem die Ministerien für Handel und Industrie sowie Finanzen die BIPA auf Rückzahlung der 18 Millionen N$ plus 2 Millionen N$ Übertragungskosten verklagen, versucht Shilengudwa in der POCA-Verhandlung die Enteignung der in den gesperrten Konten enthaltenen Finanzen zu verhindern. Zur Begründung erklärt er, eine solche Maßnahme wäre rechtswidrig, weil sie seine unternehmerische Freiheit ebenso verletzen würde wie sein Recht, Eigentum zu erwerben und zu veräußern.
Ferner führt Shilengudwa an, dass nicht er, sondern Andima den Verkauf des Grundstücks forciert habe. Diesen habe er als regelmäßigen Kunden seiner dort betriebenen Bar kennen und schätzen gelernt und mit ihm vereinbart, das seit 1995 in seinem Besitz befindliche Grundstück an die BIPA zu vermieten. Nachdem er im Jahre 2014 einen auf drei Jahre angelegten Mietvertrag mit BIPA unterzeichnet und sein Restaurant samt Bar geschlossen habe, sei Andima mit der Bitte an ihn herangetreten, das Grundstück zu verkaufen.
Dies habe er mit der Begründung ausgeschlossen, dass er auf seiner Farm von den Mieteinnahmen gut leben könne und zuvor bereits das von einem Ägypter unterbreitete Kaufangebot von 22 Millionen N$ abgelehnt habe. Aufgrund seines fortschreitenden Alters habe er einem Verkauf an BIPA jedoch schließlich unter der Bedingung zugestimmt, dass diese mindestens 18 Millionen N$ für das Grundstück zahlen werde.
Dass sich Andima bzw. die BIPA freiwillig darauf eingelassen und mehr als den Marktwert des Grundstücks bezahlt habe, sei nicht auf Täuschung seinerseits zurückzuführen. Ebenso wenig könne er durch eine Enteignung des an ihn überwiesenen Geldes dafür bestraft werden, dass Andima offenbar nicht zu der Transaktion befugt war. Schließlich habe er dies zum Zeitpunkt des Verkaufs weder gewusst, noch versucht, Andima zu einer rechtswidrigen Transaktion zu überreden.
Hintergrund ist eine am 3. Mai erlassene Verfügung des Obergerichts, durch die zwei Konten des Antragsgegners Martin Shilengudwa eingefroren wurden. Richter Thomas Masuku gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, der sich auf das Gesetz gegen organisierte Kriminalität (POCA) stützt. Dieses erlaubt es dem Staat, Finanzen und Vermögenswerte zu beschlagnahmen, die angeblich durch illegale Aktivitäten erlangt bzw. bezahlt wurden. In einem zweiten Schritt gestattet das POCA-Gesetz zuvor konfiszierte Gelder und Sachwerte zu enteignen, sofern die davon betroffene Partei nicht belegen kann, dass diese mit legalen Mitteln verdient bzw. erworben wurden.
Auslöser des Enteignungsantrags, dessen Verhandlung gestern auf den 29. November vertagt wurde, ist die am 30. August 2017 vollzogene Übertragung eines Grundstücks in Wanaheda, für das die BIPA (Business and Intellectual Property Authority) 18 Millionen N$ bezahlt hat. Die BIPA hatte das zuvor von ihr gemietete Grundstück erworben, um darauf eine Zweigstelle für Kunden zu etablieren, die bei ihr Firmen, Patente und Urheberrechte registrieren wollen.
Die Transaktion hatte Schlagzeilen gemacht und eine Untersuchung der Anti-Korruptionskommission (ACC) ausgelöst, weil Gutachter den Wert des Grundstücks mit lediglich 4,5 Millionen N$ beziffert hatten.
Außerdem hatte der inzwischen suspendierte Hauptgeschäftsführer der zuvor beim Ministerium für Handel und Industrie angesiedelten und erst kurz vorher zur eigenständigen Behörde gewordenen BIPA, Tileinge Sacharias Andima, den Erwerb des Grundstücks nicht vom Vorstand genehmigen lassen. Ferner verstieß die Transaktion offenbar gegen verbindliche Vorschriften, weil die aufgewendete Summe über der Schwelle von 15 Millionen N$ lag und deshalb eine öffentliche Ausschreibung hätte erfolgen müssen.
Parallel zu einem weiteren schwebenden Verfahren, bei dem die Ministerien für Handel und Industrie sowie Finanzen die BIPA auf Rückzahlung der 18 Millionen N$ plus 2 Millionen N$ Übertragungskosten verklagen, versucht Shilengudwa in der POCA-Verhandlung die Enteignung der in den gesperrten Konten enthaltenen Finanzen zu verhindern. Zur Begründung erklärt er, eine solche Maßnahme wäre rechtswidrig, weil sie seine unternehmerische Freiheit ebenso verletzen würde wie sein Recht, Eigentum zu erwerben und zu veräußern.
Ferner führt Shilengudwa an, dass nicht er, sondern Andima den Verkauf des Grundstücks forciert habe. Diesen habe er als regelmäßigen Kunden seiner dort betriebenen Bar kennen und schätzen gelernt und mit ihm vereinbart, das seit 1995 in seinem Besitz befindliche Grundstück an die BIPA zu vermieten. Nachdem er im Jahre 2014 einen auf drei Jahre angelegten Mietvertrag mit BIPA unterzeichnet und sein Restaurant samt Bar geschlossen habe, sei Andima mit der Bitte an ihn herangetreten, das Grundstück zu verkaufen.
Dies habe er mit der Begründung ausgeschlossen, dass er auf seiner Farm von den Mieteinnahmen gut leben könne und zuvor bereits das von einem Ägypter unterbreitete Kaufangebot von 22 Millionen N$ abgelehnt habe. Aufgrund seines fortschreitenden Alters habe er einem Verkauf an BIPA jedoch schließlich unter der Bedingung zugestimmt, dass diese mindestens 18 Millionen N$ für das Grundstück zahlen werde.
Dass sich Andima bzw. die BIPA freiwillig darauf eingelassen und mehr als den Marktwert des Grundstücks bezahlt habe, sei nicht auf Täuschung seinerseits zurückzuführen. Ebenso wenig könne er durch eine Enteignung des an ihn überwiesenen Geldes dafür bestraft werden, dass Andima offenbar nicht zu der Transaktion befugt war. Schließlich habe er dies zum Zeitpunkt des Verkaufs weder gewusst, noch versucht, Andima zu einer rechtswidrigen Transaktion zu überreden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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