Gewaltexzess mit langer Haft geahndet
Windhoek (ms) – Ein Angeklagter, der vor über drei Jahren einen Bekannten durch 24 Messerstiche getötet hat, ist am Obergericht in Oshakati zu einer Haftstrafe von 21 Jahre und sechs Monaten verurteilt worden.
Während seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Herman January vor kurzem eine besondere Schwere der Schuld bei dem 30-jährigen Jason Michael fest, bei dem er lediglich als mildernden Umstand gelten ließ, dass jener von dem Opfer Jonas Ndafinongo (21) offenbart angegriffen worden sei und sich der Polizei gestellt habe. Dennoch habe er nachweislich die Grenzen der Selbstverteidigung weit überschritten und durch seine exzessive Gewaltanwendung billigend den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Dies werde unter anderem durch den Obduktionsbericht belegt, wonach sechs der 24 Messerstiche im Brustbereich eingedrungenen und tödlich gewesen seien, die der Angeklagte am 9. November 2013 in der Niederlassung Ohangwena dem Opfer zugefügt habe. Ob die dafür angeblich empfundene Reue aufrichtig sei, könne January zufolge schwer beurteilt werden, weil er nicht selbst vor Gericht ausgesagt habe.
Unter Berufung auf die Aussage der Mutter des Opfers wies January ferner darauf hin, dass Michael nicht nur einem Menschen das Leben genommen, sondern auch dessen Angehörigen die finanzielle Existenz entzogen habe, die alle von dem Gehalt des als Sicherheitsbeamten tätigen Opfer abhängig gewesen seien.
Während seiner Strafmaßverkündung stellte Richter Herman January vor kurzem eine besondere Schwere der Schuld bei dem 30-jährigen Jason Michael fest, bei dem er lediglich als mildernden Umstand gelten ließ, dass jener von dem Opfer Jonas Ndafinongo (21) offenbart angegriffen worden sei und sich der Polizei gestellt habe. Dennoch habe er nachweislich die Grenzen der Selbstverteidigung weit überschritten und durch seine exzessive Gewaltanwendung billigend den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Dies werde unter anderem durch den Obduktionsbericht belegt, wonach sechs der 24 Messerstiche im Brustbereich eingedrungenen und tödlich gewesen seien, die der Angeklagte am 9. November 2013 in der Niederlassung Ohangwena dem Opfer zugefügt habe. Ob die dafür angeblich empfundene Reue aufrichtig sei, könne January zufolge schwer beurteilt werden, weil er nicht selbst vor Gericht ausgesagt habe.
Unter Berufung auf die Aussage der Mutter des Opfers wies January ferner darauf hin, dass Michael nicht nur einem Menschen das Leben genommen, sondern auch dessen Angehörigen die finanzielle Existenz entzogen habe, die alle von dem Gehalt des als Sicherheitsbeamten tätigen Opfer abhängig gewesen seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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